Rauchschwaden über LA: Starker Tobak
Durch einen Hinweis aus der Leserschaft wurde AGORA-LA auf eine Webseite aufmerksam gemacht, die ein neuer Verein in Gründung, der Cannabis Social Club Langenargen, betreibt. Über den Fortgang solcher Gründungen in BW kann man hier lesen.
Seit Tagen stehen heftige Anschuldigungen unter der folgenden Überschrift auf der Homepage des CSC:“ Beamte bedroht und beleidigt Vorstand: Vorwürfe gegen Gemeindebeamte und Blockadehaltung des Gemeinderats bei Vereinsprojekt.“ Am Ende des Textes heißt es: „[. . . ] Wir bitten euch uns dabei zu unterstüzen [sic!], die Gemeide [sic!] in allem Umfang an die Grundwerte unserer Gesellschaft zu erinnern.“ Später wurde das jüngste Graffiti (vgl. hier)des anonym arbeitenden Graffiti- Künstlers Bansky zu Beginn des Textes hinzugefügt.
AGORA- LA hat schriftlich beim CSC Bodensee Langenargen nachgefragt. Man wollte telefonieren, was AGORA-LA jedoch abgelehnt hat. Das waren die Fragen vom 3.10.2025:
1. Es ist in dem Text von der Blockadehaltung des Gemeinderates die Rede. Was ist darunter zu verstehen?
2. Hat es zuvor bereits Gespräche mit der Verwaltung Langenargen gegeben?
3. Wer ist verantwortlich für den Text dieses Flugblattes?
Die schriftliche Antwort des Vorstandes Vincent Schäfler lautete schließlich, dass man sich bezüglich des Vorfalls der Bedrohung und Beleidigung seitens des Bauamts in einem laufenden Verfahren befände und man daher an der Stelle leider keine schriftliche Mitteilung geben könne.
Die Veröffentlichung eines Textes mit ähnlichem Inhalt auf der facebook- Seite “ Langenargen-Die Gruppe“ wurde inzwischen gelöscht. Der Screenshot des Textes, den ein Jakob Creutzfeldt verfasst haben soll, liegt AGORA-LA vor.

Auf Nachfrage bei der Gemeinde Langenargen hieß es:
Seitens der Gemeinde Langenargen sei dem Verein gegenüber deutlich gemacht worden, dass es sich bei dem betroffenen Gemeindemitarbeiter um einen Mitarbeiter des Gemeindeverwaltungsverbandes ( GVV) handele.Der GVV arbeite wiederum rechtlich selbstständig. Die Gemeinde Langenargen sei auf die planungsrechtliche Zuständigkeit beschränkt. Auch sei der Umgang mit dem Verein immer höflich und sachlich gewesen, so war von Bürgermeister Münder zu hören. Die Gemeindeverwaltung habe dem Verein eine Frist zur Korrektur der Darstellung bis zum 3.10.2025 gesetzt. Andernfalls müsse man rechtliche Schritte unternehmen, hieß es. Diese Frist ist nun längst verstrichen.
Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt beim GVV wurde bestätigt, dass ein Mitarbeiter im Beisein einer Person des CSC zweimal vor Ort war, um die Gegebenheiten des ehemaligen Geländes der Fischerei beurteilen zu können. Die Fischerei war in der Vergangenheit ausnahmsweise zuvor dort genehmigt worden. Dabei ging es auch um eine mögliche Bebauungsplanänderung für ein Gewächshaus.
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