Verträge sind einzuhalten!

Auch mit der DBT………sollte man meinen!

Es ist daher zu prüfen, ob der Vertag mit der DBT in Gänze erfüllt worden ist oder welche Teile nicht erfüllt wurden. Dementsprechend könnte sich ein Regressanspruch der Gemeinde als Kundin gegenüber der Deutschen Bodenseetourismus(DBT) als Dienstleister ableiten. So wurden z.B. Leistungen im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen zur e-Card aufgeführt, ohne dass die Leistungen dazu erbracht wurden.

Vielleicht wäre also die hektische Abstimmung zu diesem Punkt mitsamt den verspätet verteilten Vorlagen gar nicht nötig gewesen, die die Gemeinderät*innen derartig unter Druck gesetzt haben. Auch eine Überlegung für die überrumpelten Gemeinderät*innen. Das ist die eine Sache.

In der anderen Sache, die die generelle Frage der Rechtmäßigkeit der Abstimmungen in der letzten Gemeinderatssitzung während der Interimszeit betrifft, wurde erneut die Rechtsaufsicht seitens mehrerer Bürger/innen angeschrieben. 

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