Flächenverteilung, Teil 2

Da hat ja wohl doch der Kollege der Schwäbischen Zeitung ein Plätzchen woanders als am Katzentisch der Presse gefunden. Sonst hätte er den gestrigen Beitrag in der Schwäbischen Zeitung zur Verbandsversammlung vom vergangenen Freitag nicht schreiben können. Am Katzentisch gab es nur zwei Plätze: für Südkurier und AGORA.
Es kommt viel Arbeit auf den Regionalverband zu. Die Geschäftsstelle des Regionalverbandes Ravensburg -Oberschwaben (RVBO) mit Sitz in Ravensburg umfasst derzeit 9 Mitarbeiter. Das Organigramm findet man hier unter Organisations- und Geschäftsverteilungsplan. Wer sind nun diese 56 Mitglieder der Verbandsversammlung? Schauen Sie mal hier. Fällt Ihnen etwas auf? Ja, es sind viele Bürgermeister. „Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Kreisräten und den Landräten der Landkreise sowie von den Gemeinderäten und den Oberbürgermeistern der Stadtkreise nach jeder regelmäßigen Wahl der Kreisräte und Gemeinderäte gewählt; gewählt wird innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Amtszeit der Kreisräte und Gemeinderäte.“(§ 35, 2 LplG )
Die hintergründigen Strukturen des RVBO fasst der aktuelle Artikel von Karin Burger auf KONTEXT in dieser Woche sehr übersichtlich nicht nur für die Liebhaber des kalten Büfetts zusammen. Dieser hat es übrigens auf die erste Seite der Printausgabe von KONTEXT an diesem Wochenende geschafft.
In der Verbandsversammlung nun stellte Verbandsdirektor Wilfried Franke dar, dass nach der Offenlegung des Regionalplanes die Rückläufe gewaltig seien. Ein “Massenverfahren” eben. Ausgespart bei der Abwägung wurde zunächst das Gebiet Kressbronn/ Langenargen/ Eriskirch. Die Gründe, die Franke angab:
1.In Kressbronn seien noch zwei Petitionen nicht entschieden. ( gemeint ist die Petition an den Petitionsausschuss des Landtages zur Erhaltung des Grünzuges im Zusammenhang mit dem geplanten Hotel auf dem Gelände der ehemaligen Bodanwerft in Kressbronn, Anmerkung AGORA). 2. Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zu der Angelegenheit sei noch nicht da. 3. Die Bürgermeister seien mit ihrer Bauleitplanung noch nicht fertig.

Es gab seitens der Träger öffentlicher Belange – das sind z.B. Gemeinden- 122 Stellungnahmen und 3208 private Einwendungen. Zusammen mit den 1100 Abwägungen zu den Rohstoffen, die bereits zuvor stattgefunden hatten, sind es über 4000 Einwendungen.
Ein gutes Zeichen öffentlichen Interesses, aber viel Arbeit für die neun Mitarbeiter der Geschäftsstelle des RVBO. Da muss man sich schon fragen, ob diese gewaltige Aufgabe mit einer so dünnen Personaldecke zu schaffen ist. Für eine Drosselung des Tempos sprach sich das Neumitglied der GRÜNEN/ÖDP in der Versammlung Ulrich Walz aus. Man mache schon einige Jahre an diesem Plan herum, die Zeit dränge in vielen Bereichen, so Franke. Gleichzeitig machte Franke auf einen wichtigen Punkt aufmerksam: Die Aufgabe seiner Behörde sei es, öffentliche und private Belange gegeneinander gerecht abzuwägen und rechtsfest gegenüber möglichen Klägern zu machen. Man arbeite sorgfältig und würde den Zeitplan bis Ende 2020 einhalten.
Es gäbe noch mehr vom Katzentisch der Presse zu berichten, z.B. über die Beteiligung des Regionalverbandes RVBO an dem -man achte auf das Wortungetüm- „Regionalen Kompensationsflächenmanagement im Kooperationsraum Bodensee-Oberschwaben” (ReKo). Eine Art Ablasshandel, bei dem man auch außerhalb der Gemeinden Kompensationsflächen kaufen kann. Aber dieses Thema erfordert einen Extrabeitrag auf AGORA.
Einschätzung
Das Thema Regionalplan ist eine Herkulesaufgabe. Die hohe Zahl der Rückläufe zeigt, dass die Öffentlichkeit sehr daran interessiert ist, was in der Zukunft in ihrer nächsten Umgebung mit den Flächen passiert. Es ist nur ein schwer nachvollziehbares Schauspiel, in dem die Akteure als Regionalverbandsmitglieder, Bürgermeister, Kreistagsmitglieder und Fraktionen immer wieder in anderen Konstellationen aufeinandertreffen. Sie tänzeln in verschiedenen Gremien aneinander vorbei, haben ihre Gemeindeflächen im Blick und kommen sich dabei nicht ins Gehege. So gab es im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Regionalplan im Bereich Eriskirch hier in LA “ungeschriebene Gesetze”, die unausgesprochen einzuhalten sind. Hier wurde es dann doch mal laut.
Und noch etwas: Den Aufwand mit den Ausgleichsflächen bei Reko muss man bei der Ausweisung von Baugebieten im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, wie am Montag auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung angekündigt, gar nicht betreiben. Sie werden nicht fällig. Die Umweltprüfung auch nicht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist eingeschränkt. Erörterung im Gemeinderat nicht vorgesehen. Punkt.
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