Nur der Fehlerteufel in Überlingen?

Zur Erinnerung : AGORA war kurz vor Weihnachten zu einer wichtigen Gemeinderatssitzung nach Überlingen gefahren und hatte berichtet. Dort war der Gemeinderatsbeschluss zu verschiedenen Bauthemen, die nach §13b beschlossen werden sollten, bereits vor dem Beschluss im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht worden. Nun hat die BÜB+ in Überlingen Antworten auf ihre Frage nach der rechtlichen Relevanz der vorweggenommenen Veröffentlichung vom Regierungspräsidenten (RP) bekommen: Es handele rechtlich um einen Fehler. Der genaue Wortlaut der Antwort des RP findet sich hier. Auch von Seiten der Presse stellte Karin Burger von SatireSenf Fragen an das RP. Die Antworten ähneln sich. Was soll man von einer solchen Rechtsaufsicht halten? Zur Erklärung: Die Rechtsaufsicht für kleinere Gemeinden wie LA liegt beim Landratsamt. Überlingen ist große Kreisstadt. Daher ist das RP zuständig. Da kommen dann doch Fragen auf: Wie kann es sein, dass ein solch ein „Fehler“ kleingeredet wird?
„ Eine Intervention des Regierungspräsidiums ist angesichts dessen nicht erforderlich.“ So heißt es am Ende in der Antwort des RP.
Für den interessierten Betrachter kommunalen Verhaltens wirkt das demokratische Selbstverständnis einer Verwaltung schon bedenklich. Möglicherweise war man sich seiner Sache so sicher, dass entsprechend vorformuliert wurde. Es war die Gewissheit, dass man die Angelegenheit „durchwinken“ könne. Genau dies ist zu beklagen. Aber es gibt auch eine entlarvende Seite der Causa Überlingen: Sie dokumentiert, wie unangreifbar sich eine Verwaltung fühlt. So unangreifbar, dass sie Gemeinderatsbeschlüsse ohne Abstimmung bereits vorhersagen kann.
Mit der Veröffentlichung war sie jedoch nur scheinbar visionär. Sie hatte den Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde nicht auf dem Schirm. Der hatte sich wider Erwarten anders entschieden, so dass der gesamte TOP zur Wiese bei St. Leonhard von der Tagesordnung genommen wurde.
Soweit zu Überlingen.

Ein Ausflug in die Paragraphenlandschaft der Gemeindeordnung ( GemO) und der kommunalen Rechtsaufsicht, mit der wir auch immer wieder zu tun hatten, findet sich auf AGORA hier und hier. Für den Laien mögen die Antworten der jeweiligen Rechtsaufsicht unbefriedigend sein, aber die demokratischen Abläufe in einer Gemeinde werden durch die jeweilige Geschäftsordnung bestimmt. Ist diese mangelhaft, weil beispielsweise zu wenige Bürgerfragestunden stattfinden oder es immer noch kein Ratsinformationssystem gibt und damit eine nur eingeschränkte Informationspflicht durch die Gemeinde, ist es Sache des Hauptorgans Gemeinderat, die Geschäftsordnung zu überprüfen. Gerade nach einer Wahl mit neuen Gemeinderäten *innen. Die Geschäftsordnung gibt sich die Gemeinde nach §4 , Satzung der Gemeindeordnung (GemO) selbst. Dort kann der Gemeinderat direkt gestalten. Eine für das Land BW gültige Gemeindeordnung (GemO) ist nur so gut wie die jeweilige Geschäftsordnung einer Gemeinde. Sie muss allerdings rechtskonform mit der der GemO sein.
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