Und die Pandemie

Sie meinen das passt irgendwie nicht ? Vielleicht doch. Es hat sogar etwas mit unserem Wahlkampf zu tun. Und es hat etwas mit Natur und Pandemie zu tun. So zu lesen in dem Report über den Zusammenhang globaler Pandemien und Naturschutz. Aber der Reihe nach.
In der Schwäbische Zeitung vom 28.10.2020 berichtete der Regionalleiter Martin Hennings persönlich über das Gewerbegebiet Hirschlatt. AGORA hatte vor fast einem Jahr hier berichtet und hier über die Sitzung im Gemeinderat Eriskirch, in der Herr Franke, Direktor des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (RVBO) über das interkommunale Gewerbegebiet( IKGE-EKL) gesprochen hatte.
In der Wahlkampfbroschüre von BM Krafft findet man unterer Überschrift „Zukunftsprojekte“ immer noch das interkommunale Gewerbegebiet. Seine Verwunderung darüber äußerte u.a. Dr. Ziebart in seinem Offenen Brief an BM Krafft, da ja das IKGE-EKL wurde inzwischen aus dem Regionalplan herausgenommen worden sei.
Nachdem das Gewerbegebiet aus dem Regionalplan gestrichen wurde, soll nun gegen den Willen des Rates von Friedrichshafen wenigstens das Gewerbegebiet Hirschlatt im Regionalplan bleiben.(s. SÜDKURIER-Zitat” Gleiches ( gemeint ist die Steichnung, Anm. AGORA)gilt für das Gewerbegbiet Kapellenesch/ Haslach in Kressbronn“) Ob dies gegen diesen Widerstand möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Wichtig für uns : Das IKGE-EKL darf nicht über den Eigenbedarf hinaus geplant werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen schreibt dazu im November 2019 ( Quelle liegt AGORA vor)
Kressbronn Kapellenesch-Haslach
An diesem Standort soll ebenfalls ein Regionaler Schwerpunkt für Industrie und Ge- werbe festgelegt werden, der laut der Begründung zu PS 2.4.3 „als interkommunales Gewerbegebiet die Eigenbedarfe der Gemeinden Eriskirch, Langenargen und Kress- bronn a.B. an einem seeabgewandten, durch Kiesabbau vorbelasteten und sehr gut an das überörtliche Verkehrsnetz angebundenen Standort bündelt”. Die Regionalen Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe dienen der Sicherung des dezentralen Ar- beitsplatzangebots und der Weiterentwicklung der Wirtschaft. Diese Funktion widerspricht der Festlegung der Gemeinden Eriskirch, Langenargen und Kressbronn als Gemeinden mit Eigenentwicklung, zumal die Deckung dieses Regionalen Bedarfs an gewerblichen Flächen weitere Wohnbauflächen nach sich ziehen dürfte, die nicht mehr der Eigenentwicklung zuzurechnen wären. ( Hervorheben g AGORA).Auch der Vorgabe des LEP( Anm.AGORA: Landesentwicklungsplan), die Siedlungsentwicklung in das Hinterland zu lenken, wird mit dieser Festlegung widersprochen. Die Festlegung eines Regionalen Schwerpunkts ist an dieser Stelle nach Ansicht der höheren Raumordnungsbehörde nicht möglich.
Der NABU Langenargen schreibt hier im Juni 2019 : 3. Bewertungen zur überarbeiteten Gewerbegebietsplanung im GVV
„Der GVV plant auf der Fläche GK1K ein Interkommunales Gewerbegebiet (IKG), das nicht der Deckung des eigenen Bedarfs (Eigenentwicklung) dient, sondern einem regionalen Bedarf (vgl. FNP Seite 102). Die Planer ignorieren damit den Hinweis das RP Tübingen (SV-2018 Seite 8), dass an diesem Standort nur ein IKG der drei “Eigenentwickler”-Gemeinden des GVV möglich ist und dort nur bereits im GVV ansässige Betriebe angesiedelt werden dürfen. Die hierzu konträre, aktuelle Planung wurde vom GVV explizit nicht mit dem RP vorabgestimmt (vgl. Ergebnisvermerk 23.8.2018, Punkt 2.5), wodurch der GVV bewusst eine mögliche Verzögerung des FNP-Fortschreibungsverfahrens auf Grund des Plangungsmangels in Kauf nimmt.”
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Damit kommen wir wieder zum Anfang zurück: Auf den Zusammenhang von Naturschutz und Pandemie. Es wird für das IKG zwar kein Urwald gerodet, aber auch dort sollte ursprünglich ein Gebiet über den Eigenbedarf hinaus geschaffen werden, das biologische Vielfalt vernichtet.
„Entwicklungen können sich im gemeinsam mit Eriskirch und Kressbronn geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ergeben“ ( s. Wahlkampfbroschüre BM Krafft) Nein. Mal erst nicht. . .
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