Klimaprotest im Altdorfer Wald

Das Kind und das Bad ausgeschüttet?

Es ist erfreulich, dass in den beiden großen Zeitungen am See endlich über den Widerstand gegen den Regionalplan und dessen Hintergründe berichtet wird. Hier oder hier. Das Thema ist jedoch komplex. Die verschiedenen Gruppen, die sich für einen zukunftsfähigen Regionalplan einsetzen, ebenfalls. Sie sitzen auf Bäumen oder am Schreibtisch. Am Schreibtisch sind sie diejenigen, die auch die Presse bedienen und die Berichterstattung im Blick haben. Nicht leicht. Auch für die Presse nicht. Aber vermutlich leichter als auf Bäume klettern. Schwerer noch ist’s  Gemeinderatssitzungen auszuhalten, die Abstimmungen zum Regionalplan einfach wiederholen, bis das Ergebnis stimmt.

Nun gibt es seit letztem Donnerstag ein Ereignis draußen in der Natur: Die Blockade am Kieswerk in Wolfegg. Es gab Festnahmen. Der SÜDKURIER schrieb hier. Zwei Sichtweisen zu einem Ereignis. Es gab eine Pressemitteilung einer Blockiererin, Johanna Schubert und eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ravensburg, die AGORA-LA beide abdruckt.

Johanna Schubert schreibt:

„Am Morgen des 29.04.2021 blockierte eine Gruppe unabhängiger Klimagerechtigkeitsaktivist:innen die Zufahrt von drei Kiesgruben nahe Wolfegg unter dem Motto „Heute kein Kies durch Wolfegg“, um auf die Gefährdung des öffentlichen Grundwassers und das hohe LKW-Aufkommen in den umliegenden Dörfern durch den Abbau und Export von Kies aufmerksam zu machen. Die Aktivist:innen saßen in Hängematten, welche an Seilen hingen, die über die Zufahrtsstraßen gespannt waren. Durch diese Konstruktion waren die Klimaaktivist:innen sicher davor, abzustürzen, sofern die Seile nicht beschädigt werden würden. Ein Polizeibeamter durchtrennte aber ein solches Seil, sodass ein:e Aktivist:in aus etwa fünf Metern auf den Boden stürzte und sich dabei eine Fraktur am elften Wirbel zuzog.

„Wir waren uns dem Risiko unseres Protests bewusst. Dass aber mutwillig Menschenleben durch die Polizei gefährdet werden würden, hätten wir nie gedacht“, so die Aktivistin Johanna Schubert (23). Die Aktivist:innen reichen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstatten.

HINWEIS

Ein zu diesem Vorfall vorhandenes Video wird vorerst nicht veröffentlicht, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. 

WEITERE VORFÄLLE

1. Beinahe wäre noch ein weiteres Mal ein:e Aktivist:in heruntergefallen, als ein Seil, an dem der Mensch hing, einfach gehalten, abgeschnitten und umgeknotet wurde. Hätten die Polizist:innen losgelassen, wäre der Mensch herunter gefallen. Es gab keine Sicherung oder Ähnliches.

2. Obwohl mehrfach von Aktivist:innen darauf hingewiesen wurde, wurden zur Räumung keine ausgebildeten Kletterpolizist:innen (Höhenretter:innen) gerufen, die bei Räumungen in über 2,50 Meter Höhe vorgeschrieben sind. Stattdessen räumten ungeschulte lokale Polizeibeamt:innen mithilfe von Drehleitern der Feuerwehr die Aktivist:innen.

3. Die Polizei verweigerte einzelnen Pressevertreter*innen den Zugang zu den Räumungen.

4. Frauen* wurde angedroht, von Polizisten „angefasst“ und durchsucht zu werden und mussten darum kämpfen, dass sie von Polizistinnen durchsucht werden. Während der Durchsuchung wurden sie trotzdem von Polizisten angestarrt.

5. Auch auf Nachfrage hin, wurde einigen Aktivist:innen trotz stundenlangem Gewahrsam nicht gestattet auf die Toilette zu gehen, etwas zu trinken oder zu essen.

6. Es wurden Aktivist:innen im Gewahrsam der Körper und besonders Finger mit Alkohol behandelt, obwohl dies nur unter ärztlicher Aufsicht erlaubt ist. Diese gab es jedoch nicht.     

7. Auch nach mehrmaligem Nachfragen wurden festgenommen Aktivist:innen Beschlagnahmungsprotokolle für persönliche Gegenstände wie Handys, Rucksäcke und Kleidung nicht ausgehändigt. Der Verbleib der Gegenstände ist ungeklärt.

8. Eine unbeteiligte Person schoss Fotos und wurde ohne bekannten Grund vorläufig festgenommen und in Friedrichshafen ausgesetzt.

(Hinweis: die beigefügte Emailadresse und Handynummer wurden vonAGORA-LA nicht abgedruckt)

Das Polizeipräsidium Ravensburg schreibt:

„[…] Zur Aussage „ein Polizeibeamter durchtrennte aber ein solches Seil, sodass ein:e Aktivist:in aus etwa fünf Metern auf den Boden stürzte und sich dabei eine Fraktur am elften Wirbel zuzog..“, dazu auch „1. Beinahe wäre noch ein weiteres Mal ein:e Aktivist:in heruntergefallen, als ein Seil, an dem der Mensch hing, einfach gehalten, abgeschnitten und umgeknotet wurde. Hätten die Polizist:innen losgelassen, wäre der Mensch herunter gefallen. Es gab keine Sicherung oder Ähnliches“, und „2. Obwohl mehrfach von Aktivist:innen darauf hingewiesen wurde, wurden zur Räumung keine ausgebildeten Kletterpolizist:innen (Höhenretter:innen) gerufen, die bei Räumungen in über 2,50 Meter Höhe vorgeschrieben sind. Stattdessen räumten ungeschulte lokale Polizeibeamt:innen mithilfe von Drehleitern der Feuerwehr die Aktivist:innen“: 

Beim Einsatz am vergangenen Donnerstag unterstützte die Feuerwehr auf Anforderung der Polizei diese beim Freimachen der von Aktivistinnen und Aktivisten blockierten Zufahrtswege der betroffenen Kieswerke. Im Zusammenwirken zwischen Polizei und Feuerwehr wurden alle Aktivisten, die sich in den Bäumen entlang der Zufahrtsstrecken aufhielten, sicher zu Boden gebracht. Die Feuerwehr musste dabei im Beisein der Polizei teilweise Seilverbindungen lösen und umhängen, um die blockierten Zufahrten wieder freizumachen. Dies aber nicht „ohne Sicherung oder Ähnliches“, sondern unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. 

Eine polizeiliche Vorschrift, wonach ab einer Arbeitshöhe von 2,50 Metern Höhenretter zwingend einzusetzen sind, gibt es nicht. 

Ein Aktivist stieg beim Heranführen einer Drehleiter selbst aus seiner Hängematte und löste dabei seine Seilsicherung. Anschließend hangelte er sich, nur noch mit Händen und Füßen an dem Traversenseil hängend, zum nächsten kleineren Baum, mutmaßlich um so zu entkommen und sich dadurch den polizeilichen Maßnahmen zur Feststellung seiner Identität zu entziehen. Auf dem kleineren Gehölz hatte er dann, ohne Seil, zunächst einen sicheren Stand. Um ein weiteres Umherklettern zu verhindern, wurde danach durch Einsatzkräfte das zuvor benutzte Traversenseil gekappt. Als der Aktivist dies sah, griff er nach dem losen Seilende und ließ sich dann mehr oder weniger theatralisch an dem Baum herunter in ein Gebüsch fallen, mutmaßlich, um den Eindruck zu erwecken, dass er bewusst durch die Polizei zum Absturz gebracht wurde. 

Der Aktivist leistete nach seinem Fall auf dem Boden aktiv Widerstand gegen die eingesetzten Polizeibeamten und musste teilweise unter Anwendung von polizeilichem Zwang vorläufig festgenommen und in ein Polizeifahrzeug gesetzt werden. Später auf dem Polizeirevier klagte der Mann dann in englischer Sprache (später unterhielt er sich mit einem Mitstreiter auf Deutsch) über Schmerzen am Knöchel. Daher wurde umgehend ein Rettungswagen hinzugezogen und eine Untersuchung durch den Rettungsdienst veranlasst. Im Ergebnis seiner Untersuchung ergab sich keine Notwendigkeit für eine weitere Behandlung. Daher verblieb die Person zur Durch- und Fortführung weiterer strafprozessualer Maßnahmen im Polizeirevier. Das Polizeipräsidium Ravensburg weist den Vorwurf eines angeblichen Fehlverhaltens seitens der Polizei zurück und hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg um eine Überprüfung ersucht. 

Weitere Vorfälle, bei denen im Zusammenhang mit den Räumungsmaßnahmen Personen zu Schaden kamen, sind dem Polizeipräsidium Ravensburg nicht bekannt. 

Zum Vorwurf „3. Die Polizei verweigerte einzelnen Pressevertreter*innen den Zugang zu den Räumungen“: 

Alle Einsatzräume waren gut zugänglich und auch nicht weiträumig abgesperrt. Der Zugang war bis unmittelbar zu den Aktivistinnen und Aktivisten sowie direkte Gespräche auf Zuruf möglich. Keinem Pressevertreter, der sich ordnungsgemäß als solcher legitimierte, wurde ein Zugang zu den unmittelbaren Einsatzstellen verwehrt. Im Gegenteil, zur Betreuung der Medien befand sich der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg vor Ort, um Medienschaffenden gefahrlose Aufnahmen zu ermöglichen und entsprechende Auskünfte zu geben. Es wurde lediglich ein Fernbleiben aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich gefordert und von den Medienschaffenden auch ohne Einwände eingehalten. 

Zum Vorhalt „4. Frauen* wurde angedroht, von Polizisten „angefasst“ und durchsucht zu werden und mussten darum kämpfen, dass sie von Polizistinnen durchsucht werden. Während der Durchsuchung wurden sie trotzdem von Polizisten angestarrt“: 

Durchsuchungen von Personen werden grundsätzlich von Beamtinnen und Beamten des gleichen Geschlechts durchgeführt. Dies wurde im vorliegenden Einsatz auch eingehalten. In einem Fall wurde eine Beamtin bei Maßnahmen gegen eine Aktivistin aufgrund ihrer kurzen Haare fälschlicherweise von einem Aktivisten aus der Ferne lautstark als Mann beschimpft. Dieser wurde dann aber über seinen „Irrtum“ aufgeklärt. 

Zu 5.: „5. Auch auf Nachfrage hin, wurde einigen Aktivist:innen trotz stundenlangem Gewahrsam nicht gestattet auf die Toilette zu gehen, etwas zu trinken oder zu essen“: 

In allen Gewahrsamseinrichtungen befinden sich Toiletten, welche jederzeit selbständig genutzt werden können. Teilweise haben Betroffene eine Benutzung dieser Toiletten von sich aus aber abgelehnt. In einigen Fällen wurde Personen im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen darüber hinaus sogar gestattet, statt der Toiletten in den Gewahrsamsräumen die in den Dienststellen vorhandenen Gästetoiletten zu benutzen. 

Zu 6.: „6. Es wurden Aktivist:innen im Gewahrsam der Körper und besonders Finger mit Alkohol behandelt, obwohl dies nur unter ärztlicher Aufsicht erlaubt ist. Diese gab es jedoch nicht“: 

Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten zur Verhinderung einer Identitätsfeststellung bzw. erkennungsdienstlichen Behandlung ihre Fingerkuppen durch Verwendung von Kleber oder Harz manipuliert und darüber hinaus ihre Finger teilweise geritzt oder aufgestochen. Im Rahmen des Versuchs, diese Fremdsubstanzen zu entfernen, um dadurch eine strafprozessuale Identitätsfeststellung als Voraussetzung der Strafverfolgung zu ermöglichen, wurde ausschließlich hautschonendes Olivenöl sowie ph-neutrales Duschgel eingesetzt. Im Einzelfall wurde aus Hygienegründen noch Desinfektionsmittel, welches zur Anwendung auf der Haut freigegeben ist, verwendet. Auf einen Einsatz von Alkohol oder sonstigen chemischen Lösungsmitteln wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft explizit verzichtet. 

Zu 7.: „7. Auch nach mehrmaligem Nachfragen wurden festgenommen Aktivist:innen Beschlagnahmungsprotokolle für persönliche Gegenstände wie Handys, Rucksäcke und Kleidung nicht ausgehändigt. Der Verbleib der Gegenstände ist ungeklärt“: 

Beschlagnahmte Gegenstände, die ihren Besitzern zugeordnet werden konnten, sind entweder zwischenzeitlich wieder ausgehändigt worden oder als Beweismittel weiterhin von Bedeutung und daher nach wie vor beschlagnahmt. Ein Rucksack kann aktuell keinem Besitzer zugeordnet werden, weswegen hier die Besitzverhältnisse zunächst noch geklärt werden müssen. 

Zu 8.: „8. Eine unbeteiligte Person schoss Fotos und wurde ohne bekannten Grund vorläufig festgenommen und in Friedrichshafen ausgesetzt“: 

Die Person war nicht unbeteiligt, sondern den Aktivisten zuzurechnen. Aufgefundene Beweismittel stützen diese Annahme. Die Person wurde zunächst nach Friedrichshafen verbracht und dort nach Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. 

Abschließend ist anzumerken, dass beim Polizeipräsidium Ravensburg bislang keine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit den Einsatzmaßnahmen vom vergangenen Donnerstag anhängig ist. 

Den erhobenen Vorwurf, dass „mutwillig Menschenleben durch die Polizei gefährdet“ wurden, weist das Polizeipräsidium Ravensburg in aller Deutlichkeit zurück. Vielmehr wurde die rechtswidrige Blockadeaktion, die einen Nötigungstatbestand darstellt, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und mit dem Ziel, die Gesundheit der Protestierenden im Zuge der polizeilichen Maßnahmen bestmöglich zu schützen, aufwändig und mit entsprechendem personellem und materiellem Mitteleinsatz aufgelöst. 

Rückfragen bitte an: 

Polizeipräsidium Ravensburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Weißflog
Telefon: 0751 803-1010
E-Mail: ravensburg.pp@polizei.bwl.de
https://www.polizei-ravensburg.de

AGORA-LA hatte Rückfragen und hat telefoniert. Sowohl mit der Pressestelle des Polizeipräsidiums als auch mit der Unterstützerin der Initiative für einen zukunftsfähigen Regionalplan, Barbara Herzig. Warum? Weil in dem Beitrag des SÜDKURIER keine Stellungnahme der vielen anderen Gruppen zu der Blockade erwähnt ist. Eine gäbe es jetzt, so Herzig. Dort heißt es: „Das muss gesagt werden: Die „Unabhängigen Klimaschützer“ sind  im wahrsten Sinne des Wortes ‚Unabhängig‘. Sie sind nicht Teil unseres Aktionsbündnisses.“ ( Anm. AGORA: VerfasserIn auf dem Blog ist unklar, soll jedoch Petra Karg sein) Auch Herzig teilt diese Sichtweise von Karg und fügt hinzu, dass es vielleicht Zugereiste aus dem Umfeld der Bewegung  Hambacher ForstDannenröder Forst gewesen sein könnten. Ob die unabhängigen AktivistInnen Teil des Waldbesetzungsdorfes sind und wieviele und welche Gruppierungen es dort inzwischen gibt, könne sie nicht sagen.

Es wird noch länger:

AGORA hat nochmals zum Hörer gegriffen und unter der Handynummer von Johanna Schubert nachgefragt. Es handelt sich wohl um ein Gemeinschaftshandy, das ein der Stimme nach ein junger Mann bediente. Aus Furcht vor Repressionen wollte er weder seinen Namen noch seinen Herkunftsort nennen. Auskunftsfreudig war er jedoch: Sie nennen sich „autonome Aktivisti“, gehören bewusst keiner Gruppe an, wollen keine Hierarchien und verfolgen die Strategie der „Diversity of tactics“, so berichtet er. Ich wies darauf hin, dass es doch am selben Tag der Ereignisse in Wolfegg ein Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz gegeben habe. Das wusste der Namenlose nicht. Es ging dann noch eine  Weile hin und her zum Thema sinnvoller Widerstand. Wir beendeten dann das Gespräch und Johanna Schubert rief später zurück. Die kannte das Urteil schon, glaubt jedoch nicht an eine schnelle Umsetzung der Forderungen in der Politik. Ob sie denn von Distanzierungen zu ihrer Aktion gehört hätte. „Bisher gab es wohl noch keine,“ meinte sie. Ich wies auf die Äußerungen von Frau Karg (s.o.) und der Distanzierung seitens des Aktionsbündnisses. Die kannte sie noch nicht. Wir wünschten uns noch einen schönen Tag und beendeten dann das Telefonat.Puh!

Einordnung AGORA-LA:

Die Gegenreaktion des Aktionsbündnisses ist tatsächlich sehr mager. Die Pressearbeit dieser Gruppen leider auch. Es ist für die Recherchierenden sehr mühevoll die richtigen Ansprechpartner zu finden. Das ist schade. Wenn nun schon das Thema Regionalplan endlich in aller Munde ist und zwar nicht durch sog. autonome AktivistInnen, sondern durch viel Schreibarbeit an Gremien und Institutionen, dann sollte diese Mühe durch eine einheitliche Linie in der Öffentlichkeitsarbeit belohnt werden. Wenn es tatsächlich eine Distanz zu autonomen Gruppierungen und zu deren eigenständigen Aktionen gibt und diese wirklich gewollt ist, muss man sie deutlich formulieren.

Sonst liegt das Kind doch noch unter der Badewanne!

Aktualisierung : 5.05.2021, 14.11Uhr

Ergänzung Pressestimmen aus RV, die AGORA erst jetzt vorliegen: Hier ein Kommentar.

GEGENDARSTELLUNG von Barbara Herzig:

„Ich hatte Ihnen ( gemeint ist AGORA-LA, Anmerkung AGORA-LA) ) erzählt, dass die jungen Menschen im Camp inzwischen aus vielen Richtungen anreisen unter anderem Danni und Hambi, ICH HABE JEDOCH KEINESFALLS GESAGT, dass die Kiesblockade von diesen ausging. Ich kenne diese unabhängig agierenden jungen Menschen nicht.“

8.05.2021, 11.21Uhr

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