ohne Kinderbecken für die Kleinen

Die Inzidenzwerte sinken hoffentlich weiter ab und die Tore des Strandbades in LA haben sich wieder geöffnet. Im Moment muss man sich an der Kasse ohne Testung nur noch registrieren lassen. Die Betreiberfirma PVM ist weiter am Start und hat laut Gemeinderatsbeschluss vom 17.05.2021 ab dieser Saison den Kiosk gepachtet.
Schade ist, dass das immer wieder in der Vergangenheit diskutierte Kleinkinderbecken nicht gebaut wurde. Seitens der Eltern mit kleineren Kindern wird das häufig bedauert und nachgefragt. Viele gehen schließlich deshalb doch eher nach Eriskirch.
Warum diese Planung schließlich nach jahrelanger Beschäftigung im Gemeinderat und zahlreicher Ortsbegehungen nicht zu Ende geführt wurde, ist mit den zur Verfügung gestellten Informationen kaum mehr zu durchschauen. Dass der Plan aus Kostengründen, die der damals tätigen Firma angelastet wurden, nicht verwirklicht werden konnte, lag vermutlich nicht allein an der Firma.
Die Gründe wurden hier von der damaligen Verwaltung im Kurzprotokoll ( Zitat:„ In der Umsetzung der Planung haben sich jedoch Verzögerungen ergeben. Auf Grund der Entwicklung der Projektkosten, dem bisherigen Projektverlauf und den Prognosen seitens der Fritz Planung GmbH im Hinblick auf Kosten und Umsetzung lässt sich eine Umsetzung im bisherigen Rahmen nicht mehr darstellen“) beschrieben. Zuvor wurde in 2017 hier unter Punkt 2 der Baubeschlusses für das Kinderbecken gefasst:
„Vom Gemeinderat wurden bereits folgende Durchführungsbeschlüsse gefasst:
• Bau Kleinkindbecken mit Technikgebäude, Beckentechnik, Landschaftsbau (875.000 € netto).“
Oft führen unzureichende Spezifikationen in der Ausschreibung oder der zeitlichen Planung zu derartigen Ergebnissen. Eigentlich sind solche Auseinandersetzungen durch vertragliche Regelungen gemeinsam zu lösen und führen schließlich zu einer Realisierung des Vertrages. Bei uns nicht, das Kleinkinderbecken gibt es bis heute nicht.
Dazu hat AGORA-LA beim Ortsbaumeister Markus Stark nachgefragt. Er hat über die Pressestelle des Rathauses wegen seiner Abwesenheit in den Pfingstferien erst jetzt antworten können:

1. Der Firma wurde laut Auskunft der Firma Fritz damals der volle Betrag überwiesen, obwohl der Vertag nicht erfüllt wurde. Warum?
Zu 1.:
Das Honorar für die erbrachten Leistungen bis zur Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) wurden bezahlt.
2. In welcher Kostenstelle im Haushalt findet man diesen Betrag?
Zu 2.:
Enthalten im Haushaltsplan 2018, Fremdenverkehrsbetrieb, Sachkonto 211100, Strandbad, 540.000 €
3. Wie sieht die Planung für das Kleinkinderbecken aus? Wird es trotzdem noch geplant?
Zu 3.:
Derzeit gibt es keine weiteren Planungen zum Kinderbecken.
4. Was waren die Gründe für die Kostenerhöhung?
Zu 4.:
GR Sitzung 23.04.2018: mit zunehmenden Detailierungsgrad [sic] im Projekt nehmen die Projektkosten zu (Gründe: Kinderbecken selbst mit Edelstahlauskleidung, Schwimmbadtechnik und neues Technikgebäude samt Gründung ließen eine absehbare Kostenberechnung laut Planungsbüro nicht zu)
5. Die Planung wurde anschließend an den Landschaftsbauer Janisch vergeben: „Gemäß dem Vergabevorschlag des Landschaftsarchitekten Siegfried Janisch werden die Tiefbauarbeiten im Strandbad Bauabschnitt 1 und 2 an die Firma Börner, Lindau in Höhe von 141.103,08 € (BA 1) und 56.555,00 € (BA 2) vergeben. Gemäß dem Vergabevorschlag des Landschaftsarchitekten Siegfried Janisch werden die Podeste und Beläge an die Firma Zwisler Metallbau in Höhe von 70.508,00 € vergeben.” (Kurzprotokoll April 2019) Waren diese Beträge Teil der ursprünglichen Beträge zur Vergabe an die Firma Fritz?
Zu 5.:
Die Erweiterung Terrasse Kiosk, neue Rasenfläche und Einfassungen neu entlang dem Bodenseeufer waren bereits Bestandteil der Planungen der Fritz Planung GmbH. Im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung wurde auf die Einfassung verzichtet und stattdessen die Liegepodeste am Seeufer erstellt. In Anlehnung an das Kinderbecken wurde die Überwindung des Höhenunterschiedes neben dem barrierefreien Zugang zum Kiosk durch weitere Podeste realisiert.
6. Wenn der volle Betrag an die Firma Fritz gezahlt wurde, wie hoch waren die Kosten insgesamt für die Nichterstellung des Beckens?
Zu 6.:
Wie bereits beschrieben, wurden die bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) erbrachten Leistungen der Fritz Planung GmbH bezahlt. Die Ansätze für die Freifläche wurden teilweise übernommen und weiterentwickelt und nach Erwirkung einer wasserrechtlichen Genehmigung umgesetzt.

Einordnung:
Was ist denn damit gemeint, wenn unter Punkt 4 der Anfrage aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung zitiert wird, dass „mit zunehmendem Detailierungsgrad [sic] im Projekt die Projektkosten zunehmen.“? Es ist üblich, dass die AuftraggeberIn (hier die Gemeinde) ihre Anforderungen in ein Lastenheft schreibt. In einem Pflichtenheft beschreibt der/die AuftragnehmerIn dann, wie die Anforderungen erfüllt werden können. Gab es eine ordentliche Heftführung? Nach Rücksprache mit der beauftragten Firma gab es Planänderungen und keine ausreichenden Daten. Sie meinen, das sei Schnee von gestern? Nicht ganz.

Schnee gehört wie das Wasser im Strandbad zum Grundelement Wasser, nur der Aggregatzustand ist ein anderer.
Die Planung des Feuerwehrhauses auf der Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 21.06.2021 betrifft ein weiters Grundelement, das Feuer. Dort scheint die Planung aus der Vergangenheit auch problematisch zu sein. HIER und hier nachlesbar. Die Schwäbische Zeitung schrieb hier im September 2020 zum Prozess in Ravensburg.
Da fragt man sich schon: Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Besitzverhältnisse der Tiefgarage festlegen, im Vorfeld ordentlich geprüft worden? Welche Kosten sind durch rechtsanwaltliche Beratungen für die Gemeinde entstanden und werden noch entstehen? Das sind vermutlich nicht die einzigen Fragen aus der Vergangenheit, die für die Zukunft beantwortet werden müssen. Man darf auf die kommende Gemeinderatssitzung gespannt sein.
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