Presseanfragen an die Gemeinde Langenargen
AGORA-LA hatte zum Problem Luftfilter an der Grundschule in LA die Gemeinde LA, die Schulträgerin der FAMS ist, angefragt.
Hier kommen die Antworten:
Die Landesregierung hat am 5. Juli 2021 beschlossen, mit mobilen Luftfiltern gegen die Ausbreitung des Virus in den Klassenzimmern ankämpfen zu wollen. Das Programm der Landesregierung richtet sich also auf das Augenmerk von mobilen Luftfiltergeräten, nicht auf den “Einbau von Filteranlagen an Schulen”. Hierzu stehen andere Programme zur Verfügung.
1. Welche Überlegungen sind dazu bereits angestellt worden? Gab es Gespräche dazu mit der Schulleitung und den Elternvertretern?
Bereits zu Beginn des Jahres wurden seitens der Verwaltung als Schulträger und der Schulleitung Gespräche über mögliche Maßnahmen geführt. Aufgabe der Schulleitung ist es wiederum, mit den Elternvertretern die Gespräche zu führen. Grundsätzlich ist die Gemeinde als Schulträgerin für Baumaßnahmen und Beschaffungen zuständig.
Gegenüber der Presse hat der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Steffen Jäger wie folgt die Haltung des Gemeindetags zusammengefasst:
„Nach herrschender wissenschaftlicher Meinung ist das Lüften per Fenster mobilen Lüftungsanlagen stets vorzuziehen. Mobile Lüftungsanlagen können das Fenster-Lüften nicht ersetzen. Zudem halte ich es für illusorisch, dass die Schulträger Zehntausende solcher Geräte kurzfristig beschaffen könnten. Das wird der Markt nicht hergeben. Zudem erreichen uns Hinweise, dass Lärmbelastung und Wartungsintensität mobiler Lüftungsanlagen für deren Einsatz an Schulen kritisch hinterfragt wird.
Es braucht nach unserer Einschätzung ein realistisches, erreichbares und vernünftiges Konzept, das dem Infektionsschutz Rechnung trägt. Dies kann vorrangig aus Testen, Maske und Fenster-Lüften bestehen. Der Einsatz sog. CO2-Ampeln kann gerade dieses Fenster-Lüften sowohl energetisch als auch tatsächlich noch weiter optimieren.
In Räumen, die nicht ausreichend belüftet werden können, kommt im Einzelfall der Einsatz mobiler Anlagen in Betracht. Der Gemeindetag spricht sich dafür aus, ein etwaiges Landesförderprogramm an diesen Prämissen auszurichten.“
Seitens der Gemeinde und der Schulleitung wurde bereits zu Beginn des Jahres das vom Gemeindetagspräsidenten dargestellte Konzept umgesetzt. So wird an der FAMS vorrangig getestet (pro Kind 2 x die Woche) und Masken wurden eingesetzt. Sämtliche Klassenzimmer sind mit Co2-Ampeln ausgestattet, so dass ein regelmäßiges Fensterlüften erfolgen kann.
Die Landesregierung hat am 5.7.2021 ein Förderprogramm von 60 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern angekündigt, das die kommunalen Schulträger zur Hälfte mitfinanzieren sollen. Details zu diesem Förderprogramm stehen allerdings noch aus.
Weiter führt der Gemeindetag aus:
„Eine verpflichtende Regelung für alle Klassenzimmer der betreffenden Jahrgangsstufen ist für die Städte und Gemeinden realistisch nicht erreichbar. Dies insbesondere deshalb, da eine ausreichend hohe Anzahl von Raumluftanlagen auf dem Markt kaum zur Verfügung stehen dürfte. Die Installation von mobilen Raumluftfilteranlagen kommt daher allenfalls in den Räumen in Betracht, die nicht ausreichend durch Öffnung der Fenster belüftet werden können. Es ist ferner zu prüfen, ob nicht CO2-Messgeräte einen stabilen Schulbetrieb effizienter und klimaschonender unterstützen können.
o Das Lüften per Fenster ist den mobilen Anlagen stets vorzuziehen, da mobile Reinigungsanlagen das Lüften nicht ersetzen. Eine sowohl energetisch als auch tatsächlich optimiertes Lüften kann durch CO2-Ampeln unterstützt werden.
o Notwendig ist ein realistisches, umsetzbares und vernünftiges Konzept, das aus Tests, Masken, Lüften und im Einzelfall – in schwer belüftbaren Räumen – mobilen Anlagen besteht. Ein optimiertes Fensterlüften kann dabei durch CO–Ampeln unterstützt werden. Diese Messgeräte könnten das Querlüften per Fenster befördern.
o Fraglich ist, ob die flächendeckende Beschaffung überhaupt möglich wäre. Der Markt für Luftfiltergeräte ist sehr angespannt. Die Preise für die Geräte sind in den letzten 12 Monaten stark gestiegen. Die erhebliche Lärmbelastung ist ebenfalls zu berücksichtigen.“
Den Ausführungen des Gemeindetages schließt sich die Gemeinde Langenargen an.
2. Gibt es einen Bedarf in den Klassenräumenräumen? Wenn ja, werden Räume in der FAMS mit diesen Anlagen in den Sommerferien ausgestattet?
Wie erwähnt haben Gespräche zwischen Schulleitung und Gemeinde stattgefunden. Sämtliche Klassenräume der FAMS sind gut belüftbar. Sämtliche Klassenräume sind mit Co2-Ampeln ausgestattet. 3 Klassenräume, die auf der einen Seite über eine Oberlichterkippöffnung verfügen werden derzeit überprüft, inwiefern hier noch mobile Luftreinigungsgeräte zur Unterstützung der Lüftung eingesetzt werden können. Inwiefern solche Reinigungsgeräte in den Sommerferien „auf die Schnelle“ beschaffbar sind, muss abgewartet werden.
3. Ist die Förderung, die am letzten Montag die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, ausreichend?
Siehe die Ausführungen oben zum Förderprogramm. Sofern sämtliche Schule in Baden-Württemberg alle Klassenräume mit mobilen Luftfiltergeräten ausstatten wollten, wäre das Programm in keinem Fall ausreichend.
Wissenschaftliche Ausführungen des Umweltbundesamtes belegen:
o Um die Luft in Räumen aerosolfrei bzw. -arm zu halten, ist das erste Mittel der Wahl regelmäßiges, intensives Lüften.
o In Schulen ohne Raumlufttechnische-Anlagen (festverbaute Anlagen, schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.
o Mobile Luftreinigungsgeräte sind nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet, da mit ihnen keine Raumluft gegen Außenluft ausgetauscht wird. Da mobile Luftreinigungsgeräte kein anfallendes Kohlendioxid (CO2) und keine anfallende Luftfeuchte aus der Raumluft entfernen, können sie Lüftungsmaßnahmen somit nicht komplett ersetzen.
o Mobile Innenraumfilter können die bestehenden AHA+L-Regeln nicht ersetzen, denn sie verhindern die kurzräumige Exposition zu Aerosolquellen nicht (bspw. wenn 2 Personen im Raum ohne Maske mit kurzem Abstand über längere Zeit zusammenkommen).
o Als mobile Luftreiniger werden im Sinne dieser Empfehlung alle Geräte verstanden, bei denen die Raumluft durch ein mobil (d.h. frei) im Raum aufgestelltes Reinigungsgerät geleitet wird. Folgende Verfahren kommen hauptsächlich zum Einsatz:
– Reinigung der Luft über Hochleistungsschwebstofffilter (HEPA-Filter)
– Reinigung über ander Filtertechniken (z.B. Aktivkohlefilter, elektrostatische Filter)
– Aufbereitung der Luft durch Einsatz von UV-C-Technik
– Luftbehandlung mittels Ozon, Plasma oder Ionisation
o Der Einsatz von mobilen Luftreinigern mit integrierten HEPA-Filtern in Klassenräumen reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer Schwebepartikel (z. B. Viren) aus der Raumluft zu entfernen. Dazu wäre eine exakte Erfassung der Luftführung und -strömung im Raum ebenso erforderlich, wie eine gezielte Platzierung der mobilen Geräte. Auch die Höhe des Luftdurchsatzes müsste exakt an die örtlichen Gegebenheiten und Raumbelegung angepasst sein. Der Einsatz solcher Geräte kann Lüftungsmaßnahmen somit nicht ersetzen.
o Eine Behandlung der Luftinhaltsstoffe mittels Ozon oder UV-Licht wird aus gesundheitlichen ebenso wie aus Sicherheitsgründen von der IRK abgelehnt. Beim UV-C sind es auch vor allem Sicherheitsaspekte, weshalb der Einsatz im nicht gewerblichen Bereich unterbleiben sollte (u.a. stellt UV-C Strahlung für Augen und Haut ein gesundheitliches Risiko dar). Luftreinigungsgeräte auf Basis von UV-Technologie sind im Vergleich zur Filtrationstechnik wartungsärmer und geräuschärmer als solche mit Filtration. Ihr Einsatz wird aufgrund der Gefahr, dass UV-Licht austreten könnte, von Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen.
o Lüftungsanlagen, die mit einem hohen Umluftanteil betrieben werden, stellen unter bestimmten Umständen eine Gefahrenquelle dar. Bei einem hohen Umluftanteil in RLT-Anlagen in Verbindung mit unzureichender Filterung kann es, wenn sich eine oder mehrere infizierte Personen, die Erreger ausscheiden, im Raum aufhalten, über die Zeit zu einer Anreicherung von infektiösen Aerosolen in der Luft kommen. Es gibt Hinweise, dass ein SARSCoV-2 Ausbruch im industriellen Produktionsbereich auf einen hohen Umluftanteil der dortigen RLT-Anlage zurückzuführen sein könnte. Erhöhte Sicherheit kann durch Abscheidung und damit Entfernung der Partikel aus dem Umluftstrom mittels hochabscheidender Schwebstofffilter (HEPA-Filter) der Klassen H 13 und H 14 erreicht werden. Diese finden sich üblicherweise aber nur bei dreistufigen Filteranlagen wie etwa in OP-Sälen in Krankenhäusern. Zweitstufige Anlagen reichen zur wirksamen Retention von virushaltigen Partikeln nicht aus. Besonders brisant wirkt sich dies beim Umluftanteil aus. Um infektiöse Partikel wirksam zurückzuhalten, bedarf es einer dritten Filterstufe mit hochabscheidenden Filtern (HEPA), die zudem regelmäßig zu wechseln sind
o Bei mobilen Luftreinigungsgeräten auf der Basis von Hochleistungsschwebstofffilter müssen die Filter nach 6-12 Monaten gewechselt werden. Hierzu sind Fachkenntnisse oder geschultes Personal erforderlich. Zu berücksichtigen sind auch vergleichsweise hohe Betriebsgeräusche (Anmerkung: Hier entstehen somit Folgekosten und damit stellt sich die Frage, ob die Firmen das leisten können. Falls nicht, stehen die mobilen Geräte unbenutzbar herum, bis die Filter gewechselt sind.)
o Es liegt keine nachgewiesene generelle Korrelation zwischen der Aerosol- und CO2-Konzentration in Innenräumen vor. Die Überwachung der CO2-Konzentration kann als Indikator für den Zeitpunkt notwendiger Lüftungsmaßnahmen dienen, da eine bessere Durchlüftung wiederum einer Reduktion der Aerosolbelastung zuträglich ist.
Anmerkung AGORA-LA:
Inzwischen weiß man, dass das Umweltbundesamt seine Einschätzung (s.o. unter3 ) anders formuliert: „ «Natürlich helfen mobile Luftfilter gegen Viren, wenn es sich um geprüfte Geräte handelt und sie richtig im Klassenraum aufgestellt sind», sagt Heinz-Jörn Moriske, Geschäftsführer der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes (UBA) in einem Interview mit dem «Handelsblatt».Hier. Dass der Gemeindetag, im Sinne der Gemeinden (sie sind dort Mitglieder) berät, ist hier klar formuliert:
„Die primäre Aufgabe des Gemeindetags ist die Vertretung der gemeinsamen Interessen der baden-württembergischen Städte und Gemeinden auf sämtlichen politischen Ebenen. Dies geschieht unabhängig und überparteilich. Außerdem gilt ist er Repräsentant seiner Mitgliedskommunen und berät die Mitgliedskommunen in allen Bereichen der Kommunalverwaltung.[9] Er ist die Lobby der kleineren Gemeinden und der Mittelstädte im Land.”
Vielleicht sollte man als Gemeindetag doch bis Mitte September – kurz vor Bundestagswahl-nochmals genauer auf die Studien schauen und sich für die Kommunen beim Land für mehr Geld einsetzen. Da wäre Lobbyismus mal sinnvoll!
Weitere Informationen zu dem Thema ( aktualisiert 14.07.2021, 17.50 Uhr):
Der Philologenverband schreibt in einer Pressemitteilung


Pressemitteilung / Philologenverband Baden-Württemberg
Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministe- rium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der ca. 26.500 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.
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