Vandalismus?

Was steckt dahinter?

Die Plakatwand zur Bundestagswahl an der Andreas-Brugger-Sraße hat sich ja schon mehrmals verändert.Hier und hier. Aber was ist jetzt geschehen?

Falls es sich um bewusste Zerstörung handelt, machen sich die TäterInnen strafbar.

Die Zeitschrift KOMMUNAL schreibt dazu hier:

“[. . . ]

Nach §  303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen von Wahlplakaten als Sachbeschädigung: “Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.”

§ 303 StGB regelt auch das Übermalen von Wahlplakaten. Wer Slogans durchstreicht, Politikern schwarze Zähne malt oder eigene Parolen drauf schreibt, begeht ebenfalls eine Sachbeschädigung. Und dabei kommt es nicht darauf an, welchen Inhalt das Plakat hat oder ob es vor oder erst nach der Wahl beschädigt wurde.”

Ob das angedeutete A im Kreis zur anarchistischen Symbolik gehört?

Spenden gerne auf das folgende Konto: DE807601 0085 0975 1838 52, Postbank, Stichwort AGORA-LA

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