Einschätzungen und Hintergründe
Flächen sind begehrt, das ist bekannt. Nicht nur für Wohnraum, sondern auch für das Gewerbe in den Kommunen. Die große Angst besteht, dass Gewerbebetriebe den Standort wechseln, weil sie für Erweiterungsbauten keine Flächen dafür am jeweiligen Ort mehr haben.
Unsere drei Gemeinden im Gemeindeverwaltungsverband(GVV) könnten ein interkommunales Gewerbegebiet (IKG) mit Standort Kressbronn mit 26 ha bilden. Zumindest hatte man sich das so vorgestellt. Aber: Die Fläche ist noch ein Regionaler Grünzug. Die geschützten Arten lassen eigentlich eine Besiedlung nicht zu. Die Gemeinde Kressbronn kann als Kleinzentrum kein IKG ausweisen, da nur Eigenbedarf möglich ist. Außerdem ist der Grünzug immer noch nicht aufgehoben. Geht also alles nicht. Sollte man meinen. Von wegen. Obwohl seitens des zuständigen Ministeriums ein IKG untersagt wurde und Kressbronn niemals 26 ha als Eigenbedarf angeben kann, werden nun -sehr findig- die jeweiligen inneren Eigenbedarfe von Langenargen und Kressbronn einfach zusammengelegt. Das ist erlaubt. Das sagt das Ministerium. Die entsprechenden Quellen liegen AGOA-LA vor. Soweit zu den Hintergründen.

Nun kommt der Tagesordnungspunkt der Gemeinderatsitzung bei uns von letzter Woche ins Spiel. Hier (TOP11, Abstimmung: 15 Ja. 2 Enthaltungen: GR Pfänder, OGL/ GR Dillmann, FWV) LA muss seine Ziele formulieren, damit in weiter Zukunft vielleicht doch noch etwas für unser Gewerbe abfällt, falls die Behörden in den sog. Behördengesprächen doch noch die Quadratmeter für das Gewerbe ermöglichen sollten. Die Ziele finden sich im Anhang der Vorlagen dieses TOPs. Klimaneutrales Bauen beim Erstellen möglicher Gebäude fehlt leider.
Ziele der Gemeinde Langenargen für das interkommunale Gewerbegebiet Kapellenesch/Haslach auf der Gemarkung Kressbronn
Was wir wollen:
- Ausschließlich die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets Kapellenesch/Haslach unter Beteiligung der Verbandsgemeinden Eriskirch, Kressbronn und Langenargen
- Regelung der Verhältnisse und Beziehungen der Gemeinden im interkommunalen Gewerbegebiet untereinander durch Bildung eines Zweckverbandes.
- Berücksichtigung örtlicher Gewerbebetriebe aller beteiligten Gemeinden
- Schaffung möglichst vieler sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in möglichst allen Qualifikationsebenen (Ausbildungsberufe, Akademiker)
- Betriebe mit Ausbildungskapazitäten
- Innovative, produktive und zukunftsfähige Betriebe
- Möglichst hohe Gewerbesteuereinnahmen für die beteiligten Gemeinden
- Umweltfreundlich und klimaschutzfreundlich arbeitende Betriebe
- Möglichst energieautarke Versorgung für das Interkommunale Gewerbegebiet
- Möglichkeit zum Grunderwerb der Gewerbeflächen für die Betriebe
- Angemessene und bezahlbare Verkaufspreise der Gewerbeflächen
- sich in Gemeinde und Landschaft optisch einfügende Betriebsgebäude
- Bedarfsgerechte Parzellierungen
- Möglichst geringer Verwaltungs- und Investitionsaufwand für die Gemeinden
- Steuerungsmöglichkeit für die Gemeinden im Hinblick auf die sich ansiedelnden
Betriebe
Zusätzliche Planungsziele:
Direkte Verkehrsanbindung an die B467
Umfassende Innen-und Außenbegrünung
Was wir nicht wollen:
- Verpflichtende Erbbaupachtmodelle für die Betriebe ohne Ankaufsmöglichkeit der Gewerbegrundstücke
- Unangemessene bzw. hohe Ankaufspreise für die Gewerbegrundstücke
- Betriebe mit hohen Emissionen oder Betriebe mit Fokus auf Gefahrstoffe
- Lagerflächen und Lagerhallen, sofern nicht betriebszugehörig
Es wird in den Zielformulierungen nicht klar gesagt, wie hoch die Kosten für z. B. die Erschließungen für uns sein werden. „Regelungen und Beziehungen“ der Gemeinden untereinander als Zweckverband klingt alles noch sehr vage. Klar ist, dass nur Bedarfe, die der Eigenentwicklung der Gemeinden dienen, berücksichtigt werden dürfen. Der Bedarf muss erst einmal genau festgestellt werden. So wäre vielleicht eine Überlegung zur Errichtung von Freiflächensolaranlagen für alle drei Gemeinden denkbar. Damit wäre ja auch Geld zu verdienen. Inzwischen gibt es Beispiele, die zeigen, dass auf diesen Flächen auch die Arten geschützt werden können.Hier.
Im Moment versucht man die Arten dort eher umziehen zu lassen. Irgendein Gutachten wird es für ihren Umzug schon geben. Man fragt sich ja schon, was die vielen Sitzungen im Regionalverband eigentlich sollen. Eines ist klar: Dort sitzen die BürgermeisterInnen im Verbandsversammlung fest im Sattel. Die sind sich einig, dass ihre Kommunen Gewerbeflächen brauchen. Klar, wegen der Gewerbesteuer. Aber in Zukunft wird man auch bei Gewerbebetrieben noch mehr darauf achten müssen, wie sie klimafreundlich ihr Gewerbe betreiben oder ob man nicht dort Energie sozusagen als Gewerbe ansiedeln kann. Dass globales Umdenken gerade, gezwungen durch den Krieg in der Ukraine, doch schneller stattfinden muss, werden wir auch kommunal zu spüren bekommen. Wir werden ärmer werden. Das hat der Wirtschaftsminister gesagt. Hier
Um Flächen ging es auch bei der Kenntnisnahme zur der Wohnbedarfsanalyse Ausschreibungs- und Zuschussverfahren durch den Gemeinderat.(TOP 10). Auch hier gilt: Langenargen ist beschränkt auf Eigenentwicklung. Man darf also gespannt sein, welche Erkenntnisse die Analyse auch mit Blick auf den Mooser Weg bringen wird. Über den viralen Flächenfraß können Sie hier nachlesen.
Bereits in der Vergangenheit hatte AGORA- LA Interessantes zu den demokratischen Gepflogenheiten beim Thema Regionalplan in Kressbronn geschrieben hier.
Aktualisiert, 8.4.2022, 13.02 Uhr