Unfug?- Eine Einschätzung
Im Vorfeld der Dezember-Gemeinderatssitzung reichte die OGL-Fraktion einen Beschlussantrag ein. Danach sollte die Verwaltung beauftragt werden, das in der Wohnraumbedarfsanalyse herausgearbeitete „Optimistische Szenario“ als strategisches Zielbild für Langenargen zu verfolgen. Zugleich untermauerte der OGL-Antrag, dass damit eine zügige Nutzbarmachung der „priorisierten Flächen in integrierten Lagen“ – Jahnstraße sowie Bleichweg – für eine bauliche Entwicklung erreicht werde. AGORA-LA berichtete hier.
Die FWV legte am letzten Montag nach und legte einen „Alternativen Beschlussantrag“ vor. Wer nun dachte, eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei einander ausschließenden Optionen – nichts anderes ist eine Alternative -, zu erhalten, wurde getäuscht und war irritiert:
Punkt 1 des FWV-„Alternativen Beschlussantrags“ lautete schlicht: „Siehe OGL“.
Punkt 2 ergänzte, dass dies „eine möglichst zügige Nutzbarmachung der sowohl in der Entwicklung befindlichen Bebauungsplanverfahren „Mooser Weg, Gräbenen VI, Oberdorf Kirchweg, Sägestraße Wanderweg, Flurweg/Hopfenweg“ als auch die Flächen „Bleichweg, Jahnstraße und Oberndorferstraße (Grube) für eine bauliche Entwicklung bedeute.“
Es dürfte allen schnell klar geworden sein, dass hier keine kreative Alternative, sondern bestenfalls eine Variante vorgelegt wurde.
Zum Mooser Weg haben FWV und CDU in der November-Gemeinderatssitzung 2022 einen Aufstellungsbeschluss zur Bebauung des Mooser Weges eingebracht. (vgl. hier) Der damit eingeleitete Prozess ist klar, unaufhaltbar und von Entscheidungen verschiedener Behörden sowie des Ausgangs eines möglichen Bürgerbegehrens/-entscheides abhängig. Der „Alternative Beschlussantrag“ der FWV kann nichts bewirken oder etwas beschleunigen.
Die Projekte „Gräbenen VI, Oberdorf Kirchweg, Sägestraße Wanderweg, Flurweg/Hopfenweg“ haben aus der Zeit der Krafft-Administration (2019) den Status „im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne“. Der Gemeinderat hat für diese Projekte in der Sitzung am 29.07.2020 ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern wurden und werden geführt. Wollen Grundstückseigentümer nicht verkaufen und sich einem Diktat beugen, dann wird der „Alternative Beschlussantrag“ der FWV auch an dieser Stelle nichts bewirken oder beschleunigen. Eher ist vorstellbar, dass einfühlsame Gespräche der FWV/CDU-GemeinderäteInnen bei den Grundstückseigentümern zu einem fruchtvollen Ergebnis führen.

Was wurde mit dem „Alternativen Beschlussantrag“ der FWV erreicht?
Mit den Stimmen der FWV und der CDU wurde das von der OGL vorgeschlagene „Optimistische Szenario“ der Wohnraumbedarfsanalyse vollumfänglich als „Strategisches Zielbild“ beschlossen. Primärziel des „Optimistischen Szenarios“ ist die Absenkung des über dem Landesdurchschnitt liegenden Durchschnittsalters der Langenargener Bevölkerung durch Zuzug junger Familien über die Gemeindegrenze in einem Zeitraum bis 2035. Hieraus leitet sich der Wohnraumbedarf ab. Nicht umgekehrt.
Gemeinderat Pfänder (OGL)schloss seinen Debattenbeitrag mit dem Fazit, dass der FWV-„Alternative Beschlussvorschlag“ Unfug sei und sorgte damit für Empörung seitens der FWV und der CDU.
Die in dem Beschlussantrag eingebrachten Ergänzungen unter Punkt 2 bewirken in dem Kontext der Ergebnisse der Wohnraumbedarfsanalyse nichts. Pfänder hat recht: Die Ergänzungen sind Unfug. Unfug ist laut Duden nichts anderes als „belästigendes, störendes Benehmen, Treiben [durch das Schaden entsteht].”(vgl.hier)
Die nennenswerte Absenkung des Durchschnittsalters der Langenargener Bevölkerung, das über dem Landesdurchschnitt liegt, ist ein langfristiges Ziel. Es wird keine 320 Familien geben, die möglichst zügig, in einem kurzen Zeitraum nach Langenargen ziehen werden.
Die Aufgabe „Absenkung des Durchschnittsalters“ erfordert eher strategisches Denken als hektisches Handeln.