Montfort-Boten-Interview mit den Architekten Resch und Florian
Die Meinung von E. Fendi
Im November 2021 hatten die Architekten Resch und Florian, der zugleich CDU-Vorstand in LA ist, einen Einwohnerantrag zur Bebauung der Streuobstfläche am Mooser Weg eingebracht. Im Rahmen eines Interviews erläutern die Architekten im Montfort-boten (MOBO) Nummer 7 vom 17. Februar 2023, warum sie das Thema erneut auf die Agenda gebracht haben. Welcher Informationsgewinn ergibt sich für die interessierte Leserschaft?
Mit Blick auf die im Gemeinderat vorgestellte Machbarkeitsstudie( Ergänzung AGORA-LA: sie ist für die Verwertung in der Öffentlichkeit gesperrt vgl. hier) die im Übrigen auf der Website der Freien Wähler Vereinigung beworben wird, wurde gefragt, welche Kosten auf Bauherren zukämen. Die Preisentwicklung sei sehr dynamisch, weshalb er keine Zahlen nennen könne, erklärt Resch und betont zugleich, dass das Bauen nach seinem Konzept sicherlich ein Drittel günstiger würde als der Kauf einer Bestands-(Gebraucht-)Immobilie. Damit kann der Leser wenig anfangen: Birnen kosten aktuell 1,57 Euro pro Kilogramm und Äpfel 2,39; Birnen sind also ein Drittel preisgünstiger.
Resch hätte sehr wohl eine Kostenabschätzung, beispielsweise auf Preisbasis Januar 2023, vornehmen können. So lässt er die LeserInnen an dieser Stelle dumm sterben.
Eine Machbarkeitsstudie bildet klassischerweise neben der technischen sowohl die wirtschaftliche wie auch die zeitliche Machbarkeit ab, und häufig kommen weitere Aspekte wie beispielsweise rechtliche Risiken, Stärken-/Schwächenanalyse hinzu. Was Resch/Florian in einer Gemeinderatssitzung gezeigt haben, ist nichts anderes als eine technische Idee, die von unabhängigen Fachleuten zu prüfen und im Sinne einer umfassenden Machbarkeitsstudie zu ergänzen wäre.
Das vorgestellte technische Konzept lässt eine große Sammeltiefgarage und individuelle Kellerräumlichkeiten, die der Erwerber, ähnlich einer Eigentumswohnung, vermutlich als Sondereigentum erwerben könnte, erkennen. Wohnkisten, angeordnet wie Reihenhäuser, würden auf der Sammeltiefgarage montiert werden.
Es ist kaum vorstellbar, dass eine derartige technische Idee im Sinne aller Unterzeichner des von Resch/Florian gesteuerten Einwohnerantrags war. Vielmehr ist zu vermuten, dass eine Mehrzahl der Unterzeichner des Einwohnerantrags die Vorstellung haben, ein Grundstück von der Gemeinde LA erwerben und im Rahmen von Vorgaben bebauen zu können.
Resch sieht in seinem Konzept den Einstieg in eine CO2-neutrale Gemeindestruktur, die auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene Priorität habe, und Florian ergänzt an dieser Stelle, dass hier noch die Flüchtlingsunterbringung ins Spiel käme. Erkennt Florian bei Flüchtlingsunterbringungen etwa einen erhöhten CO2-Ausstoss? Worin der kausale Zusammenhang zwischen Kohlendioxid (CO2) und Flüchtlingsunterbringung besteht, bleibt offen.
Hinsichtlich der Umsetzung eines Satzungsbeschlusses, betont Resch, „das klappt auf jeden Fall, wenn die Gemeindeverwaltung das tut, womit sie vom Gemeinderat beauftragt worden ist“. Florian: „Das steht und fällt mit der Haltung des Bürgermeisters, ob er diese klare Aussage des Gemeinderates respektiert und vorantreibt oder nicht.“ Sprechen Resch/Florian aus alter Erfahrung, und glauben sie ernsthaft, der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung würden Beschlüsse des Gemeinderates nicht umsetzen? Was will man mit dieser Aussage bewirken?
Florian weiter: „Es kann nicht sein, dass ein Gemeinderatsbeschluss aufgrund der Forderung einer Minderheit – die dieses Recht natürlich hat – blockiert oder verschleppt wird.“ Jetzt sträuben sich dem Leser die Nackenhaare. Welche Forderung ist gemeint? Entweder hat eine Minderheit ein Recht, das eine hemmende Wirkung entfalten kann oder die Minderheit hat kein Recht und kann auch keine hemmende Wirkung entfalten. Was oder wen will Florian demontieren? Will er möglicherweise demokratische Rechte beschneiden? Und wer ist die Minderheit? Ist es eine Ratsminderheit oder eine Bürgerminderheit?
Resch informiert den Leser vollkommen falsch, dass „… der Ausschuss „Bauen und Wohnen“, den die OGL (Anmerkung: 2018 gab es die OGL noch nicht; gemeint ist das Bündnis 90/Die Grünen) und die SPD damals versprochen hatten, … nicht zustande [kam]“.
Erstens: Der Ausschuss wurde in der Ratssitzung am 14. Mai 2018 einstimmig (mit allen Stimmen der FWV und CDU) beschlossen.
Zweitens: Gemäß Gemeindeordnung BW §41, Beratende Ausschüsse, Abs. 2 führt der Bürgermeister (das war damals BM Krafft) den Vorsitz in beratenden Ausschüssen, wozu er auch hätte einladen müssen, ein Versäumnis aus der Vergangenheit.
In Zusammenhang mit dem Ausschuss „Bauen und Wohnen“ führt Resch aus, dass schwerpunktmäßig die OGL und die SPD alternative Flächen für die Wohnbebauung hätten entwickeln müssen, wohingegen FWV und CDU realistisch genug seien, zu sagen, dass es außer dem Mooser Weg keine tatsächlich verfügbaren Flächen gäbe. Das hieße, FWV und CDU haben der Bildung eines Ausschusses zugestimmt, wissend, dass dieser kein Ergebnis präsentieren kann? Was für ein Demokratieverständnis!!
Es kommt noch schlimmer:
In der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2022 haben FWV und CDU einen „Alternativen Beschlussantrag“ eingereicht. Unter Punkt 2 heißt es: „Dies bedeutet eine möglichst zügige Nutzbarmachung der sowohl in der Entwicklung befindlichen Bebauungsplanverfahren Mooser Weg, Gräbenen VI, Oberdorf Kirchweg, Sägestraße Wanderweg, Flurweg/Hopfenweg als auch die Flächen Bleichweg, Jahnstraße und Oberdorferstraße (Grube) für eine bauliche Entwicklung.“ Dieser Antrag, der ausschließlich mit den Stimmen von FWV und CDU angenommen wurde, hat Resch zufolge – mit Ausnahme Mooser Weg – keine realistische Umsetzungschance? Realitätsverlust bei FWV und CDU? Oder beabsichtigen FWV und CDU mit dem Antrag vom 12.12.2022 irgendjemanden ins Bockshorn zu jagen?
Im Übrigen: Mit der vorliegenden Wohnbedarfsanalyse ( Ergänzung AGORA-LA,vgl. hier)vom September 2022 liegt dem Gemeinderat genau das vor, was ein Ausschuss „Bauen und Wohnen“ unter der Federführung vom damaligen BM Krafft bereits früher hätte initiieren können.
Es ist eine Schimäre, wenn verbreitet wird, dass die Befürworter für den Erhalt der Streuobstwiese bereits 2018 Versprechungen (Entwicklung alternativer Flächen für nachhaltiges Bauen und Wohnen) gemacht hätten. Man muss nur die Information zum Bürgerentscheid am 18. März 2018, herausgegeben von der Gemeinde Langenargen, richtig lesen.
Konklusion:
Resch und Florian ist es nicht gelungen, ihre Positionen stringent und sachfehlerfrei vorzutragen. Der Informationsgewinn kann nur auf der Negativseite verbucht werden. Das Interview verhilft dem Bürger nicht zu einer faktenorientierten Beurteilung. Prädikat: Mangelhaft. Mit Blick auf einen möglicherweise bevorstehenden Bürgerentscheid scheint die Bürgerschaft mit diesem Interview hinter die Fichte geführt zu werden.

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