Fortsetzung: Gestern im Gemeinderat

Aussprache zum Mooser Weg

Nachdem Bernd Wahl, einer der Vertrauenspersonen, seinen Vortrag gemäß der Gemeindeordnung (GEMO) BW gestern gehalten hatte, ging es in die Aussprache. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Rainer Terwart, verwies auf die Problematik der Fragestellung, die für den Bürgerentscheid vorgesehen ist.: „Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Mooser Weg“ und für die Aufhebung des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses vom 21.11.2022?“ ( s. Tagesordnung)

Seiner Meinung nach sei diese Fragestellung nach Rückmeldung aus der Bürgerschaft zu verwirrend. „Warum kann es nicht einfach heißen: Sind Sie für die Bebauung? Ja oder Nein?“ fragte er. Er bat um die Prüfung einer anderen Fragestellung.

Für die Verwaltung hatte bereits Hauptamtsleiter Bitzer zuvor dargelegt, dass das Verfahren (s. Sitzungsunterlagen) und die damit verbundene Ausgestaltung der Frage für das Bürgerbegehren unter juristischen Gesichtspunkten und mit Beratung der kommunalen Rechtsaufsicht erfolgt sei. Auch Wahl wies darauf hin, dass man in der Hinsicht kaum Freiheiten habe. Bürgermeister Münder sowie Bitzer machten deutlich, dass im Falle einer möglicherweise juristisch nicht einwandfreien Änderung das gesamte Verfahren am Ende nicht haltbar sei. Beide versprachen jedoch eine Prüfung.

Der Faktionsvorsitzende der Offenen Grünen Liste (OGL), Ziebart, wies darauf hin, dass die Fragestellung bereits im Verfahren des Bürgerbegehrens angewandt worden sei. Gemeinderat Kraus (OGL) wunderte sich, sei doch die Fragestellung nicht so kompliziert. Zum Schluss der Aussprache machte Gemeinderat Ziebart deutlich, dass man sich auch mit den 903 Stimmen befassen müsse, die für den Erhalt der Wiese am Mooser Weg gestimmt hätten. 

Einschätzung:

Zunächst sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dieses gesamte Verfahren um Bürgerbegehren und Bürgerentscheid per Gesetz festgelegt ist, verankert in der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg. Das ist kein Wunschkonzert. Auch der Vorwurf, der in diversen Briefen, Mails und sonstigen Äußerungen im Ort kursieren (Texte liegen AGORA-LA vor), die Verwaltung handele parteiisch, ist nicht haltbar. Damit würde man staatliche Institutionen in Zweifel ziehen. Das wäre ungeheuerlich.

Und noch etwas: Es hätte die Möglichkeit gegeben, einen Bürgerentscheid durch einen Beschluss des Gemeinderats herbeizuführen.( Hier): “[ . . .] Auch die Bürgerinnen und Bürger können auf ihre eigene Initiative oder die des Gemeindesrates hin mit einem sogenannten Bürgerentscheid selbst abstimmen. [. . .]“

Dann hätte man die Fragestellung vielleicht anders formulieren können. Durch die Antragstellung der Freien Wählervereinigung (FWV ) und der CDU jedoch im letzten November ( “Antrag der Fraktionen der FWV und CDU zur
Neuaufstellung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die Bebauung gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren
” TOP 8 Hier) war die jetzige Fragestellung vorgegeben.

Aktualisiert, 28.3.2023, 19.03 Uhr und Korrektur: Es ging um den oben genannten gemeinsamen Antrag von CDU und FWV.

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