Unterstützung für den Denkmalschutz: Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, überreichte kürzlich im Stuttgarter Landtag symbolische Schecks an elf Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer aus Baden-Württemberg. Zu den Empfängern gehörte unter anderem auch die Langenargener Architektin Christine Köhle, die den Zuschuss in Höhe von 49.760 Euro für den Umbau und die Sanierung des 500 Jahre alten Wohnhauses in der Oberen Seestraße in Langenargen für die Bauherrin Corinne Lasmezas entgegennahm. Die Eigentümerin des Wohnhauses ist Deutsch-Amerikanerin und lebt in Florida. In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmalen im ganzen Land. Insgesamt stellte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für die erste Tranche rund 6,1 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen bereit.
(c) AGORA-LA:Einblicke
(c) AGORA-LA
Das schreibt das MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND WOHNEN:
Angaben zum Kulturdenkmal
Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein giebelständiges, verputztes, zweigeschossiges Einhaus mit Halbwalmdach, dendrochronologisch datiert auf 1530. Das Objekt ist ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG. Der stattliche Bau zählt zu den ältesten Wohngebäuden Langenargens. Der noch vollständig verblattete Dachstuhl zeigt die lange Kontinuität spätmittelalterlicher Konstruktionsweisen in der Region. Es handelt sich ursprünglich um eines der sogenannten gestelzten bäuerlichen Einhäuser, bei denen die Funktionseinheiten horizontal angeordnet waren, das heißt die Wirtschaftsräume lagen im Erdgeschoss. Das Gebäude ist seit Generationen im Besitz der Familie der jetzigen Eigentümerin, die „ihrem“ Kulturdenkmal überaus verbunden ist. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um eines der ältesten Gebäude im Bodenseekreis und es stand viele Jahrzehnte unangetastet leer. Es soll nun auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerin unter größtmöglichem Erhalt historischer Substanz unter Berücksichtigung aller denkmalpflegerischen Belange behutsam saniert und dauerhaft instandgesetzt werden. Die Instandsetzung für eine Ferienwohnung für die regelmäßigen Besuche der Besitzerfamilie im Dachgeschoss, die Wohnnutzung im Obergeschoss und die Geschäfts- oder Gastronomienutzung im Erdgeschoss wird damit unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf das Kulturdenkmal realisiert werden. Die Nutzung des Erdgeschosses als „Wirtschaftsräume“ sowie der oberen Geschosse zum Wohnen wird ebenfalls fortgeführt.
Maßnahmen
Vorgesehen sind Reparatur des Dachwerks, Ausbau des Dachgeschosses, Belichtung durch neue Gauben, Neueindeckung des Daches durch Ergänzung durch neue Ziegel, aber unter größtmöglichem Erhalt der historischen Ziegel.
Beitragsbild oben:von links: Christine Köhle; Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen; Klaus Burger MdL( Foto: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen)
(c) AGORA-LA, Führung am 1.Mai-Wochenende(vgl.hier)
Kommentar verfassen