Landratsamt zum Schwediwald (aktualisiert)
AGORA-LA hatte gestern eine Presseanfrage an das Landratsamt zur Situation im Schwediwald geschickt. Hier kommen die Antworten zu den Fragen:
AGORA-LA: Es wird nach Rücksprache mit der dort arbeitenden Firma aus Sicherheitsgründen weitere Fällungen geben. Die Entscheidungen hierzu wird laut Fa. Fränkel in Absprache mit der Naturschutzbehörde geschehen. Nach welchen Kriterien wird gefällt?
LRA: Wälder sind nach § 39 Abs. 5 BNatSchG von einem zeitlichen Fällverbot ausgeschlossen. Sofern Gefahr in Verzug ist, beispielsweise durch entwurzelte und schiefstehende Bäume nach einem Sturm, ist eine Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde nicht nötig. Wenn nicht, muss natürlich der Artenschutz berücksichtigt werden. Fränkel hat gestern die untere Naturschutzbehörde um drei weitere Baumfällungen gebeten. Diese Anfrage wird aktuell geprüft.
AGORA-LA:In welcher Form war Ihre Behörde hinsichtlich der Pflege des Waldes in der Vergangenheit eingebunden?
In den vergangenen Jahren hat das zunehmende extreme Wetter auch in den Wäldern des Bodenseekreises für große Schäden gesorgt. Das Forstamt des Landkreises bietet daher auch Besitzern von Privatwald eine umfangreiche Beratung und Betreuung durch die örtlichen Försterinnen und Förster an. So sollen sie bei der der Eindämmung dieser Schäden und einer klimanagepassten Wiederbewaldung unterstützt werden, um langfristig die vielfältigen Funktionen eines Waldes zu sichern (Biodiversität, Erholungsort, Rohstofflieferant, Wasserschutz). So gab es in der Vergangenheit auch im Bereich des Schwediwaldes verschiedene Gespräche und Beratungen mit den Besitzern.
AGORA-LA: Wird wieder aufgeforstet?
LRA Eine klimaangepasste und standortgerechte Wiederbewaldung in Absprache mit allen Beteiligten sollte natürlich das Ziel sein. Das Forstamt steht hier beratend zur Seite, die Entscheidung dazu treffen aber die Waldbesitzer.
AGORA-LA: Wenn ja, nach welchen Kriterien (Klimawandel) wird wieder aufgeforstet?
LRA: Hier gibt es kein Patentrezept, weil jeder Wald seine ganz individuellen Gegebenheiten hat. Grundsätzlich wird nach den Böden, der Exposition und der Höhenlage geschaut. Eine mögliche Naturverjüngung muss also immer überprüft werden. Das Ziel ist natürlich der schrittweise Umbau hin zu klimastabileren Baumarten wie zum Beispiel Eiche, Roteiche, Hainbuche, Esskastanie, Nuss und Douglasie. Überalterte Buchenwälder sollten zudem möglichst nach und nach verjüngt und in lichten Stellen mit Eichen bzw. anderen geeigneten Baumarten ergänzt werden.
AGORA-LA: Sind bei der jetzigen Fällung der NABU oder sonstige Naturschutzverbände involviert?
LRA: Siehe erste Frage.
Aktualisierung, 29.8.2022,18.55 Uhr
Inzwischen ist klar, dass bis heute niemand von der Naturschutzbehörde vor Ort war. Es liegt seitens des Amtes ein Schreiben vor, das besagt, dass die für Fränkel tätige Firma für Baum-und Landschaftspflege für einen Baumgutachter sorgen soll. Dieser Gutachter war heute ebenfalls dort, muss jedoch auf die Naturschutzbehörde warten und hofft nun auf deren Anwesenheit in den nächsten Tagen. Schließlich müsse besprochen werden, wie auch im Sinne des Artenschutzes weiter vorgegangen werden muss. Schön wäre auch jemand von den Naturschutzverbänden, hieß es.
Anmerkung AGORA-LA:
Die Heimatadresse von AGORA-LA ist im Gräbenen. Daher hört man seit Tagen weiterhin die Kreissägen. So hofft man doch, dass man mit den Bäumen auf dem Gebiet, das jetzt durch den Sturm kaum wiederzukennen ist, besonnen umgeht. Dazu gehört, dass seitens der Behörde der Schaden in Augenschein genommen wird. Prüfen vom Schreibtisch aus? Geht das? (vgl .Antwort LRA oben)

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