Bauvorhaben „Am Rosenstock“ heute im AUT

Einstimmig abgelehnt (aktualisiert)

Um diesen Tagesordnungspunkt in den Sitzungsunterlagen ging es. HIER. Es soll ein Bebauungsplan für dieses Gebiet erstellt werden, der im Gemeinderat beschlossen werden wird. Damit wird eine zweijährige Veränderungssperre einher gehen.

Der Beschluss von heute lautet nun : „Dem Bauvorhaben zur Sanierung und Aufstockung des Bestandes, sowie Neubau eines Mehrfamilienhauses, Flst. Nr. 760/2, Am Rosenstock 15 wird in der geänderten Planfassung gem. § 34 und § 36 BauGB das Einvernehmen nicht erteilt.“ Entscheidend ist das Wörtchen „nicht“, das nun in den Text der Beschlussvorlage eingefügt wurde.

Näheres zu dem nun vier Jahre lang andauernden Verfahren zu diesem Bauvorhaben folgt demnächst. Wenn Sie das Stichwort “ Rosenstock/Rosenstraße “ in der Suchleiste von AGORA-LA eingeben, können Sie die Geschichte dieses Bauvorhabens betrachten.

Aktualisierung vom 25.9.2024, 14.47 Uhr: Ein wichtiges Statement von Bürgermeister Münder aus der Sitzung, das hiermit noch zur Berichterstattung gestern ergänzt werden soll:

Die Einwände von Nachbarinnen und Nachbarn dürfen bei der Beurteilung durch den AUT keine Rolle spielen, denn der Ausschuss hat die Aufgabe und Verpflichtung, sich an den rechtlichen Normen für das gemeindliche Einvernehmen zu orientieren. Damit ist es Aufgabe des AUT zu beurteilen, ob ein Vorhaben, wie dieses, sich gem. § 34 BauGB einfügt oder ob dies aus planungsrechtlicher Sicht nicht der Fall ist. Bauherrn müssen sich auf diese Beurteilung verlassen können, unabhängig davon, ob ein Vorhaben von der Nachbarschaft als strittig wahrgenommen wird oder nicht.

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