Stellungnahme Fraktionen CDU/FWV

Verwirrung im Amtsblatt MOBO

Unter der Überschrift „Baurecht ist kein Wunschkonzert“ ist im amtlichen Teil des MOBO (S.6) eine Stellungnahme der Fraktionen CDU/ FWV veröffentlicht worden. Sie nimmt Bezug auf die Pressemitteilung der OGL, die sowohl auf AGORA-LA hier, als auch im redaktionellen Teil des Montfortbote (MOBO) vom 27.9.2024 auf Seite 8 veröffentlicht wurde.

Redakionsstatut im Amtsblatt

Die beiden Fraktionen CDU/FWV nehmen gemäß Redaktionsstatut (vgl. hier) ihr Recht in Anspruch, einmal im Quartal ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. So haben sich die beiden Fraktionen entschieden, ihren Text, der für die Öffentlichkeit so ohne Bezahlschranke zugänglich ist, im amtlichen Teil des Montfortboten (MOBO) zu veröffentlichen. Die Redaktionsleitung liegt in den Händen des Bürgermeisters. Festgelegt ist übrigens laut Redaktionsstatut des Amtsblattes, dass der Verfasser eines dort veröffentlichten Textes genannt wird. Das ist nicht erfolgt. Auch unwahre Tatsachenbehauptungen werden nicht toleriert, heißt es dort.

§13b BauGB

Tatsache ist, dass zum 01.01.2024 das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB vom Bundesverfassungsgericht als unvereinbar mit EU-Recht bewertet wurde.“ 

Das ist so nicht richtig. Es hat nicht das Bundesverfassungsgericht geurteilt, sondern das Bundesverwaltungsgericht 2023 in einem Revisionsverfahren. Hier: BVerwG 4 CN 3.22 – Urteil vom 18. Juli 2023  (Vorinstanz: Verwaltungsgerichtshof Mannheim, VGH 3 S 3180/19 – Urteil vom 11. Mai 2022 ) Die Kommunen hätten allerdings nach dem Urteil noch die laufenden Verfahren nach §13b BauGB bis Ende 2024 zu Ende führen können. Nach dem Urteil (VGH vom 11. Mai 2022) und damit vor dem letzten Bürgerentscheid war bekannt, dass Revision beim Bundesverwaltungsgericht (s.o.) möglich war. Mit dem endgültigen Urteil vom 18.Juli 2023 des Bundesverwaltungsgerichtes (s.o.), kurz nach dem letzten Bürgerentscheid am 9.Juli 2023, war klar, dass es §13b BauGB nicht mehr geben wird. Er wurde im Jahr 2017 ursprünglich eingeführt, um möglichst schnell Wohnraum für geflüchtete Menschen schaffen zu können.

Wem gehört die Fläche an der Jahnstraße?

„ Die Fläche an der Jahnstraße, die von OGL und SPD mehrfach als bessere Alternative vorgeschlagen wird, gehört nicht der Gemeinde, sondern der Stiftung „Spital zum Heiligen Geist.“,

In der Flächenpotentialanalyse hier (S. 40) erfährt man, dass die Jahnstraße in Teilen in kommunaler Hand ist. In dem Zusammenhang wurde hier in einem Beitrag auf AGORA-LA Herr Hinkel aus dem Ortsbauamt auf Nachfrage zitiert: „Die Fläche als solche ist immer schon als gemeindeeigen bekannt. Aufgrund der Situation am Wohnungsmarkt wurde die Möglichkeit der Aktivierung der Fläche erneut geprüft und soll nun umgesetzt werden.“ In der Wohnraumbedarfsanalyse wird diese Fläche mit einem roten Punkt als priorisiert beurteilt. (s. a.a.O. S. 40 unten im Kasten). Für die Jahnstr. gibt es hier (Punkt 10) bereits ein Vergabe-Verfahren(VgV), das die Gemeinde als kommunale Behörde ausgeschrieben hat. Auf der Homepage eines Büros in Ulm kann man darüber hier lesen. Dort wird die Gemeinde LA als Bauherrin benannt.

Das Verfahren wird länger [ i.e. am Mooser Weg , Anm. AGORA-LA]dauern und teurer werden, was FWV und CDU sehr bedauern“, schreibt der oder die unbekannte VerfasserIn für die beiden Fraktionen im MOBO. Eine wichtige Aussage.

Ferienwohnungen

Auch wir bedauern sehr, wenn bei neuen Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem Bau von Ferienwohnungen liegt, während viele Bürgerinnen und Bürger dringend Wohnraum benötigen. Bei dem in diesem Zusammenhang angeführten Bauvorhaben in der Bahnhofstraße handelt es sich um ein sogenanntes Mischgebiet, in dem baurechtlich Ferienwohnungen zulässig sind. Auch der Gemeinderat steht nicht über dem Gesetz„.

Zu dieser Diskussion hatte AGORA-LA hier ausführlich berichtet. Ein Blick auf das Projekt in der Bahnhofstraße hier. Übrigens, in der Kirchstraße wurden statt 4 Ferienwohnungen schließlich doch nur 2 genehmigt.

Baurecht ist tatsächlich kein Wunschkonzert. Trotzdem wird immer wieder von unterschiedlichsten Seiten versucht, es für sich zu interpretieren. Gut, dass es in einem Rechtsstaat Gerichte gibt und der Gemeinderat tatsächlich nicht über dem Gesetz steht.

Was AGORA-LA bei der Berichterstattung zur Gemeinderatssitzung im amtlichen Teil auffällt: Der TOP 7 Beschlussvorschlag zum Aufzug im Schloss mit dem Gutachten des Bauingenieurbüros Thümmler im Schloss (vgl. hier bei AGORA-LA) wird im Bericht zur Gemeinderatssitzung nicht erwähnt. Es sollte zwar kein Beschluss gefasst werden, aber es gibt eine Stellungnahme, die zunächst nur in der Sitzung den GemeinderätInnen vorlag. Es wurde ausführlich darüber diskutiert.

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