Das große Schweigen

Bürgermeister beantworten Presseanfragen nicht

An dieser Stelle sollten eigentlich die Antworten der drei Bürgermeister Krafft, Aigner und Enzensperger zu folgender Presseanfrage der Redaktion AGORA vom 11. Oktober 2019 stehen. 

Sehr geehrter Herr Krafft, sehr geehrter Herr Enzensperger, sehr geehrter Herr Aigner, 

hiermit möchte ich im Rahmen meiner redaktionellen Tätigkeit meines Blogs AGORA-LA (https://agora-la.org) die aktuellen Zahlen der Asylbewerber*innen in den drei Gemeinden des GVV erfragen. Nachdem ich seit Anfang September ( 1.Anfrage: 6.9.2019, 2. Anfrage: 15.9.2019 und letzte Anfrage: 8.10.2019) überhaupt keine Rückmeldung von Herrn Meinel, dem zuständigen Beauftragten für Integration, bekommen habe, wende ich mich nun direkt an Sie. Ich bitte um die aktuellen Zahlen. Außerdem hätte ich gerne separat Auskunft über die aktuellen Obdachlosenzahlen (ohne die Asylbewerberzahlen) der drei Gemeinden.

Vielen Dank für eine Rückmeldung bis zum 15.10.2019. Sollten Sie ein größeres Zeitfenster benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe!

Offensichtlich haben die Bürgermeister der drei Gemeinden ein merkwürdiges Verständnis im Umgang mit Presseanfragen. AGORA hat bis heute keine Antwort erhalten. Daher sei an dieser Stelle auf die entsprechende Passage aus dem Landespressegesetz BW verwiesen:

§ 4 Informationsrecht der Presse. (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

(2) Auskünfte können verweigert werden, soweit 

  1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder,
  2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
  3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder
  4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet. 

Schaut man sich die unter (2) beschriebenen vier Gründe für die Verweigerung von Auskünften an, dürfte klar sein, dass keiner dieser Gründe zutrifft, der eine Auskunftsverweigerung rechtfertigt. 

Es geht auch anders:

Im Gegensatz zu den Kommunikationsgepflogenheiten unserer Bürgermeister gibt es beispielsweise in Neu-Ulm für die Bürgerschaft einen sehr fortschrittlichen Service über „WhatsApp“ direkt zum Oberbürgermeister. AGORA hat mit der verantwortlichen Mitarbeiterin für diesen Service gesprochen. Er wurde bereits 2017 installiert und ist anscheinend für die Bürgerschaft und den Oberbürgermeister unter Einhaltung des Datenschutzes ein Gewinn! Auch Baden- Baden bietet diese Kontaktmöglichkeit an.

Ja, könnte man einwenden, Baden- Baden und Neu-Ulm, das sind große Städte. . .Schon, aber bei uns könnte man fast auf Zuruf kommunizieren, weil wir eine kleine Gemeinde sind! Aber der Wille dazu fehlt ganz offensichtlich! Das ist leider für unsere Bürgerschaft mittlerweile schon zur Gewohnheit geworden. Die fehlenden Antworten auf Presseanfragen allerdings missachten das Gesetz und sollten nicht dem Gewohnheitsrecht unterliegen.

Ein schwacher Trost: Es scheint ein strukturelles Problem zu sein. Hier sei ein Beitrag empfohlen, der beschreibt, dass Behörden Unsummen zum Abwenden von Presseanfragen ausgeben. Auch Reporter ohne Grenzen zeigen in ihrer Rangliste, die sich auf die Untersuchung des Jahres 2018 bezieht, dass Deutschland nur auf Rang 15 der weltweit erfassten Pressefreiheit steht. Schweigen seitens der Behörden behindert die Arbeit der Presse!

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

1 thoughts on “Das große Schweigen

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  1. Wenn alles O.K. ist, können die Angefragten, gemäß der gesetzlichen Richtlinien, leicht und schnell Auskunft geben. Das diese [geschlossen] es nicht tun, stimmt äusserst nachdenklich. Man stelle sich vor, Ihr Bürger verhieltet euch gegenüber der Verwaltung ebenso ( … ). Danke und mit herzlichen Grüssen in die Amtsstuben.

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