Auch ein Blättchen im Blätterwald

Das Amtsblatt

In den letzten Tagen ist ein Urteil in Dortmund  am dortigen Landgericht zur Stellung von Amtsblättern ergangen, das Bedeutung  für alle Städte und Gemeinden hat, weil es auch vor möglicher  „Gleichschaltung“ schützt. Hier ging es dem klagenden Verlag der Ruhr Nachrichten darum, dass eine Kommune mit ihrem Amtsblatt nicht die vermeintlichen Lücken in der Berichterstattung der örtlichen Presse schließen darf. So wohl in Dortmund geschehen.

Es gibt verschiedene Konstrukte von Amtsblättern. Im Fall unseres Montfort-Boten (MOBO) in LA ist ausdrücklich der amtliche Teil durch einen inzwischen blauen Balken vom redaktionellen Teil getrennt. Dieser wiederum liegt in der Hand der Schwäbischen Zeitung Tettnang zwar mit eigener Redaktion, aber es tauchen im MOBO oft dieselben Artikel und Fotos wie in der Schwäbischen Zeitung auf. Auch ein wenig Gleichschaltung, wenngleich nicht staatlich. Wenn man nur noch einen lokalen Meinungsmacher am Ort hat und dort z.B. im MOBO keine Leserbriefe mehr veröffentlicht werden,  ist das auch ein Zeichen mangelnder Meinungsvielfalt.

Deswegen gibt es AGORA-LA.

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