Flächenschwund im Land

Drei Gemeinden: Eriskirch,Kressbronn, Langenargen

Das Thema interkommunales Gewerbegebiet ist schon länger auf den Tagesordnungslisten der Gemeinderatssitzungen aller drei Gemeinden zu finden. Zuletzt in der GVV-Sitzung aller drei Gemeinden vom April. Hier. AGORA-LA war dort. Wie bereits zuvor auch in Langenargen hier, wurde in den beiden anderen Gemeinden diesem Gewerbegebiet schließlich auch im GVV zugestimmt.

Dazu gibt es nun einen Gastbeitrag aus Kressbronn von Hans Steitz:

Gibt es zwischen Flächenfraß, Artensterben und den Bauleitplanungen des GVV Eriskirch, Kressbronn, Langenargen einen Zusammenhang?

Der Flächennutzungsplan soll im Bereich Kapellenesch-Haslach in Kressbronn geändert werden. Deshalb hat der GVV kürzlich beschlossen, auf einer bis noch vor kurzem als Regionaler Grünzug ausgewiesenen Fläche zwischen der Aral Tankstelle am Kreisel Kressbronn und dem Neubaugebiet Bachtobel ein Interkommunales Gewerbegebiet mit ursprünglich ca. 25 Hektar Fläche (entspricht rund 50 Fußballfeldern) für die 3 Gemeinden Eriskirch, Kressbronn und Langenargen auszuweisen. Den Löwenanteil wollte die Gemeinde Kressbronn mit rd. 15 Hektar beanspruchen. Für Langenargen sollten rd. 6 Hektar und für Eriskirch rd. 4 Hektar übrigbleiben. Zwischenzeitlich haben beteiligte Behörden ein Veto gegen diese 25 Hektar eingelegt und den akzeptablen Gewerbeflächenbedarf auf rund 16 Hektar heruntergerechnet.  Wie groß nun die verplante Fläche tatsächlich ist, kann aus dem Bekanntmachungstext über die geplante Änderung des Flächennutzungsplans nicht entnommen werden. Da wird lediglich der Geltungsbereich und die Flurstücks-Nummern angegeben. 

Zur Vorgeschichte:

Schon 2016 hat die Gemeinde Kressbronn beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben als Einzelantrag die Aufhebung des Regionalen Grünzugs mit 26 Hektar im Gebiet Kapellenesch-Haslach beantragt. Die höhere Raumordnungsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen) hatte aber verlangt, diesen Antrag erst im Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans zu berücksichtigen.

Obwohl dann im Fortschreibungsverfahren des Regionalverbands der Umweltsteckbrief 10 hier die Umwandlung des Regionalen Grünzugs in ein Gewerbegebiet wegen des Artenschutzes ausgeschlossen hat, hat die Mandatsmehrheit im RVBO der Aufhebung des Regionalen Grünzugs zugestimmt. Die im Juni 2021 beschlossene Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben ist seit Herbst 2023 rechtskräftig. Die Änderung des Flächennutzungsplans des GVV zum Gewerbegebiet Kapellenesch-Haslach konnte daher erst jetzt formal weitergeführt werden. Ungeachtet dessen hatten die Gemeinde Kressbronn und die Grundstückseigentümer frühzeitig das Büro Sieber mit einem Gutachten u.a. zum Artenschutz beauftragt. Dieses Gutachten war bis Oktober 2022 gefertigt.Hier .Wie zu vermuten war, wurde zwar ein Konflikt mit Verbotstatbeständen zum Artenschutz gesehen, die aber vermutlich gelöst werden können. Wie das Büro Sieber von Naturschutzverbänden gesehen wird, hat die Wochenzeitung „ Kontext“ hier unter der Überschrift „Flächenfraß im Land“ ausführlich beschrieben. 

Durch die bisherige Abwägungspraxis zur Siedlungsentwicklung in vielen Kommunen ist wohl nicht zu erwarten, dass sich am Flächenfraß und am Artensterben nachhaltig viel ändern wird.  Finden faire Ausgleichsmaßnahmen (Flächen, Artenschutz, CO2-Ausgleich) statt?

Im Falle Kapellenesch-Haslach werden vermutlich neben den geschützten Arten wie Kiebitz und andere auch Vorrangflächen für die Landwirtschaft für ein (viel zu großes?) Gewerbegebiet geopfert. Wie viele Gewerbebetriebe für den Eigenbedarf in den 3 Gemeinden tatsächlich Bedarf anmelden und nicht nur Vorratspolitik betrieben wird, bleibt abzuwarten. Ein generelles Umdenken zum Schutz der natürlichen Ressourcen hat noch viel Luft nach oben.

Weiterführendes zum Thema aus der Vergangenheit auf AGORA-LA: Hier. Zur Abschaffung von §13 BGB hier.

Und hier der etwas ältere Beitrag auf KONTEXT:„Die letzte Schlacht am Flächenbüfett“

Der SÜDKURIER hat Bürgermeister Münder hier zur Ortsentwicklung befragt . Im Zusammenhang mit dem Mooser Weg sagt er : „[. . . ] Wir brauchen rund 11.000 Quadratmeter, also die doppelte Fläche, im Umkreis von maximal drei Kilometer in dieser Qualität. Und wir brauchen bis zu 160.000 Ökopunkte. Nicht entweder oder, sondern beides.[. . . ]“

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