Die Bürgermeister im Stuhlkreis

Interessenkonflikt im Kreistag

Nochmals zurück zu den aufgewärmten Speisen von Witwe Bolte. Etwas Frisches gab es schon, nämlich den Hinweis in der Pressemitteilung der CDU LA, dass Bürgermeister Krafft sich kritisch zur Kreisumlage geäußert habe. So berichtete der Südkurier vor Weihnachten, dass  die  Kreisumlage sich zunächst  reduziert, um dann in 2020 wieder anzusteigen. Die Haushaltsrede von Landrat Wölfle ist hier nachlesbar.

Eine Berufsgruppe ist im Kreistag Bodensee besonders stark vertreten: die der Bürgermeister. Immerhin 17 von insgesamt 57 Kreisvertretern im Bodenseekreis sind Bürgermeister. Ein Interessenkonflikt? Manche meinen schon, zumindest ist diese Berufsgruppe überdurchschnittlich repräsentiert und bildet daher nicht den Querschnitt der Bevölkerung ab.

Andere Bundesländer, andere Sitten

So  hat das  Verwaltungsgericht  Braunschweig ( VG, Az.: 1 A 48/17) gegen die Klage des Oberbürgermeisters der Stadt Goslar, der in den dortigen Kreistag  gewählt worden war und sein Bürgermeisteramt niederlegen sollte, entschieden. Das Gesetz sieht dort vor, dass bestimmte Personengruppen nicht Abgeordnete des Kreistages sein dürfen, darunter auch hauptamtliche Bürgermeister von Gemeinden, die dem Landkreis angehören (§ 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz).  Das VG wies in der Urteilsbegründung auf die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kreisen hin, auf die der Kreistag nach dem Kommunalrecht maßgeblich Einfluss nehmen könne. Außerdem entscheide der Kreistag beispielsweise über die Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Gemeinden an den Kreis zu zahlen ist, “soweit die anderen Erträge seinen Bedarf nicht decken”. Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen im September 2019 entschieden, dass der Oberbürgermeister der Stadt Goslar nicht zugleich Abgeordneter des Kreistages im Landkreis Goslar sein darf (AZ 10 LC 231/18).

Im Ländle ist alles anders

Bereits  in den 90iger Jahren war von den  GRÜNEN ein Antrag auf Änderung des Gesetzes in den  Landtag  BW vergebens eingebracht worden. Mit dem Für und Wider zu diesem Thema beschäftigt sich eine  Bachelorabeit an der Hochschule für  öffentliche  Finanzen  und  Verwaltung in Ludwigsburg aus  dem Jahr 20110/11. Dort wird im Fazit auf die Problematik der Rechtsaufsicht verwiesen: „So ist das Problem mit der Rechtsaufsicht nicht von der Hand zu weisen. Bei einem Landrat, welcher bei seiner Wiederwahl ein Stück weit von den Bürgermeistern abhängig ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er in der Ausführung der Rechtsaufsicht und der Dienstaufsicht die Aufsichtsmittel nicht streng genug einsetzt.“( ebd.S.51)

Bereits vor der Kommunalwahl im Mai 2019 konnte man im Südkurier verschiedene Meinungen dazu lesen. Um im Bild der Speisekarte bei Witwe Bolte zu bleiben: das lange Schmoren im hauseigenen Saft bringt nicht immer Neues auf den Teller. Bisweilen etwas Frisches außerhalb der Menügänge auf der Speisekarte der Verwaltung erfreut den Gaumen. Der immer wieder hoch gelobte Sachverstand der Bürgermeister steht dem ja nicht entgegen. Er könnte zumindest das Sahnehäubchen auf dem Dessert bilden. Aber bitte auch mal vitaminreiche Kost von außen!

Was andere schreiben: KONTEXT mit einem spritzigen Jahresaus-und Rückblick. Wirkt gar nicht aufgewärmt!

Aktualisiert, 5.1.2019

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