Haushalt 2020

Zweite Lesung am 17. Februar 2020

Unter TOP 7 der Tagesordnung wurde der Haushaltsplan 2020 behandelt und nach Stellungnahme durch die Fraktionen einstimmig verabschiedet bzw. beschlossen. 

Die Ausführlichkeit und der Umfang der Stellungnahmen zeigten, dass die Fraktionen sich tiefergehend mit dem Entwurf des Haushaltsplanes beschäftigt hatten. Wenn auch in Nuancen unterschiedlich, so betonten alle Fraktionen die absehbare Schuldenfreiheit der Gemeinde und die sogenannte Generationengerechtigkeit: Der Ergebnishaushalt 2020 plane einen Überschuss, der zeige, dass die Abschreibungen (auf Investitionen) auch erwirtschaftet werden können. Mit Blick auf die Ertragsseite werde auf möglicherweise sinkende Gewerbesteuereinnahmen und auch geringere Anteile an der Einkommensteuer hingewiesen. Das verlange ein vorsichtiges Wirtschaften.

Auf der Aufwandsseite wurden die Personalaufwendungen, die sich in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt haben, erwähnt. Hinzugefügt wurde, dass 35 Prozent der Beschäftigten („Köpfe“) auf den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst entfallen, was gut und richtig sei. Auch wurde auf eine effiziente Verwaltung, die ein gewünschtes Ziel möglichst schnell und mit wenig Aufwand erreicht, hingewiesen.

Es wurden die zahlreichen Investitionsvorhaben, die in 2019 (geplant 13 Mio. Euro) nur zu etwa einem Viertel umgesetzt wurden und das Investitionsprogramm 2020 mit 4,8 Mio. Euro von der Fraktionsvorsitzenden der Freien Wählern/FWV Porstner als „eine bunte Liste“ hervorgehoben. Gefordert wurde – wie bereits im Vorjahr – die Erarbeitung eines Leitbildes, eine Orientierung an (strategischen) Zielen und eine damit verbundene laufende Ergebniskontrolle (Offenen Grüne Liste/OGL). Der Fraktionsvorsitzende der CDU Terwart mahnte in seinen Ausführungen eine Prioritätenliste an. Gemeinderat Tomasi (SPD)schloss sich den Ausführungen seiner Vorredner an.

Ergänzend zur Stellungnahme legte die OGL durch ihren Fraktionsvorsitzenden Ziebart drei Anträge vor: erstens die Einstellung von 50 Euro pro Bürger (ca. 400 000 Euro) als politische Absichtserklärung für den Klimaschutz, zweitens für ein Wettbewerbsverfahren eines denkbaren Baugebietes Gräbenen VI 60 000 Euro und drittens für die Gründungsmaßnahme einer kommunalen Wohnbaugesellschaft 50 000 Euro.

Insbesondere die Einstellung eines Budgets als politische Absichtserklärung erwies sich als nicht beschlussfähig. Dennoch sagte die Verwaltung zu, den Nachweis zu erbringen, dass geplante Investitionen auch Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von etwa 400 000 Euro beinhalten. Damit wird der Beschlussantrag im Protokoll erwähnt werden.

Anmerkungen:

Zum besseren Verständnis ist die Struktur des Haushaltsplanes nachstehend dargestellt. Es wird deutlich, dass die Stellungnahmen sich tendenziell auf den Gesamthaushalt und weniger auf die Anlagen zum Haushaltsplan, wie zum Beispiel den Vorbericht und den Finanzplan mit Investitionsprogramm, konzentrieren.

Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Leitfaden_zur_Haushaltsgliederung_Stand_2010.pdf; 18.02.2020, 14:14 

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt in § 6 Abs. 1 unter anderem, dass im Vorbericht dargestellt werden soll, „welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten“. Strategien der Gemeinde findet der Leser weder im Vorbericht des Haushaltsplans noch an anderer Stelle. Dementsprechend ist es dem Betrachter auch nicht möglich, zu beurteilen, ob und wenn ja in welcher Ausprägung mit den Investitionen strategische Ziele realisiert werden. Deshalb ist es auch nachvollziehbar, dass die OGL für Klimaschutzmaßnahmen die Budgetierung eines Betrages erwartet und beantragt hat.

Die Handlungsempfehlung auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in BW (nachzulesen hier) betont,” . . .dass nicht das neue Buchungssystem im Mittelpunkt steht.“ Sondern: „Die Neuausrichtung der strategischen Steuerung ist das Hauptziel der NKHR-Einführung.“

Unter Punkt 3 unterstreicht die Handlungsempfehlung: „Eine Kommune braucht ein Leitbild.“

Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Leitfaden_Kommunale_Steuerung_2016.pdf, 18.02.2020, 17:44

Leitbild, strategische Ziele und folgerichtig abgeleitete operative Maßnahmen führen zu einem Steuerungskreislauf, der dem NKHR gerecht wird.

Das Langenargener Planungsmodell ohne Leitbild, Strategie und operative Maßnahmen sieht gegenwärtig so aus:

abgeleitet aus vorstehender Graphik

Damit wird deutlich, dass kein Weg an einem Leitbild und strategischen Zielen vorbeiführt. Das Investitionsprogramm, das bisher nach Ämtern und deren Bedarf oder deren Vorschlägen strukturiert ist, könnte zusätzlich strategischen Zielen zugeordnet werden. Nur so ist eine der Zukunft und Generationen gerecht werdende Ergebniskontrolle möglich. Die zuvor erwähnte „Bunte Liste“ wird dann verständlich.

Nicht verständlich dürfte es für den Bürger sein, dass der Gemeinderat bisher keinen Beschlussantrag zur Erstellung eines Leitbildes und daraus abgeleiteter strategischer Ziele eingebracht hat.

„Wer den Hafen nicht kennt, den er anlaufen soll, für den ist kein Wind günstig. “ (Lucius Annaeus Seneca, Moralische Briefe an Lucilius, VIII,LXXI). Übersetzt und auf Langenargen bezogen: Ohne Leitbild dümpelt das Schiff ziellos dahin. 

Mit der Zusage der Verwaltung, nachzuweisen, dass etwa 400 000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen in Investitionsvorhaben stecken, ist möglicherweise eine Strategie-Rekonstruktion verbunden. Vielleicht ein guter Anfang?

Hier und hier findet man auf AGORA den Bericht zur 1. Lesung des Haushaltes 2020

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Ein Kommentar zu „Haushalt 2020

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  1. … sogar das passende Zitat aus der Seefahrt 😉 – Lob ! Aber auf den Punkt getroffen ! später mehr…

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