Einschätzung und Hintergründe

Bürgermeister Krafft betonte zu Beginn der Lesung, dass in den kommenden Jahren weiterhin hohe Investitionen möglich seien.
Gemeinderätin Porstner von der Freien Wählergemeinschaft (FWV) stellte unter Hinweis auf den Haushalt 2019 fest, dass 2019 Investitionen in Höhe von 13,8 Mio. Euro geplant gewesen seien, allerdings nur 4,5 Mio. Euro tatsächlich ausgegeben worden sind. Sie möchte vor der zweiten Lesung wissen, wie mit den nichtrealisierten Investitionen in Höhe von 9,3 Mio. Euro „verfahren“ wird.
Hintergrund
Der Haushaltsplan 2019 sah folgende Beträge (gerundet) für Investitionen auf:

Der Haushaltsplan 2020 listetet folgende Beträge für Investitionen auf:

Die folgende Grafik visualisiert das Investitionsverhalten seit 2018 und zeigt mit der gelben Säule das “vagabundierende” Investitionsvolumen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Übersicht über die Entwicklung der Abschreibungen gefordert.
Hintergrund
Die folgenden Beträge sind gerundet dem Haushaltsplan 2020 entnommen.

Wird investiert, erhöhen sich die Abschreibungen in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer. Ein vereinfachtes Beispiel: Werden 10 Mio. Euro investiert und beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer 20 Jahre, dann müssen über 20 Jahre jährlich 0,5 Mio. Euro (zusätzlich) abgeschrieben werden. Das belastet das Ergebnis.
In der tabellarischen Darstellung erhöhen sich die Abschreibungen dann um 0,5 Mio. Euro auf insgesamt 2,2 Mio. Euro. Das neue Ergebnis:

Ein negatives Ergebnis ist jedoch nicht zulässig – Stichwort Generationsgerechtigkeit. Können die Erträge nicht gesteigert und/oder die Aufwendungen reduziert werden, bleibt nichts anderes übrig als die Investitionen teilweise zu verschieben oder überhaupt nicht zu tätigen.
Denkbare Konsequenz: Ohne notwendige Investitionen kann die Zukunftsfähigkeit gefährdet werden; im Vergleich zu anderen Gemeinden könnte Langenargen weniger attraktiv werden.
Die Zahlen lassen die Komplexität der Planung erkennen und weisen deutlich darauf hin, dass die Vielzahl der geplanten Investitionsvorhaben unter strategischen Gesichtspunkten klassifiziert, auch priorisiert und auf einer Zeitschiene abgebildet werden müssen. Nur so kann man strukturiert sowie konsequent vorgehen und Einzelentscheidungen nicht dem Zufall überlassen. Zur Beurteilung wird dann eben auch eine Übersicht über die Entwicklung der Abschreibungen benötigt, die Gemeinderätin Porstner zu Recht gefordert hat.
Abschließend sei angemerkt, dass mit der Anordnung eines zentralen Tagesordnungspunktes unter TOP 11 um 21.00Uhr einer Sitzung nicht unbedingt die Bedeutung der Königsdisziplin Haushalt unterstrichen wird. Da wäre eine andere „Sitzungsdisziplin“ nötig. Die beginnt mit der klugen Strukturierung einer Tagesordnung und einer Sitzungsleitung, die die Öffentlichkeit nicht erst nach 4 Stunden Sitzungszeit mit dem Thema Haushalt konfrontiert. Oder ist das gewollt, um unbequeme Nachfragen zu verhindern?
Für eine öffentlichkeitsfreundliche Sitzungskultur sind auch die Gemeinderatsmitglieder in der Pflicht. Ansonsten wird Politik demnächst vor leeren Rängen gemacht. Das führt zur Resignation und lässt die Menschen allein in ihren jeweiligen Meinungsblasen zurück.

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