Gemeinderatssitzung Kressbronn

Die hoffentlich virenimmune Schwäbische Zeitung berichtet heute über die umstrittene Gemeinderatssitzung in Kressbronn. Nun ist klar, warum die beiden furchtlosen Pressevertreter*innen so früh den Saal verließen. AGORA berichtete hier.
Es gab einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung. Der öffentliche Teil, der diese Bezeichnung nun wirklich mangels Zuhörerschaft nicht verdient hat, war laut Schwäbischer Zeitung schnell abgehandelt. Dann verschwanden die risikofreudigen Vertrete*innen der Schwäbsichen Zeitung ,Tanja Poimer und Andy Heinrich. Damit erklärt sich nun das Erstaunen der im eisigen Ostwind außerhalb der Festhalle wartenden Redaktion AGORA. Sie hatte ja immer gehofft, dass die mutigen Gemeinderät*innen irgendwann den Saal verlassen würden.
Dass es einen nichtöffentlichen Teil gegeben hat, war der Tagesordnung nicht zu entnehmen. „Bürgermeister Daniel Enzensperger versprach dafür, dass die meisten Punkte klar seien, Sachvorträge nur auf Wunsch gehalten würden und die Sitzung schnell abgehandelt werden könne“, so wird Bürgermeister Enzensperger in der Schwäbischen Zeitung zitiert. Genau hier hätte der Gemeinderat als Kontrollorgan der Verwaltung einhaken können. Wenn in diesen Zeiten diese Kontrolle nicht mehr stattfinden kann, weil man schnell „abhandelt“, muss man als Bürgerschaft leichte Gruselgänsehaut bekommen. Wo bleibt der Aufschrei der Gemeinderäte, denen gerade in dieser Zeit eine besondere Verantwortung als Kontrollinstanz der Verwaltung zukommt. Das geflügelte Wort der Handlungsfähigkeit aus dem Mund des Bürgermeisters Enzensperger kann nicht bedeuten, dass man zu Lasten der demokratischen Vorgaben nur noch „abhandelt.“ Der Bürgermeister kann das. Aber nur mit einem Gemeinderat, der mehrheitlich aus Ja-Sagern besteht. Offensichtlich ist das in Kressbronn so gewollt. Sonst hätte man mehrheitlich den Anträgen der beiden Damen aus der Opposition zugestimmt.
Und noch etwas: Die Zeitschrift Kommunal als Organ des Städte – und Gemeindebundes (DSTGB) beschreibt in ihrer neuesten Ausgabe die juristischen Handlungsempfehlungen für die Kommunen in diesen Zeiten. Dort heißt es übrigens auch . “. . . die Kommunalverfassungen sehen bisher keine Beschlüsse im Umlaufverfahren und somit auch nicht per Video oder Telefon vor.”
Dieser Vorschlag an die Gemeinderäte im Umlaufverfahren zu beschließen, hätte gar nicht gemacht werden dürfen. Wir müssen gerade in diesen Zeiten aufpassen auf unsere Demokratie. Sie definiert die Öffentlichkeit als ein hohes Gut. Das hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Sigmaringen in ganz anderem Zusammenhang mit der Bauplatzvergabe in Ummendorf ganz unmissverständlich betont.
Übrigens, Not macht erfinderisch: In Delmenhorst tagt man mit Öffentlichkeit unter freiem Himmel. Das nenne ich Handlungsfähigkeit einer Verwaltung und . . . Agora hätte vorgestern nicht alleine frieren müssen.
Aktuelle Ergänzung: Ausführliches Hintergrundwissen finden Sie auf Karin Burgers Blog SatireSenf.
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