Unten angekommen, Teil 2

Testungen

AGORA hat weiter gefragt:

  1. Wie hoch ist die derzeitige Testkapazität im Kreis und gibt es besondere Testvorgaben für Unterkünfte der Erntehelfer gerade im Lichte der Vorkommnisse auf Schlachthöfen?

Der Pressesprecher Robert Schwarz :”Das Landratsamt/Gesundheitsamt bestellt nicht die Tests bzw. Testkapazitäten. Hier wird mit den vorhandenen medizinischen Strukturen gearbeitet. De Facto ist das Labor Gärtner in Weingarten das auch für unseren Landkreis maßgelbliche Labor, in denen Corona-Tests analysiert werden. Die allermeisten medizinische Einrichtungen und Praxen im Kreis liefern ihre Abstriche dorthin. Bislang wurden hier im Durchschnitt etwa 50 Tests aus dem Bodenseekreis ausgewertet, man hat uns im Regelbetrieb größenordnungsmäßig eine Verdopplung zugesagt, in Spitzen können es auch mehr sein.
Für Unterkünfte (siehe auch 3) gibt es keine besonderen Vorgaben. Es wird anlassbezogen durch die Ärztinnen und Ärzte abgestrichen. Laut Teststrategie des Landes reichen typische Symptome bzw. andere akute Verdachtsmomente als Anlass aus.“

2. Wie verläuft die Meldepflicht der Coronafälle derzeit? Welche Richtlinien gelten?

Schwarz: „Nach Infektionsschutzgesetz müssen Infektionsbefunde bzw. Erkrankungsfälle direkt dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. In der Regel kommt diese Meldung direkt von den Laboren, in Einzelfällen auch aus den Arztpraxen.“

Einschub AGORA: Seit  dieser  Woche  gelten  andere  Vorgaben vom Bund  ….. Inzwischen hat der Bundestag ein zweites Maßnahmenpaket am letzten Donnerstag zur Bekämpfung der Pandemie verabschiedet. Auf die  Verordnungen dazu  muss man noch warten. Es sind im Zuge der schrittweisen Öffnung der Schulen und Kitas keine regelmäßigen Testungen beim Personal und Schülern vorgesehen. Hier schreibt der Spiegel heute über ein Gymnasium in Neustrelitz, das freiwillig zum Virentest bittet.

3. Welche Testvorgaben gelten für Asylunterkünfte einschließlich Anschlussunterbringung?  

Schwarz: “Es gibt keine besonderen Vorgaben. Nachgewiesene Infektionsfälle werden entsprechend der allgemeinen Vorgaben behandelt, also Quarantäne für die Betroffenen und enge Kontaktpersonen.“

Einschätzung: 

Das Ganze wirkt sehr unübersichtlich. Offensichtlich reichen die Kapazitäten bei den  Gesundheitsämtern nicht aus. Der Kontrollmechanismus reichte schon vor CORONA nicht aus. Das Ärzteblatt schreibt hier bereits im letzten Jahr über die mangelhafte Ausstattung der Ämter. Tatsächlich hat es dann im Februar 2020 eine Neubesetzung im Bundesgesunheitsministerium (BMG) gegeben. Die dort neu geschaffene Abteilung “Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit” hat der ehemalige Chef des Bundeswehrkrankenhauses Ulm, Genaralarzt Hans- Ulrich Holtherm, zum 1. März 2020 übernommen. Vielleicht sorgt dieser dann genaralstabsmäßig fürmehr Personal in den Ämtern unten vor Ort. Auf die kommt es jetzt an, wenn an verschiedenen Stellen Maßnahmen gelockert werden und nachverfolgt werden müssen.

Das diffizile Thema Unterbringung der  Saisonarbeitskräfte beschäftigte AGORA bereits im letzten Jahr eher zufällig und endete dann mit einem Hausverbot, aufgrund dessen die Redaktion von SatireSenf dann weiter recherchierte. Und wer noch nicht genug gelesen hat: Aktuell hat die Kollegin Karin Burger im Kreis Biberach zu den Verhältnissen dort beim Landratsamt Fragen gestellt und dabei sprachwissenschaftlich manches amtliches Sprachungetüm entdeckt.

Die Unterbringung der Asylbewerber in Anschlussunterkünften wie hier in LA fällt in den Zuständigbereich der Kommune. LA hat keine Erstuntkerkünfte mehr. Das Haus an der Unteren Seestr. war zuvor in der Verantwortung des Landratsamtes und ist jetzt in der Verantwortung der Kommune. Wer bei uns nach den Menschen schaut, war hier bereits Thema.

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