„Gräbenen VI, Teil 2

Es geht weiter. Nach dem Hin und Her um die Befangenheit des Gemeinderates Vögele ging es in die Abstimmung. Zum besseren Verständnis kann hier Einsicht in die Sitzungsvorlagen (leider ohne den Text des Antrages der OGL. Den finden Sie hier) genommen werden.
Zunächst sollte nach kurzer Sitzungsunterbrechung über den weitergehenden Antrag der OGL abgestimmt werden. Er wurde mit der Stimme des Gemeinderates Vögele mehrheitlich (10:9) Stimmen abgelehnt.
Danach wurde der Beschlussvorschlag der Gemeinde und hier zunächst Punkt 1 zum Verfahren ohne Wettbewerb (d.h. nur ein Büro) abgestimmt. Hier stimmte Gemeinderat Vögele wieder mit und die Abstimmung endete 10:9. Damit war der Vorschlag der Verwaltung angenommen.
Der Abstimmungskrimi ging jedoch noch weiter. Der Beschlussvorschlag unter Abstimmungspunkt 2 hier wurde ebenfalls einzeln abgestimmt. Hier musste sich Gemeinderat Vögele enthalten, so dass es bei der Abstimmung (9:9) des Antrages zur Stimmengleichheit kam und gemäß der Gemeindeordnung GemO §37 abgelehnt wurde. Das wiederum hätte bedeutet, dass das Verfahren nach der ersten Abstimmung ohne Wettbewerb, jedoch auch ohne die Beauftragung des Planungsbüros weitergeführt worden wäre. Also wieder kurze Sitzungsunterbrechung. Danach wurde erneut abgestimmt: Die OGL enthielt sich.
Das Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen war von den hinteren Bänken der Presse aus nicht nachvollziehbar und konnte durch AGORA bisher nicht verifiziert werden. Durch die gemischte Sitzordnung und den Ausblick auf die Rücken der Gemeinderat*innen waren die Namen der Abstimmenden nicht auszumachen. Man wird wohl das ausführliche Protokoll abwarten müssen. Vermutung: 5 OGL, 2 SPD, 2 FW
Es müssen also Teile der Freien Wähler und die SPD mitgestimmt haben. Die Fraktionsvorsitzende Porstner (FW) hatte sich entsprechend zuvor in der Sitzung wie folgt geäußert. Gäbenen VI habe eine hohe Bedeutung für das Ortsbild, weil dieses Wohngebiet sowohl an ein bestehendes Wohngebiet als auch an die offene Landschaft anschließe. Auch der Lärmschutz müsse neu überdacht werden, weil es ab Dezember 2020 ein neues Schienenlärmschutzgesetz gäbe. Sie plädierte für eine Kooperation aller Beteiligten und die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Prinzipiell sei ein Wettbewerb besser, weil so ein Vergleich verschiedener Vorschläge möglich würde. Ein Problem sei der mögliche höhere Zeitaufwand.
An dieser Stelle wurde die Berichterstatterin stutzig und hat erneut die folgende Presseanfrage an die Rechtsaufsicht über den Pressesprecher Robert Schwarz beim Landratsamt gestellt: „Ist es erlaubt, nach der Gemeindeordnung (GemO)Abstimmungen in der Sitzung zu wiederholen, bis es passt, weil ein Patt entstanden ist ?“
Die Antwort kam gestern :“ Nach § 37 Abs. 6 GemO werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt. Insofern ist rechtlich keine Wiederholung einer Abstimmung bei Stimmengleichheit (Patt) vorgesehen.“

„Rechtlich nicht vorgesehen“.Natürlich nicht. Eine heikle Angelegenheit für die Freunde der Demokratie im Publikum.
Ob die erneute Abstimmung als” rechtlich nicht vorgesehen” justiziabel ist ? Wo kein Kläger, da kein Richter?
Es ist allerdings sehr wohl beklagenswert, wenn durch solche nur schwer nachvollziehbaren Vorgänge das Demokratie-Verständnis der Einwohnerschaft missachtet wird. Gerade in Zeiten der Corona-Demokratie-Zweifler, so die Meinung der Redaktion AGORA und verweist erneut hier auf den Begriff „Staatsnager.“
Fazit :
Derartige turbulente Sitzungen sind durch eine klar strukturierte Sitzungsleitung, die selbstverständlich alle nötigen Unterlagen auf denTisch legt, in Zukunft zu vermeiden. Wenn die Öffentlichkeit in der Sitzung Probleme beim Nachvollziehen der Sitzungsgegenstände hat, weil Abstimmungen wiederholt werden, abgegebene Stimmen nicht wirklich zu zählen sind und man als Presse diese kaum zuordnen kann, dann ist die Öffentlichkeit eingeschränkt.
Im Übrigen hat AGORA in eigener Sache eine weitere Presseanfrage an den Pressesprecher Schwarz gestellt: „Wie ist die Platzierung der Presse unter beengten Verhältnissen zu Corona-Zeiten geregelt?“
Antwort Schwarz:“ Die Gemeindeordnung enthält keine Regelung zur Platzierung der Presse in öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Dies liegt somit in der Eigenverantwortung der Gemeinde.“
AGORA ist seit diesem Monat als Mitglied bei “Reporter ohne Grenzen” als nach Prüfung dieses Blogs aufgenommen worden.In dieser Sitzung waren der Berichterstattung Grenzen gesetzt. AGORA hatte bereits zuvor um eine andere Platzierung gebeten. Sie appelliert hiermit erneut als Teil der Öffentlichkeit an die Gemeindeverwaltung ihrer oben zitierten Eigenverantwortung nachzukommen und gerade in Corona-Zeiten andere Räumlichkeiten für Gemeinderatssitzungen zu suchen. Eine Berichterstattung ist unter diesen Bedingungen ansonsten nur eingeschränkt möglich und widerspricht klar dem Grundsatz der Öffentlichkeit in Gemeinderatssitzungen und damit den Grundsätzen der Demokratie.
Ergänzungen, aktualisiert 30.5.2020, 9.24Uhr
- Inzwischen ist auf der Homepage der OGL das Anschreiben an das Rathaus von letztem Sonntag zu finden .
- Es hat fast genau vor einem Jahr eine ebenso turbulente Sitzung in der Übergangsphase vom alten zum neuen Gemeinderat gegeben. AGORA berichtete hier und hier
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