Von der Pressebank berichtet

Gräbenen VI, Teil 1

Die Schwäbische  berichtete am letzten  Mittwoch unter der  Überschrift  „Zoff um neues Baugebiet“ über das „Nachsehen der  Grünen mit  ihrem Gegenantrag.“

Die offene Grüne Liste (OGL), der korrekte Name der seit letztem Jahr neu gebildeten Fraktion, hatte weniger das Nachsehen. Vielmehr die demokratische Kultur. Der Zoff wurde nämlich vor allen Dingen bei denjenigen ausgelöst, die als Publikum Zeugen dieser Veranstaltung im Münzhof waren. In deren Namen nämlich hat manch demokratisch gewählter Vertreter im kommunalen Gremium für Außenstehende intransparent agieren und entscheiden müssen, weil die Sitzung entsprechend intransparent organisiert erschien.

Was war am  Montag geschehen?

Es ging nicht um ein neues Baugebiet, die Diskussion um die Bebauung ist ein alter Hut. Die Herangehensweise an das Thema hat sich allerdings durch neue Mehrheiten im Gemeinderat gewandelt. Die scheint offensichtlich für einige Mitglieder des Gremiums noch immer ungewohnt. Immerhin herrscht  Einigkeit darüber, dass gebaut werden soll. 

Der Themenkomplex Gräbenen VI war bereits  vorgezeichnet  durch  die  Entscheidung  im letzten  Dezember, die  Aufstellung  eines Bebauungsplans  nach  § 13b vorzunehmen. Viele Gemeinden  haben damals noch schell  zum Ende des Jahres  2019 Bebauungspläne im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt, weil der Paragraph im Dezember 2019  auslief und der Beschluss bis zu diesem Zeitpunkt gefasst werden musste. Wesentlich an diesem Paragraphen ist: 

  1. Er verzichtet auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
  2. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt. 
  3. Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.

Dieser  Paragraph gilt als hoch umstritten. Im Zuge der BauGB-Novelle 2017 hatte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich von § 13a BauGB und des sog. beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung von Bebauungsplänen ausgedehnt.

AGORA  berichtete  damals hier. Dort  kann man  ebenfalls den Text  eines  Antrages der OGL von Dezember 2019 nachlesen.

Auch am letzten Montag  stellte  die  OGL erneut  einen  Antrag, der  jedoch  in den  Sitzungsvorlagen nicht zu finden war. Daher war die  Eröffnung  der  Veranstaltung  und  die  Diskussion über die  Reihenfolge  der  Abstimmung für die  Zuhörerschaft  auch so  verwirrend. Niemand in der  Zuhörerschaft  kannte den Text, obwohl  dieser  bereits  am  Sonntagabend an das  Rathaus verschickt  worden war und  den  Sitzungsvorlagen hätte zugefügt  werden können. Spätestens  in der Sitzung  hätte der Text im Wortlaut noch verteilt  werden können.

Um in dieser schwierigen Situation für die Berichterstattung auf der sicheren Seite zu sein, hat  AGORA  bei der Rechtsaufsicht nachgefragt, ob es nicht  Pflicht sei, in der Sitzung  diese Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

Sie  hat  die  folgende  Antwort gestern über den  Pressesprecher des Landratsamtes, Robert Schwarz, erhalten: :

Nach § 41b Abs. 3 GemO sind in öffentlichen Sitzungen die Beratungsunterlagen im Sitzungsraum für die Zuhörer auszulegen. Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung und Leitung der Sitzung ist die Beachtung dieser Vorschrift hingegen keine Voraussetzung (§ 41b Abs. 6 GemO).

Die Antwort führt nicht viel weiter. Dazu muss man in den  Kommentar (Aker, Hafner, Notheis, 2. überarbeitete  Auflg., 2019) zur  Gemeindeordnung (GemO) schauen. Dort heißt es zu  in den  Erläuterungen zu  §41b, GemO unter V. „Auswirkung auf die  Einberufung und  Leitung  der  Sitzung“ in der Randnotiz 6, S.476 (nicht zu verlinken ), dass es sich bei  der  öffentlichen Bekanntmachung der Sitzung  nicht nur um „bloße  Ordnungsvorschriften, sondern  Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Beratung  und die Beschlussfassung handelt.“ 

Man  kann nur hoffen, dass die anderen Fraktionen den Wortlaut des Textes vorliegen hatten. Die Transparenz der Arbeit des Gemeinderates der Öffentlichkeit gegenüber, die den Text nicht kannte, wurde in jedem Fall geschmälert, so dass der Ärger darüber gleich zu Beginn für die beobachtende Zuhörerschaft vorprogrammiert war. Der Text  findet  sich bis  heute nicht  in den Sitzungsvorlagen zu  Gräbenen VI auf der  Homepage  LA.

Gemeinderat  Kraus (OGL) verlas  dann den Antrag (s. Text hier) seiner Fraktion, da er scheinbar auch nicht in der Präsentation der Verwaltung zur Sitzung aufrufbar war. 

In der  Folge  entspann sich  eine  Diskussion über die  Befangenheit  von Gemeinderat Vögele(CDU) wegen der Beauftragung des Planungsbüros  Kienzle Vögele Blasberg GmbH, der Ausgangspunkt  für den unglücklichen Verlauf der Sitzung. Nach Meinung  der  Verwaltung  bezog  sich die  Befangenheit lediglich auf den  2.Punkt der Beschlussvorlage.  

Die  OGL war jedoch der Auffassung, dass  Gemeinderat Vögele für die gesamten Punkte zu “Gräbenen VI” als befangen gelte. Bürgermeister Krafft hob hervor, dass er sich bei der Rechtsaufsicht abgesichert habe und die Befangenheit von Gemeinderat  Vögele nur für  Punkt 2 der Beschlussvorlagen gelte.

Auch dazu hat  AGORA bei der Rechtsaufsicht über den Pressesprecher Schwarz nachgefragt und wollte wissen, welche  Empfehlung die Rechtsaufsicht zum Thema der Befangenheit des Gemeinderates Vögele an die Verwaltung LA gegeben hatte.

Die  Antwort der Rechtsaufsicht  kam ebenfalls  heute über den Pressesprecher Robert Schwarz :“ Wir sind im Vorfeld der Sitzung telefonisch um eine Einschätzung zu dieser Frage gebeten worden. Die gewählte Vorgehensweise in der Sitzung deckte sich soweit wir wissen mit diesen beratenden Aussagen“.

Interessant  ist  die Bemerkung“ soweit  wir  wissen“. Man  kann nur hoffen, dass der Rechtsaufsicht  die Beschlussvorlage in allen Punkten vorlag, als man diesen Vorgang zuvor per Telefon verhandelt hatte. Wie verwirrend die Sitzung zu dem Thema tatsächlich verlaufen ist, kann die Rechtsaufsicht eigentlich nicht wissen. Der Inhalt der Beratung bleibt ebenfalls nebulös in der Antwort.

Da die Materie von der Leserschaft Durchhaltevermögen verlangt, endet hier der erste  Teil  der Berichterstattung zu “Gräbenen VI” Keine Sorge, es geht zeitnah nach Sichtung  weiterer Antworten zu Presseanfragen weiter! Bleiben Sie dran !

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