Neuwahl in LA am 29.11.2020

Es kursieren Gerüchte um die Bürgermeisterwahl, die als Neuwahl am 29.11.2029 stattfinden wird. AGORA hat am 19.11.2020 die folgenden Fragen an den Vorsitzenden des Wahlausschusses, Klaus-Peter Bitzer, gestellt, die vor allen Dingen in Zusammenhang mit der Briefwahl stehen:
1. Auf dem roten Umschlag findet man einen Aufkleber, der zuvor wohl oben rechts auf dem Wahlschein (s.Aussparung)geklebt hatte. ( beim ersten Wahlgang soll dies mit Bleistift geschrieben worden sein ?) Sorge aus der Bürgerschaft: Kann damit nicht die abgegebene Stimme zugeordnet werden ?

2. Wird beim Öffnen der Briefwahlumschläge das 4-Augen-Prinzip angewendet?
3. Können einzelne Bürger*innen oder die Presse beim Zählen der Briefwahl-stimmen anwesend sein?
Der Vorsitzende des Wahlausschusses, Klaus-Peter Bitzer, hat geantwortet:
zu 1.: Es ist richtig, dass sich auf dem roten Wahlbriefumschlag Aufkleber befinden, die zuvor auf dem Wahlschein geklebt haben. Diese aufgeklebte Nummer ist die Nummer des Wählers aus dem Wählerverzeichnis. Diese Nummer ist auch auf jeder Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Zuvor waren diese Nummern mit Kuli in das dafür vorgesehene Feld auf dem Wahlbrief geschrieben, identisch mit der aufgeklebten Nummer. Der uns beliefernde Gemeindefachverlag, der Baden-Württemberg weit Kommunen beliefert, hat die Möglichkeit geschaffen, dass die Nummer nicht mehr händisch abgeschrieben werden muss, sondern geklebt werden kann. Dies dient der Arbeitserleichterung der Kolleginnen im Bürgerservice Plus, die ansonsten alles händisch ausfüllen mussten.
Wofür dient diese Nummer? Wie gesagt, die Nummer entspricht der Nummer des/der Wähler*in im Wählerverzeichnis. Alle Briefwähler sind im Wählerverzeichnis mit einem “W” versehen, was bedeutet, dass ein “Wahlschein” ausgestellt wurde. Der/die Briefwähler*in hat ja die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen oder mit dem Wahlschein im Wahllokal zu wählen. Wählt er mit dem Wahlschein muss das jeweilige Wahllokal wissen, dass dieser auch ausgestellt wurde. Die aufgeklebten Nummern dienen dazu, dass beim Suchen eines Wahlbriefes die Wählernummer zum Wählerverzeichnis zugeordnet werden kann.
Die abgegebene Stimme in der Briefwahl kann absolut nicht dem Wähler zugeordnet werden. Dies würde den Wahlgrundsatz der geheimen Wahl verletzten. In den abgegebenen roten Wahlbriefen befinden sich der unterschriebene Wahlschein und der blaue Stimmzettelumschlag. Der Briefwahlvorstand kontrolliert die Wahlscheine auf das richtige Ausfüllen und weist z.B. Wahlbriefe zurück, deren Wahlschein nicht unterschrieben ist. Die blauen Stimmzettelumschläge kommen getrennt vom Wahlschein in eine Wahlurne und werden, so wie bei jedem anderen Wahlvorstand auch ab 18.00 Uhr geöffnet und ausgezählt. Eine Nachverfolgung, wer wen gewählt hat ist absolut nicht möglich und würde uns auch sehr fern liegen.
zu 2.: Wird angewendet, ja.
zu 3.: Ja, so wie bei jedem anderen Wahllokal ist auch das Briefwahllokal ein öffentliches Wahllokal.
Im aktuellen Montfort-Boten gibt es eine Beilage mit dem Titel “Wissenswertes zur Bürgermeisterwahl-Neuwahl am 29.November”, die leider nicht zu verlinken ist. Daher hat AGORA sie mit Erlaubnis von Herrn Bitzer eingescannt.
Wer beim ersten Wahlgang keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss sich selbst ans Bürgerbüro wenden. Er bekommt die Unterlagen NICHT automatisch. Hier geht’s zur Wahlscheinbeantragung
Warum ist es AGORA so wichtig, diese Fragen zur Durchführung einer demokratischen Wahl mit einem zweiten Wahlgang zu klären?
Wenn Zweifel an grundlegenden Mechanismen der Demokratie in der Einwohnerschaft kursieren, müssen diese ausgeräumt werden. Der Verdacht, dass die Durchführung der Wahl vielleicht bei der Auszählung zu manipulieren wäre, muss ausgeschlossen werden. Das hat der Vorsitzende des Wahlausschusses hiermit getan. Wer unseren Gesetzen nicht vertraut, kann jederzeit die Auszählung nach 18.00 Uhr am Wahltag in den Wahllokalen beobachten. Wer trotzdem kein Vertrauen mehr in die Durchführung einer demokratischen Wahl hat, dem ist nicht zu helfen.
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