Fragen und Antworten

Fachbereich Bauverwaltung Oberdorf

AGORA hatte hier auf die sog. Tischvorlage der letzten Gemeinderatssitzung, die das Bauvorhaben in Oberdorf betraf, verwiesen und dazu am 14.1.2021 eine Presseanfrage an den Leiter des Baurechtamtes, Christoph Metzler geschickt. Ein anderes Thema dieser Anfrage wurde bereits hier behandelt.

Sehr  geehrter Herr Metzler, 

ich hatte Sie im Dezember zu dem  Bauvorhaben in Oberdorf angeschrieben und Sie hatten mir geantwortet. Im aktuellen Amtsblatt MOBO ist heute dazu eine Stellungnahme der OGL zu lesen(s.S.4)Dort heißt es ” Ob man dieses Bauvorhaben noch hätte verhindern können, wenn der Einspruch nicht erst im Dezember an die Öffentlichkeit  gekommen wäre ( die Baufreigabe wurde am 28.Oktober erteilt), bleibt offen.

Meine Fragen lauten nun:

1. Waren Fristen einzuhalten?
2. Welche genaue Daten wären das vor der Baufreigabe gewesen? 

[ . . .] Gerne beantworten wir die gestellten Fragen. 
Zunächst muss aber festgestellt werden, dass es sich bei dem Schreiben vom Oktober 2020 gerade um kein Einwendungsschreiben handelt und somit auch nicht im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens zu behandeln war. Es war lediglich ein Schreiben an den Bürgermeister und die Gemeinderäte bezüglich der ergangenen Entscheidung in der Sache. Gleichzeitig geht auch aus dem Protokoll des Ausschusses für Umwelt und Technik hervor, dass darüber diskutiert wurde, ob das Bauvorhaben vom Gestaltungsbeirat beraten werden solle, dieser Antrag wurde mehrheitlich mit nur einer Zustimmung (2 Enthaltungen, 6 Gegenstimmen) abgelehnt, weshalb die Stellungnahme der OGL im aktuellen Montfortboten doch etwas verwundert.
Nun zu den gestellten Fragen:
Der Antrag ist bei der Gemeinde Langenargen am 09.07.2020 eingegangen, entsprechend der eindeutigen Regelung des § 36 BauGB hat die Gemeinde zwei Monate, sich gegen dieses Bauvorhaben auszusprechen. Das Einvernehmen gilt als erteilt, wenn in diesem Zeitraum keine Aussage getroffen wird. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass ein Antragsteller grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung hat, wenn keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen. Die Gemeinde hat sich am 03.08.2020 im AUT mehrheitlich für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen ausgesprochen. Das Einvernehmen ging bei uns am 24.08.2020 rechtzeitig ein. Hätte sich die Gemeinde bis zum 09.09.2020 um 24 Uhr nicht geäußert, wäre die Fiktion des § 36 Abs. 2 BauGB eingetreten.
Weiterhin muss festgestellt werden, dass bisher keine Baufreigabe erfolgt ist, lediglich die Baugenehmigung wurde zum 28.10.2020 erteilt. Zur Baufreigabe(“Roter Punkt”) sind noch weitere Unterlagen erforderlich, diese haben bezüglich der Frage der Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages aber nichts zu tun.  

Leseverschnaufpause: Jetzt wird’s länger

  

Um die Chronologie der Ereignisse nachvollziehen zu können, hat AGORA Einsicht in das „Langprotokoll“ der entsprechenden AUT-Sitzung vom 3.8.2020 beantragt. Die sog. Kurzberichte, die auf der Homepage LA oder im MOBO veröffentlicht werden, geben leider nicht den genauen Diskussionsverlauf mit den Redebeiträgen der einzelnen namentlich genannten Gemeinderatsmitglieder wieder. Die Abstimmung zur Verkürzung des Gebäudes um einen Meter wurde bei 4 Ja-Stimmen (GR Pfänder, GR Schmid, GR Dillmann und GR’in Falch) und 5 Nein-Stimmen (GR Brugger, GR Vögele, GR Krug, GR Ebner und BM Krafft als Vorsitzender) abgelehnt. Das Einvernehmen wurde daher erteilt.

Da die in Rede stehende Sitzung des AUT in der ersten Woche der Sommerferien 2020 stattfand, ist wohl leider bis heute vergessen worden, das Protokoll auf die Homepage zu setzen. Zu finden war es erst im MOBO vom 21.8.2020. Also mitten in den Sommerferien. Es ist daher zu vermuten, dass man in Oberdorf erst viel später wusste, was in der AUT-Sitzung beschlossen wurde. Es war außerdem unglücklich, dieses so wichtige Thema auf die Tagesordnung einer Sitzung zu verlegen, die in den Sommerferien stattfand. Das lag sicher daran, dass der Antrag laut Metzler am 9.07.2020 (s.o.) gestellt wurde und die Frist für die Gemeinde, sich gegen den Antrag auszusprechen, sonst verstrichen wäre.

Aus der Antwort von Metzler an AGORA geht hervor, dass es sich bei dem besagten Schreiben der Oberdorfer nicht um ein Einwendungsschreiben handelt. Demnach wurden also durch das zurückgehaltene Schreiben der Oberdorfer keine Fristen versäumt. Die Stellungnahme der OGL im MOBO in der letzten Woche bezieht sich allerdings nicht auf die Abstimmung über die Einbeziehung des Gestaltungsbeirates. Es ging der OGL vielmehr darum zu erklären, dass das Bauvorhaben in der Adlerstraße nicht „ Referenzobjekt für weitere Um-und Neubauten wird.“

Schaut man sich den Bebauungsplan an, der 1994 vom Planfertiger Binder noch unter BM Müller aufgestellt wurde, versteht man, welche Sorge manche Oberdorfer haben, welche Bedenken Herr Binder in seiner der Unterschriftenliste beigefügten Stellungnahme vom Oktober 2020 äußert und was die OGL in ihrer Stellungnahme bewegt hat. Sie treibt die Sorge um den Ort um. Die Sorge, dass die wesentlichen prägenden Gestaltungsmerkmale des Ortes nicht gepflegt und erhalten werden.

Aber die Unterzeichner der Obderdorfer Liste, deren Namen und Zahl AGORA nicht alle kennt, scheint nur einen Teil der Oberdorfer Meinung widerzuspiegeln. Es muss ja einen anderen Teil geben, der verkaufen will, der die Entwicklung des Ortes anders sieht. Warum? Vermögensvermehrung, ganz einfach. Sowohl auf Seiten der Verkaufenden als auf Seiten der Kaufinteressenten. Die Preise der Wohnungen liegen zwischen 539.000 € – 615.000 € • Preis/m² ab 4.568 €. (bei immoscout nachlesbar)

Screenshot, 21.01.2021, 9.32 Uhr

Wenn man allerdings auf Dauer durch Befreiungen die Ziele eines Bebauungsplanes untergräbt, kann man sich einen solchen eigentlich schenken. 

Will man das? Hier ist zukünftig der Gemeinderat gefragt. Nur der muss die Chance bekommen, die Anliegen der Bürgerschaft, die sich in einem solchen Schreiben bewusst an die Gemeinderäte gewandt haben, zu lesen. Und Oberdorf muss wissen, wohin es sich  entwickeln will. Darüber muss man nicht nur in Oberdorf frühzeitig genug reden. Sonst  verkauft man auf Dauer den Ort.

Und Bedenken, die per Unterschriftensammlung aus der Bürgerschaft in Anschreiben an Gemeinderäte geäußert werden, dürfen nie wieder zurückgehalten werden. Übrigens hat der neue Bürgermeister Münder am 4.01.2021 nach der nicht erfolgten Amtsübergabe das Schreiben ohne Kommentar in seiner Mappe gefunden.

Und noch etwas: Eine exakte Bedarfsanalyse über fehlenden Wohnraum, die Charlie Maier hier eingefordert hatte, wäre sicher hilfreich. Die Einwohnerzahl ist laut aktuellem Haushaltsplanentwurf, der am kommenden Montag auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung steht, leicht gesunken. Das Narrativ von fehlendem Wohnraum in LA müsste durch eine Bedarfsanalyse mit validen Zahlen endlich untermauert werden. AGORA hatte hier bereits dazu geschrieben.

Die hochpreisigen Wohnungen, die jetzt in Oberdorf erstellt werden, gehören sicher nicht zu dem Wohnraum, dem man das viel zitierte Etikett „ bezahlbar” aufdrücken könnte.

  1. Ergänzung, 21.01.2021, 18.21 Uhr

Die nächste AUT-Sitzung Ausschuss Umwelt -Technik ) findet am nächsten Dienstag statt. UnterTagesordnungspunkt (TOP) 4 steht die Bebauung im Rosenstock an. Dort wird ein Einfamilienhaus abgerissen. Es soll mit zwei Häusern mit insgesamt sechs Wohnungen bebaut werden. Es sind bereits Unmutsäußerungen aus der Nachbarschaft darüber bei AGORA eingegangen.

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

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