Die ewige Baustelle
Nein, das ist nicht die Erweiterung des Bademeisterbüros.
Als regelmäßige Besucherin des Strandbades hört AGORA-LA so manches: Empörungen über vieles, so auch über den unmittelbar an das Strandbad angrenzenden Anbau. Daher hat AGORA-LA bei der Gemeinde LA nachgefragt. Hier sind die Antworten (kursiv):
Die Erweiterung des Wohnhauses unmittelbar an die Grenze des Strandbades (links) führt dazu, dass die Nachbarschaft direkten Einblick in das Geschehen des Bades hat. Vor der Erweiterung gab es einen Sichtschutz. Das führt zu Irritationen bei den Badegästen.
1. Wie ist es möglich, dass die Erweiterung unmittelbar bis an die Grenze des Bades genehmigt wurde? Welche baurechtliche Vorgabe hat dazu geführt?
Im Rahmen des Verfahrens wurde hier eine baurechtliche Genehmigung erteilt, welche einen Abstand von 2,50m (Hauptgebäude) beinhaltet hatte. Weiterhin können untergeordnete Bauteile wie Dachvorsprung und Widerkehr(§ 5 Abs. 6 LBO) bis 2,00m an die Grundstücksgrenze rücken, dies wurde ebenfalls so in der Genehmigung vermerkt. Vor diesem Hintergrund darf mitgeteilt werden, dass hier keine Genehmigung erfolgt ist, die über diese Maße hinaus gehen.
2. Die Baustelle besteht schon über eine sehr langen Zeitraum. Welcher Zeitraum wurde für die Fertigstellung des Gebäudes avisiert?
Ein Bauvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Jahre nach Genehmigungserteilung begonnen worden sein, ansonsten verfällt die Baugenehmigung. Nach diesen drei Jahren darf ein Bauvorhaben für nicht mehr als ein Jahr unterbrochen werden, ansonsten läuft die Baugenehmigung ebenfalls aus.
Allerdings ist es nicht möglich, den Bauherrn dazu zu verpflichten, dass das Bauvorhaben innerhalb eines gewissen Zeitraums fertig gestellt werden muss.
3. Wird es einen neuen Sichtschutz geben?
Laut den genehmigten Unterlagen wird es keinen weitergehenden Sichtschutz an dieser Stelle geben.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Janisch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Geschäftsstelle des Gemeinderates
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