Ein Recht auf Schule

ist nicht beliebig

Es hört nicht auf: Erst Corona, dann der Krieg. Die Busse mit Geflüchteten rollen. Darin sitzen Kinder, die ein Recht auf Schule haben. Was sagt unsere Kultusministerin in BW Schopper von den GRÜNEN im SWR hier:

„Wenn ein Kind in die Schule möchte, darf es auch in die Schule gehen“, sagte Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) dem SWR. Das ermögliche geflüchteten Kindern wieder Struktur und Ablenkung.

Die Schulen und Schulverwaltungen sollten pragmatisch handeln, kein Kind solle abgewiesen werden. Für geflüchtete Kinder ist der Schulbesuch im ersten halben Jahr nach der Einreise freiwillig. Danach gilt für sie die Schulpflicht, die mit dem 18. Lebensjahr endet.

Im Kultusministerium geht man bislang davon aus, dass es genug Plätze in Vorbereitungsklassen gibt, um Kindern aus der Ukraine Deutsch beizubringen. Außerdem werden neben dem regulären Schulunterricht Sprachförderkurse angeboten. In kleinen Gruppen wird hier bis zu viereinhalb Stunden Deutsch pro Woche unterrichtet [. . . ]“

Weiter unten heißt es dann in demselben Beitrag:

Ein Sprecher des Kultusministeriums verweist darauf, dass es derzeit Gespräche mit Städten, Gemeinden und weiteren Kita-Trägern gibt, um „geeignete Maßnahmen abzustimmen, die eine Betreuung der geflüchteten Kinder ermöglichen“. Dezernent Lachat betonte hierzu auch die Notwendigkeit „erfahrenes, aber nicht formal qualifiziertes Personal einzustellen“. 

Da die Haushaltsmittel für die Kita vielerorts mangels Mitarbeiterinnen nicht ausgeschöpft würden, könnten diese für solche Kräfte verwendet werden, sagte Lachat. Unter anderem seien Russinnen und Ukrainerinnen gefragt.

Anmerkung AGORA-LA:

Erfahrenes, aber nicht formal qualifiziertes Personal hat es schon vorher gegeben. Beispielsweise in dem Programm Lernen mit Rückenwind, um die Corona- Lernlücken zu schließen. Dazu hatte AGORA -LA hier geschrieben. Die Personaldecke in den Schulen war immer schon kurz.

Die Vorbereitungsklassen 2015 musste mit dem bestehenden Personal auskommen. Es waren in den weiterführenden Schulen die „normalen“ DeutschlehrerInnen, die zum Teil keine Erfahrung mit Deutsch als Zweitsprache hatten, die dem sowieso schon knappen Stundendeputat genommen wurden. „Formal nicht qualifiziertes Personal“ kam damals schon von außen, das dann leider oft auch wenig Einfühlungsvermögen bewies. Pädagogik war leider manchmal ein Fremdwort. Irgendwelche Institutionen durften Personal mit psychologischer oft esoterisch angehauchter Einstellung schicken, das nicht unbedingt qualifiziert war und konnten Intimstes aus mancher Kinderseele erfahren. Die Stellen für Schulsozialarbeit waren schon vor der ersten Geflüchteten-Welle und Corona zusammengestrichen worden. SchulsozialarbeiterInnen mussten immer schon als Springer an mehreren Schulen arbeiten.

Es wird also wieder der Mangel weiter verwaltet. Nur jetzt wird die Lücke im Personal durch die dramatische Entwicklung in der Ukraine noch größer. Die Personalentwicklung und die Verwaltung des Mangels haben jedoch mit den drei Krisen ( Geflüchtete 2015, Corona und Ukraine) nichts zu tun. Sie sind das Ergebnis jahrelanger Sparpolitik im Bildungsbereich nicht nur in „The Länd“. Im Koalitionsvertrag BW von 2021 zwischen den GRÜNEN und der CDU steht klar zur Bildungspolitik auf S. 59 :

„ [. . . ] Aufgrund der angespannten Haushaltssituation stehen sämtliche zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen auch in diesem Kapitel unter Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet: Erst wenn es wieder finanzielle Spielräume gibt, können ausgewählte Maßnahmen – eventuell in Stufen – umgesetzt werden. Ordnungspolitische und nicht finanzrelevante Maßnahmen sind davon nicht berührt.[. . . ]“

„Nicht Formal qualifiziertes Personal an Schulen“ – tatsächlich unqualifiziertes Personal im Kultusministerium, so könnte man meinen.

Immer wieder rote Stifte im Bildungsbereich

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