Containern in Deutschland

Unterschiede in der Rechtssprechung

Wem gehören die Lebensmittel, die nach Ladenschluss in den Containern und nicht bei den Tafeln landen? Das fragt man sich in der sauren Gurkenzeit, die in diesem Jahr mit seinen zahlreichen Krisen auszufallen scheint.

In Deutschland urteilen die Gerichte nicht immer ganz einheitlich, wenn man sich beim Retten von Lebensmitteln erwischen lässt Hier. Die Franzosen haben 2015 das entsprechende Gesetz geändert- einstimmig im Parlament:

Um Lebensmittel für das Containern ungenießbar zu machen, hatten Supermärkte in Frankreich sie mit Javelwasser übergossen. Dies war der Anlass für eine Gesetzesänderung, die das französische Parlament 2015 einstimmig beschlossen hat. Demnach dürfen Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern ihre Nahrungsmittelreste nicht mehr in Containern entsorgen. Sie müssen sie wohltätigen Organisationen spenden, als Tierfutter verkaufen, für Dünger oder zur Energiegewinnung zur Verfügung stellen.[. . . ]”

In Ravensburg wurde jetzt geurteilt. In einer eigenen Pressemitteilung vom 28.07.2022 mit dem Absender Samuel77 hieß es zu der Verurteilung der beiden Angeklagten:

Essenretter*innen zu 10 Sozialstunden verurteilt

Am heutigen Donnerstag, den 28.07.2022, fand die Fortsetzung des Prozesses gegen die zwei Essensretter*innen vor dem Amtgericht Ravensburg statt. Am ersten Prozesstag, am 07.07.2022, hatten die Angeklagten Samuel Bosch (19) und Charlie Kiehne (20) darauf bestanden, dass die Staatsanwaltschaft ausreichend Beweise für eine Verurteilung vorlegt, denn dies war aus ihrer Sicht nicht der Fall. Vorgeworfen wurde den beiden Diebstahl, da sie im Februar weggeworfene Lebensmittel aus den Mülltonnen von Supermärkten nahmen.

“Ich bereue zutiefst, dass ich gutes Essen aus der Tonne gezogen und an Bedürftige verteilt habe. Dabei hätte es so schön in der Tonne vergammeln können und anschließend energieaufwendig in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden können. Durch meine Untat hat es Bedürftige gesättigt, obwohl die doch eigentlich hungern hätten sollen. Ja, da habe ich gesündigt!” so Samuel Bosch (19) nach der Verhandlung.

Zum zweiten Termin waren drei weiter Zeug*innen geladen worden, darunter die Person, die die Tat bei der Polizei gemeldet hatte und eine Mitaktivistin, welche in der Tatnacht dabei war. So wollte die Staatsanwaltschaft, die von den Essensretter*innen geforderte, Klarheit zu den Vorwürfen schaffen. Die Mitaktivistin fiel leider krankheitsbedingt aus, die restlichen Zeug*innen konnten auch keine neuen Erkenntnisse liefern. Da das Gericht auf eine Zeugenvernahme der Aktivistin bestand, entschieden sich Kiehne und Bosch dazu ein Geständnis abzugeben.

“Wir wollen nicht, dass Menschen, die uns unterstützen in so eine Konflikt Situation kommen und gegen uns aussagen müssen, da belasten wir uns lieber selbst. Ein Ziel haben wir auf jeden Fall erreicht, die Staatsanwaltschaft hat dazu gelernt und sich um relevante Beweise gekümmert, genau das war unsere Bedingung für eine Verurteilung.” erklärt Charlie Kiehne (20).

Die Staatsanwaltschaft machte außerdem klar, dass die Lebensmittel nicht durchgehend gekühlt worden seien und damit eine “Gesundheitsgefährdung” bestehe. Aus Sicht der Essenretter*innen spricht die Staatsanwaltschaft damit den Menschen, die Fähigkeit, schlechte Lebensmittel von guten zu unterscheiden, ab.

Die Richterin bestärkte die Aktivist*innen in diesem Punkt: “Aus meiner Sicht ist die Gesundheitdsgefährdung fraglich” so Dr. Schneider in der mündlichen Urteilsbegründung.

Am Ende der Verhandlung wurden die zwei Angeklagten zu je 10 Sozialstunden verurteilt. Diese müssen sie bis zum 30.09.2022 ableisten. Die Essensretter*innen machen in ihrem letzten Worten klar, dass sie eine Verurteilung nicht davon abhalten wird, weiter Lebensmittel zu retten. 

Vor, während und nach der Verhandlung wurde erneut gerettetes Essen vor dem Amtsgericht verteilt.

Einordnung:

Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das Containern nicht legalisiert wird. Die Bestrafung des Containerns ist eine Bestrafung der Protestierenden. Sie müssten eigentlich dafür belohnt werden. Um die Gerichte nicht über lange Zeit damit zu beschäftigen, sollte in Deutschland ähnlich wie in Frankreich eine eindeutige Rechtslage per Gesetz geschaffen werden.

Es ist mit Sicht auf den bevorstehenden Winter mit hohen Energiekosten unverständlich, diejenigen der Containernden zu bestrafen, die nicht aus Protest Lebensmittel aus der Tonne fischen, sondern wirklich ums Überleben kämpfen müssen. Sie protestieren nicht, sie demonstrieren. Sie demonstrieren vielmehr ihre Armut häufig aus Scham in der Dunkelheit. Sie demonstrieren den Wahnsinn, in diesen Zeiten steigender Preise Lebensmittel zu vernichten.

Der Welthungerindex, in dem der Ukraine-Konflikt noch gar nicht berücksichtigt ist, ist hier ablesbar.

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