Ausgleichsflächen
Wir sind noch nicht durch mit der Berichterstattung über unsere Gemeinderatssitzung vom letzten Montag. Es gibt noch einiges zu berichten:
Es wurde ein Sachstand beispielsweise zur Kenntnis genommen : Die CDU-Fraktion hatte per Mail vom 30.11.2022 die Verwaltung aufgefordert, zeitnah nach Ausgleichs-und Kompensationsflächen für die Fläche am Mooser Weg, die bekannterweise selbst eine Ausgleichsfläche für das Baugebiet Gräbenen 5 war und immer noch ist, zu suchen. In den Sitzungsvorlagen heißt es unter Ö 11: [. . . .] „Es ist festzustellen, dass es derzeit schwierig ist, gemeindeeigene Flächen zu finden, auf denen Ausgleichsmaßnahmen ausgeführt werden könnten. Dies rührt daher, dass die Flächen, die landwirtschaftlich nutzbar sind, zurzeit verpachtet sind, z. T. wegen der darauf stehenden Intensivobstanlagen auch langfristig. Andere Flächen sind bereits als Ausgleichsflächen für Bebauungsplangebiete in Anspruch genommen worden. [. . . .]“ Alles Weitere zu den einzelnen Flächen kann man den Sitzungsvorlagen entnehmen.[. . . ]”
Im Laufe der Aussprache zu dem Thema brachte der CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Terwart eine Idee ins Spiel, die er auf Nachfrage von AGORA-LA im Rahmen einer Presseanfrage freundlicherweise von gestern nochmals konkretisiert hat:

Sehr geehrte Frau Krieg,
wie Sie sicher in der Sitzung mitbekommen haben, ging es bei der Idee Flächen in Erbpacht als Ausgleichsflächen auszuweisen in erster Linie um die Idee und noch nicht um konkrete Flächen. Auf der Gemarkung Langenargen gibt es vermutlich einige Flächen, über die man in diesem Zusammenhang nachdenken könnte. Wichtig ist dabei aber in einem ersten Schritt den/die jeweiligen Eigentümer einzubinden, um die Idee vorzustellen und „Für und Wider“ zu diskutieren und abzuwägen.
Konkret angehen könnte man dies aus unserer Sicht, indem man potentielle Flächen gemeinsam mit dem Ortsbauamt eruiert und dann wie oben erwähnt mit der Idee auf die Eigentümer zugeht. Sicherlich kein ganz einfacher Weg, aber eine Möglichkeit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit ihre Fragen beantworten.
Viele Grüße
Rainer Terwart
Die Sache mit der vorgeschriebenen Ausgleichsfläche ist nicht trivial. Dazu gibt es Vorschriften, die besonders bei sehr sensiblen Flächen wie dem Mooser Weg eingehalten werden müssen. Den Ausgleich kann man nicht einfach irgendwo an anderer Stelle ausweisen. Dazu gibt eine sog. Vollzugshilfe zur Anwendung des § 33a NatSchG (Erhaltung von Streuobstbeständen) Dort steht einiges Wichtiges zur Beschaffenheit einer Ausgleichfläche drin:“ [. . . ] Der Ausgleich setzt einen engen räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Eingriff voraus …[. . . ]“
Das scheint ein sehr wichtiger Aspekt zu sein. Also eine Fläche irgendwo in der Ferne dürfte schwierig werden. Man muss beim Abwägen von Flächen die Waage mit der Natur halten, sonst ist Naturschutz nur noch ein Feigenblatt.

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