Presseanfrage an das Landratsamt

zum Umwandlungsantrag Mooser Weg (aktualisiert)

AGORA-LA hatte sofort nach Bekanntwerden des Antrages zur Umwandlung (vgl.hier) zur Bebauung der Streuobstwiese am Mooser Weg seitens der Gemeinde LA die folgende Presseanfrage am 30.5.2023 an das Landratsamt gestellt.


AGORA-LA hatte gefragt:
Im Rahmen des Bürgerentscheides Mooser Weg wurde seitens der Gemeinde LA ein Umwandlungsantrag an das Amt für Umweltschutz, Herrn Pflug, gestellt. Der Antrag ist auf den 16.Mai 2023 datiert.

Ist ein solcher Antrag gemäß der GEMO§ 21( 4): “Nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfen die Gemeindeorgane bis zur Durchführung des Bürgerentscheids keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen oder vollziehen, es sei denn, zum Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens haben rechtliche Verpflichtungen hierzu bestanden. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt” zulässig? 

Das Bürgerbegehren, das die Einleitung des Bürgerentscheides mit 903 Stimmen beschloss, wurde am 27.03.2023 durch den GR Langenargen beschlossen. Widerspricht die Einreichung des Umwandlungsantrages nicht dem oben genannten GEMO §21,4?

Das Landratsamt antwortete am 5.6.2023:

Die sich aus § 21 Abs. 4 S. 2 GemO ergebende Sperrwirkung dient gemäß der Gesetzesbegründung dazu, dass Gemeindeorgane keine vollendeten Tatsachen schaffen dürfen, die einem für zulässig erklärten Bürgerentscheid zuwiderlaufen und ihn damit quasi nutzlos machen könnten.

Diese Gefahr besteht beim hier genannten Antrag auf Umwandlung nach unserer Einschätzung jedoch nicht. Der betreffende Antrag an sich ist lediglich eine vorbereitende Maßnahme, die dem Bürgerentscheid damit aber nicht entgegensteht. Denn mit dem Umwandlungsantrag allein dürfen noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.

Ergänzung 1 zum Thema Mooser Weg, aktualisiert heute 18.22 Uhr):

Es wurde auf der Gemeindeseite ( vgl. hier)nur die Präsentation von CDU und FWV verlinkt. Wer den Text von Gemeinderat Kraus für die OGL/SPD nachlesen will, findet ihn jetzt auf der Homepage der OGL hier.

Ergänzung 2, (8.6.2023, 9.02):

Zum Thema Umwandlungsantrag teilt Herr Hinkel an Herrn Wahl am 7.6.2023 mit:

“[. . . ] In Bezug auf die Umwandlungsgenehmigung wurden wir seitens des Gemeinderates aufgefordert, diesen Antrag zu stellen, um eine Einschätzung zur rechtlichen Perspektive zum Grundstück Mooser Weg zu erhalten. Dieser Wunsch wurde jüngst noch einmal in der März-Sitzung 2023 im öffentlichen Teil unter Verschiedenes geäußert. Um sicher zu stellen, dass kein Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften erfolgt, haben wir uns diesbezüglich mit dem Landratsamt im Vorfeld abgestimmt, das eine rechtliche Zulässigkeit des Antrages auch in diesem Zeitraum bejaht hat. Damit waren wir an den Auftrag des Gemeinderates gebunden und haben diesen Antrag gestellt. Da der Bebauungsplan einem hohen zeitlichen Druck unterliegt, ist es Aufgabe der Verwaltung im Vorfeld des weiteren Bebauungsplanverfahrens Abschätzungen, im Falle der Befürwortung der Bebauung vorab abzustimmen. Wir haben somit bereits Kontakt mit Planungsbüros aufgenommen, die in diesem Falle das Bebauungsplanverfahren vornehmen würden, der Umwandlungsantrag fällt ebenso darunter genauso wie ein Scoping-Termin mit Fachbehörden Ende Juni. Selbstverständlich werden wir verwaltungsseits keine rechtlichen oder tatsächlichen Fakten schaffen, die dem Sinn und Zweck des Bürgerentscheids zuwider laufen werden. [. . . ] 

Anmerkung AGORA-LA: An den Punkt Verschiedenes in der Märzsitzung kann sich AGORA-LA erinnern. Es wäre schön gewesen, wenn alle Beteiligten über den gestellten Antrag und die Argumentationslinie vor der Informationsveranstaltung gewusst hätten. Von der Unterbringung von Geflüchteten war auf der Bühne nämlich nicht die Rede.

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