Berichterstattung
Es dauert manchmal etwas, bis man die letzten Hintergrundinformationen zu bestimmten Themen gesammelt hat. Manchmal gibt es auch umfangreichere Themen aus dem AUT. (vgl. hier)
So kommt jetzt erst der Beitrag zum neuen Aufstellungsbeschluss Mooserweg ( vgl. hier, TOP 7/8) aus der Gemeinderatssitzung vom 25.9.2023. Der Gemeinderat hatte mehrheitlich beschlossen, den Bebauungsplan am Mooser Weg nach dem Regelverfahren aufzustellen, da das beschleunigte Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch durch das Bundesverwaltungsgericht gekippt wurde(vgl. hier)
Es wurde in der Aussprache eine Stellungnahme des Justitiars der Gemeinde erwähnt, die offensichtlich zur Absicherung des Vorgehens zu Rate gezogen wurde.
AGORA-LA hat zu den Hintergründen der juristischen Einschätzung Bürgermeister Ole Münder angeschrieben. Er hat AGORA-LA geantwortet.

Sehr geehrte Frau Krieg,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Aus unserer Sicht steht dieser Bürgerentscheid einer Änderung des Verfahrens nicht entgegen. Zum einen ist § 21 Abs. 2 Nr. 5 GemO BW zu beachten, wonach Bauleitpläne nicht dem Bürgerentscheid zugänglich sind, mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses, d.h. der Bürgerentscheid kann über die Verfahrenswahl ohnehin keine Aussage treffen.
Sodann enthält der Bürgerentscheid nur die Frage, ob man den Aufstellungsbeschluss aufhebt. Dies wurde abgelehnt, so dass die Gemeinde an diesen Beschluss der Nichtaufhebung gebunden ist; aber: Ziel unserer Entscheidung war es ja nicht, den Beschluss abschließend aufzuheben, sondern nur die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Verfahren anderweitig fortzuführen.
Umso mehr waren wir der Auffassung, dass es zielführend ist, einen klarstellenden Beschluss zu fassen, wonach das B-Plan-Verfahren als Regelverfahren fortgeführt wird. Eine Aussagekraft dahingehend, dass das Verfahren nach § 13 b BauGB geführt werden müsse, sehe ich in diesem Entscheid nicht – zumal sie darin gar nicht zulässig wäre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ole Münder
Bürgermeister

Es standen mehrere Punkte unter TOP 8 zur Abstimmung. Die einzelnen Ergebnisse der Abstimmung und das Abstimmungsverhalten der OGL und der SPD:
Die Unterpunkte 1 bis 4 auf Wunsch der OGL einzeln abgestimmt, der letzte Satz bei Punkt 1 gestrichen. (Gegenstand vonTOP4 daher überflüssig) Gemeinde-Rätin Silke Falch (OGL) hatte sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt. Im Einzelnen erfolgten zu Unterpunkt 1: 4 Enthalungen der OGL, sonst Zustimmung; zu Unterpunkt 2: 6 Enthaltungen von OGL und SPD, sonst Zustimmung; zu Unterpunkt 3: 4 Enthalungen der OGL, sonst Zustimmung; zu Unterpunkt 4: 6 Enthaltungen von OGL und SPD, sonst Zustimmung. Damit war TOP Ö7 mit Mehrheit angenommen.
Im Anschluss der Abstimmung gab der Fraktionsvorsitznde der OGL, Ziebart persönlich und für für OGL eine Erklärung ab:
“Die OGL steht weiterhin zu ihrem Versprechen, das Ergebnis des Bürgentscheides zu akzeptieren. Allerdings sei es die Entscheidung zu einem beschleunigten Verfahren zu einer Bebauung gewesen, das nun aufgrund der neuen Rechtsprechung nicht mehr anwendbar ist. Deshalb unsere Enthaltung bei der heutigen Entscheidung für ein Regelverfahren”.
Weiter fügte er hinzu, dass die OGL nach wie vor die Prioritäten und größeren Chancen für die Wohnraumentwicklung in der Gemeinde bei anderen Flächen sehe.
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