Bebauungsplan
Es sollte laut Tagesordnung „ nur“ eine Kenntnisnahme zum Stand des Bebauungsplanverfahrens „ Mooser Weg“ seitens des Gemeinderates werden. (vgl. hier, TOP 4/5)). Die Aussprache wurde umfangreicher.
Es ging vor allem um die Bilanzierung der Eingriffs -und Ausgleichsflächen, die die beauftragte Firma Sieber Consult GmbH in der Sitzung darlegte.160 000 Ökopunkten seien zu leisten und zusätzlich eine Ausgleichsfläche von ca. 10 000 Quadratmetern. Es wurden verschiedene Grundstücke in die Überlegungen aufgenommen. Gleichzeitig zeigte sich dabei, dass diese Grundstücke für andere Projekte der Gemeinde fehlen würden. Von den Befürwortern der Bebauung wurde eine zügige Weiterführung des Vorhabens gefordert. Die Fraktionsvorsitzende des FWV, Porstner, forderte den von ihr als „Machbarkeitsstudie“ bezeichneten Entwurf des Architekten Resch zu verwenden. Gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Terwart, plädierte sie dafür, dass man diesen Entwurf doch nehmen solle, um voran zu kommen. Gemeinderat Hanser ( FWV) setzte auch auf Tempo, ansonsten „eiere man noch drei bis vier Jahre herum“.
Gemeinderätin Falch (OGL) wies darauf hin, dass dieser Entwurf keine Machbarkeitsstudie sei, die auch nicht auf Auftrag des Gemeinderates erstellt worden sei. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Terwart, erwiderte, dass er das anders sehe, er fände den Vorschlag gut.
Aus Sicht der Verwaltung widersprach der stellvertretende Ortsbaumeister, Hinkel, vehement: Der Gemeinderat habe dem Büro Sieber den Auftrag für einen Bebauungsplan gegeben. Es müsse daher ein Entwurf erarbeitet werden, das ginge nicht „ ruck-zuck“ und dieser Entwurf gestalte sich als extrem schwierig.
Hier kommt das Abstimmungsergebnis ( Quelle: Gemeindeverwaltung, es fehlten: Christine Köhle, OGL und Dr. Heike Padberg, SPD ):
Zu 2.: TOP 9: Bebauungsplan „Mooser Weg“ Bericht zum Stand des Verfahrens und über die durchgeführte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung der Bebauungsplanfläche Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung für sonstige baurelevante Flächen:
Der Beschlussvorschlag 1 – 5 wurde einzeln abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag Nr. 1
„1. Der Bericht zum Verfahrensstand Bebauungsplan „Mooser Weg“ wird zur Kenntnis genommen.“
wurde wie folgt abgestimmt: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Beschlussvorschlag Nr. 2
„2. Die vorgelegte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung des Büros Sieber Consult GmbH wird zur Kenntnis genommen.“
wurde wie folgt abgestimmt: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Beschlussvorschlag Nr. 3
„3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.“
wurde wie folgt abgestimmt: Ja: 12, Nein: 1 (Brugger K.), Enthaltungen: 3 (Schmid, Ziebart, Falch), Befangen: 0
Der Beschlussvorschlag Nr. 4
„4. Auf Grund der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik, die bei den weiteren Bebauungsabsichten der Gemeinde, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Standort des Pflegeheimes zu erwarten sind, wird die Verwaltung beauftragt, die dort in Frage kommenden Flächen ebenfalls einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu unterziehen, um festzustellen, mit welchen Ausgleichsflächen und Biotopwertpunkten die Gemeinde dort zu rechnen hat, um ggf. Prioritäten für die von der Gemeinde durchgeführten Planungen zur Bebauung von Grundstücken treffen zu können.“
wurde wie folgt abgestimmt: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Beschlussvorschlag Nr. 5
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Kartierung der Flächen beim Auffangparkplatz sowie der Fläche beim Strandbad (Flurstück 354) zu beauftragen.“
wurde wie folgt abgestimmt: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einschätzung
Dass das Thema „ Mooser Weg“ aufgrund des Ausgangs des Bürgerentscheides durch die Verwaltung weiterverfolgt werden muss, ist klar. Interessant ist jedoch, dass sowohl die FWV als auch die CDU wieder einen Entwurf des Architekten Resch( s. Einwohnerantrag hier zusammen mit Architekt Florian) ins Spiel bringt. Dabei handelt es sich nicht um eine Machbarkeitsstudie ( vgl. hier, hier), sondern scheinbar eher um eine Art „Lobby-Papier“. Zur Erinnerung zum Wohnraumbedarf: Noch in der Diskussion um die Zweckentfremdungssatzung FEWOs (vgl. hier TOP 8) hatte Gemeinderat Dillmann ( FWV) den Antrag der OGL abgelehnt (vgl.Januar 2024 hier nachlesbar)), einen eigenen Antrag verfasst und wählte u.a. die Begründung in der Aussprache, dass der Wohnraummarkt gesättigt sei. Das kann nur bedeuten, dass das Wohnraumangebot mit Blick auf Naturella ausreichend ist.
Mit Recht verwies die Verwaltung durch den stellvertretenden Ortsbaumeister Hinkel diesen Entwurf Resch/Florian zurück. Man mag die verwaltungstechnische Prozedur bejammern, aber die Abläufe dürften vorgeschrieben und zeitintensiv sein. Insbesondere wenn sich im Nachgang des Bürgerentscheides herausstellt, dass der §13 BauGB abgeschafft wurde und Bebauungspläne nur noch im normalen Verfahren aufgestellt werden dürfen.( vgl hier)
Diese Gesetzgebung zum Naturschutz mag man nicht gut heißen.( vgl. Haushaltsrede der CDU hier) Aber Naturschutz ist gesetzlich verankert. Es wird auch kein Gespräch mit Behörden mit dem Ziel, eine schnellere Bebauung zu ermöglichen helfen.
Ja, der „Mooser Weg“ ist mehrfach inzwischen gesetzlich so geschützt, dass eine Bebauung entsprechend aufwendig durch andere Flächen ausglichen werden muss.
Ja, tatsächlich muss man zunächst diese Prozedur durchlaufen, auch wenn es am Ende nicht zur Umwandlung kommt.
Ja, es kann passieren, dass am Ende Zeit und Geld verschwendet wurde, wenn die Behörden trotz des Ergebnisses des Bürgerentscheides für die Bebauung nicht umwandeln, weil die Schutzbedürftigkeit der Wiese zu hoch ist. Dieses Risiko sind die Befürworter der Bebauung eingegangen.
Was sich in diesem Zusammenhang nicht gehört: Dass man den Naturschutz gegen die Bedürfnisse alter Menschen ausspielt. So geschehen in der Haushaltsrede der CDU „[. . . ] Es muss doch möglich sein mit den übergeordneten, zuständigen Behörden und Ämtern darüber zu diskutieren und abzuwägen, ob es wichtiger ist Streuobstbäume und Mähwiesen zu pflegen, oder alte Menschen.[. . .]“ ( hier) Wir erinnern uns: Es gab ein bahnbrechendes Urteil zum Klimaschutz und das Recht kommender Generationen.Hier.
Der Satz aus dieser Haushaltsrede gehört in die Büchse der Pandora, die mit populistischer Rhetorik gefüllt zu sein scheint. Aber in dieser Büchse in dem antiken Mythos gab es auch noch die Hoffnung. Sie blieb leider als positives Element zunächst in der frühzeitig verschlossenen Büchse zurück.

Aktualisert, heute 11.10 Uhr
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