NABU, BUND und LNV zu Streuobstwiesen

Bilanz von 17 Monaten Prüfung

Ein Hinweis aus der Leserschaft, den AGORA-LA hiermit veröffentlicht. Die Pressemitteilung ist von Ende August.Hier:

Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Ihr Wert für Mensch und Natur ist belegt und bekannt: Sie liefern regionales Obst, bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und kühlen ihre Umgebung an heißen Tagen. Doch obwohl Flächen ab 1.500 Quadratmeter seit Juli 2020 durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz gesetzlich geschützt sind, geht das Bauen dort weiter. Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV haben die in den letzten 17 Monaten in ganz Baden-Württemberg gestellten Umwandlungsanträge für Streuobstwiesen geprüft und dazu Stellung genommen. Am 21. August ging Antrag Nummer 100 ein, wenige Tage später sind es schon 102 [. . . . ].

Am Mooser Weg hängen die Äpfel immer noch

Strenge Maßstäbe für den Streuobstschutz

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat durch Beschluss vom Januar 2024 bestätigt: Für die Erteilung einer Genehmigung zur Streuobstumwandlung sind strenge Maßstäbe anzulegen. Es müssen besonders gravierende Gründe und ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, die eine solche Genehmigung trotz der ökologischen Bedeutung einer Streuobstwiese rechtfertigen. Im Juli 2024 hat das Umweltministerium eine Orientierungshilfe dazu veröffentlicht (vgl.hier). Sie unterstützt die unteren Naturschutzbehörden dabei, den naturschutzfachlichen Wert einer Streuobstwiese landesweit einheitlich zu bewerten. Sollte eine Ro- dungsgenehmigung erteilt werden, hilft die Handreichung außerdem dabei, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.

Zum Thema: Hier. Jüngste Stellungnahmen OGL hier. CDU/ FWV hier und hier

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