Von oben nach unten Teil 3

Innenminister  Strobl 

Gestern  gab es  ein Interview in der  Schwäbischen Zeitung mit Innenminister BW Strobl zum  Umgang  mit  Video-Konferenzen in Gemeinderatssitzungen. Die Frage der SchwäZ an ihn lautete u.a.:

„Sie wollen Gemeinde- und Kreisräten wegen der Corona-Pandemie erlauben, per Videokonferenz zu tagen. Wäre die Videoschalte ein Modell für Nicht-Corona-Zeiten?“

Die Antwort des Innenministers:

Freilich, und dieser Wunsch wird jetzt häufig von den Verantwortlichen in Städten und Gemeinden geäußert. Für eine Lösung, die auch nach der Corona-Pandemie noch gelten soll, müssen wir die Gemeindeordnung ändern. Da habe ich bereits sehr konkrete Vorstellungen, die ich in der kommenden Woche mit den Regierungsfraktionen besprechen werde. Ich bin zuversichtlich und es mangelt mir nicht an Ideen, dass wir die notwendigen Gesetzesänderungen rasch auf den Weg zu bringen.”

Damit wird die Presseanfrage von AGORA vom 14.4.2020 und die Antwort des Innenministeriums deutlicher. Offensichtlich soll die nach außen gesendete Videokonferenz nach Corona Routine werden. Wahrscheinlich dürfte dies dann auch für uns eine Möglichkeit sein, die Sitzungen des Gemeinderates zukünftig in der Regel per Video zu übertragen. Sie wären so dann immer wieder für Bürger*innen abrufbar, die an Sitzungsterminen verhindert wären.

Damit wäre der Minister sicher auch ohne Verordnung(s. hier ) offen für eine digitale Lösung bei der nächsten Gemeinderatssitzung. Auf diese Weise müsste man im Münzhof nicht alle Beteiligten der Gefahr der Ansteckung aussetzen, wenn man sich persönlich dorthin begibt. Vielleicht einfach mal seitens der Gemeinde beim Innenministerium anfragen? Und wo ist die Opposition?

Ergänzung :

In der neuen Spiegelausgabe ist ein interessanter Artikel über die Ohnmacht der Parlamente zu lesen. Dort wird kritisiert, dass nur eingeschränkt getagt wird. BW ist mit seinen “Notverkündigungen ” auch erwähnt.

Die neue Corona-Verordnung vom 17.4.2020 finden Sie hier

19.4.2020, 11.28Uhr

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