Presseanfrage

an den Montfortboten

Jetzt trudeln die Antworten auf die Presseanfragen an diverse Stellen ein. AGORA hatte den Montfort-Boten zu mehreren Themen, die die Leserschaft bewegen, befragt und Antworten bekommen.

Presseanfrage von AGORA:
 
1. Es hat innerhalb weniger Wochen 2 mal eine MOBO-Ausgabe an alle Haushalte gegeben.Nach welchen Kriterien werden diese Ausgabe an alle Haushalte verteilt?

2.Hat die Häufigkeit der Verteilung an alle Haushalte mit der anstehenden Neuwahl am 29.11.2020 zu tun?

3. Waren alle Kandidaten gleichermaßen darüber informiert, dass es erneut eine solche Ausgabe gibt?

4. Wer ist für die großflächigen Anzeigen (Impressum)verantwortlich?

5. Die Einstellung der Leserbriefveröffentlichungen wurde auf Nachfrage in Ihrem Haus damit begründet, dass die Gestaltung des MOBO ( Farbe etc.. )überarbeitet werde. Warum werden nach der Neugestaltung immer noch keine Leserbriefe veröffentlicht?
 

6. Wer entscheidet über die Wiederaufnahme der Veröffentlichung von Leserbriefen im redaktionellen Teil?

Ich bitte wegen der Aktualität der Berichterstattung um eine Antwort bis spätestens 24.11.2020,12.00Uhr. Vielen Dank! 
 

Mit freundlichen Grüßen
 Elke Krieg

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Antwort des Verlagsleiters Klaus Dannecker

Zu Ihren Fragen: Wann und wie oft wir ein Gesamthaushaltsabdeckung machen liegt ganz im Ermessen unseres Verlages, in diesem Fall war der Grund die Bürgermeisterwahl. Die Gemeinde Langenargen hat darauf keinen Einfluss. Dass es letzte Woche nochmals eine Haushaltsabdeckung gegeben hat haben beide Kandidaten gewusst.

Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, dass wir ein Wirtschaftsunternehmen sind, das ein wöchentliches Anzeigenblatt herausgibt.
Die Gemeinde nutzt dieses Blatt als Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt und hat hierfür wöchentlich entsprechende Flächen im vorderen Teil des MOBO „gebucht“ um amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

Unabhängig davon kann jedermann/frau, Unternehmen, Institutionen usw. usw., der/die Anzeigen schalten möchte, bei uns auch entsprechende Flächen kaufen. 

Dabei gilt immer, dass die Inhalte jeweils mit unseren Regularien und Statuten konform gehen, die sich nach allgemeingültigen Regeln in der Medienbranche ausrichten, hier insbesondere des Hauses Schwäbisch Media. Alle Anzeigen werden im Vorfeld der Veröffentlichung von uns geprüft. Verantwortlich für den Anzeigenteil bin ich.

Ansonsten gilt für uns der Grundsatz, wie bei allen Titeln aus unserem Hause:
Unabhängigkeit und Überparteilichkeit!

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und bitte Sie nochmals für die späte Rückantwort um Entschuldigung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Dannecker
Verlagsleitung

Da die Frage zu den Leserbriefen zunächst unbeantwortet blieb, hat AGORA nochmals nachgehakt. Hier ist die Antwort:

Sehr geehrte Frau Krieg,

diese Frage möchte ich Ihnen soweit beantworten, dass das eine interne Verlagsentscheidung ist und wir Leserbriefe nur in unserem Kernprodukt der Schwäbischen Zeitung abdrucken und dies wie bereits schon erwähnt mit unseren Regularien und Statuten.

Dies gilt für alle Produkte von Schwäbisch Media im Bodenseekreis.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Dannecker
Verlagsleitung

So, so es ist eine interne Verlagsentscheidung. Na, dann. . . . Bleibt nur noch AGORA!

Die Problematik, die sich bei der Ausgestaltung der Amtsblätter mit redaktionellem Teil ergeben, wird hier anlässlich des 2018 Grundsatzurteils beim BGH zum Wettbewerbsrecht erläutert. Die Statuten eines Amtsblattes finden sich hier.



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