VGH-URTEIL

Nächtliche Ausgangsbeschränkung

Auf die Differenzierung kommt es an. Das besagt das gestrige Urteil zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Es bleibt nun wieder an den Kommunen hängen.

Nein, es ist nicht Wasser auf die Mühlen der Populisten, wie es an manchen Reaktionen der Landtagswahlkämpfer*innen abzulesen ist. Das ist Gewaltenteilung. Es wurde nachjustiert. Übrigens die Klägerin kommt aus Tübingen. Der dortige Landkreis hat eine Inzidenz von 30, wir haben eine von 78,3. Auf die Differenz kommt es an. 

Es ist jetzt vor Ort zu entscheiden, wie man gerade pünktlich zu Fasnet verantwortungsvoll handelt. Auch Tübingen dürfte seine Inzidenz nicht gerade zu den tollen Tagen auf ’s Spiel setzen. Jetzt sind die Rathäuser gefragt. Und wir!

Was BW plant: Hier Beschränkungen für Hotspots.

9.02.2021, 12.59 Uhr

Und das passt auch zu dem Thema: Die Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung( ZEW): Mehr COVID 19 Infektionen nach „Querdenker-Demos”

Fazit: „Eine mobile Minderheit, die sich nicht an geltende Hygieneregeln hält, kann so ein erhebliches Risiko für andere Personen darstellen“, betont ZEW-Wissenschaftler und Koautor der Studie Dr. Martin Lange. Die Busse waren auch im Oktober in LA.

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