Fundament mit Vergangenheit

Feuerwehrhaus LA

pixabay

Schon wieder! Nein, immer noch. Es ist wie so manches Bauthema eines aus der Vergangenheit. Eigentlich war der Baubeginn Mitte 2020 geplant. Die Umstände diverser für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbarer Entscheidungen und Streitigkeiten mit den EigentümerInnen der Tiefgarage sind hier und hier bei AGORA-LA nachlesbar und boten in der Vergangenheit immer wieder neue Schreibanlässe. Die Drehung des Gebäudes wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.Juli 2020 (letzte Sitzung vor der Sommerpause) diskutiert, ein Protokoll dazu findet man leider weder auf der Homepage der Gemeinde noch im Archiv des Montfortboten. Die Schwäbischen Zeitung schrieb damals hier. Die entsprechende Sitzungsvorlage dazu gibt es hier.

AGORA-La hat sich den fehlenden Kurzbericht gestern schicken lassen. Dort wurde beschlossen, dass ein „Prüfungsauftrag zur Entwicklung einer Ausführungsvariante an die Verwaltung abgegeben werden sollte.„Das Ergebnis dieses Prüfauftrages wurde -zumindest soweit AGORA- LA recherchiert hat -nie öffentlich bekannt gegeben. In keiner der Herbstsitzungen, die dann in den Wochen des Bürgermeister-Wahlkampfes lagen. 

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.Juni 2021 ging nun diese endlose Geschichte weiter. Die Sitzungsvorlagen finden Sie hier : „Beschlussvorschlag:
1. Die Klage auf Geltendmachung des Heimfallanspruchs für die Tiefgarage, Oberdorfer Straße 18, wird fristwahrend eingereicht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 24.6.2021 die Rechtsanwälte Elser, Dr. Kohnke, Dr. Kugler Part GmbB mit der Einreichung der Klage zu betrauen. 

Es wurde mit einer Gegenstimme für die Einreichung der Klage gestimmt. Die Gegenstimme kam von Gemeinderätin Christine Köhle (Offene Grüne Liste, OGL). Sie sitzt seit der Kommunalwahl 2019 im Gemeinderat. Eine Frau „Köhler“ wie die Schwäbische Zeitung hier schreibt, gibt es nicht. 

Was bedeutet die Einreichung der Klage nun? Sie ist sozusagen die Absicherung der Gemeinde auf den Anspruch des sog. Heimfalles gegenüber den erbbauberechtigten EigentümerInnen der Tiefgarage für den Fall, dass die Verhandlungen bis zum 30.09.2021 nicht erfolgreich zu Ende geführt würden: „Heimfall bedeutet dort die Rückübertragung eines Erbbaurechts auf den Grundstückseigentümer vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Erbbauvertrags“.  Es gab eine Frist bis zum 23.06.2021 für die EigentümerInnen, die gewahrt werden musste. Bis dahin mussten sie die Verzichtserklärung einstimmig unterschrieben haben. Die Einstimmigkeit ist wohl vertraglich vorgeschrieben. Waren sie noch vor der Gemeinderatssitzung dazu geschlossen nicht bereit, so hat sich die Mehrheit der EigentümerInnen doch schließlich zur Unterschrift entschieden. Wohl nicht einstimmig. Aber es wurde Zeit gewonnen, um bis Ende September eine gütliche Lösung, so Bürgermeister Münder, zu finden. 

Einordnung:

Es ist zu vermuten, dass aus der Verunsicherung und aufgrund von mangelhafter Information der erbbauberechtigten EigentümerInnen, die wiederum in der wenig geschickten Gesprächsführung aus dem Rathaus in der Vergangenheit begründet lag, es nun zur Einreichung der Klage kommt. Aus Sicht der Gemeinde ist das eine Sicherheitsmaßnahme.

Die Gesprächskultur aus der Vergangenheit führte offensichtlich zur Verhärtung der Fronten. AGORA-La hat in Gesprächen erfahren können, dass die Zeit bis zur Gemeinderatsitzung für eine Einigung mit allen Beteiligten zu knapp war. Dass sich eine Mehrheit für eine Unterschrift schließlich doch finden ließ, ist dem gemeinsamen Dialog der Verwaltung mit GemeinderätInnen und den Betroffenen zu verdanken. Die Worte von Gemeinderat Wocher (CDU) in der Sitzung, man habe seitens der EigentümerInnen den Bogen überspannt, man sei genötigt worden und man brauche klare Ansagen, sind allerdings Worte aus der Vergangenheit. Das klare Wort von Bürgermeister Münder in der Sitzung lautete: „Wir wollen das Gespräch“. 

Ob das Dauerbrennerthema Feuerwehrhaus irgendwann einmal ein glückliches Ende finden wird, bleibt offen. Vielleicht nicht mit dieser Planung. Wie, wann und zu welchen Kosten der Bau schließlich beendet werden kann, steht immer noch nicht fest. Zumindest nicht für die Öffentlichkeit. In Zeiten zunehmender Unwetter mit Überflutungen, Hagel und volllaufenden Kellern sind die Feuerwehren wichtiger denn je. Sie brauchen ein gut ausgestattetes Feuerwehrhaus, damit dieses Ehrenamt nicht nur die nötige Wertschätzung erfährt, aber auch damit wir BürgerInnen und die Mannschaft der Feuerwehr sich sicher fühlen können. Dieses Thema ist komplex und müsste für den Laien anschaulicher kommuniziert werden. Von der Verwaltung und den GemeinderätInnen. Das schreibt sich so leicht in Zeiten pandemiebedingt eingeschränkter Veranstaltungen. Immerhin gibt es in der nächsten Gemeinderatsitzung eine Bürgerfragestunde. 

Vereinfacht lässt sich die Sachlage so beschreiben: Stellen Sie sich vor, Sie hätten vor Jahren ein Grundstück mit anderen Erbbauberechtigten auf Grundlage des Erbbaurechts erworben und plötzlich will der Erbbaurechtgeber ( hier: die Gemeinde) vor Ende der vereinbarten Fristen eine auf Stelzen stehende Hochgarage in Ihrem Vorgarten bauen. Da ist doch der Streit vorprogrammiert. Warum der Erbbaurechtgeber überhaupt dieses Ansinnen an die Vorgartenfreunde in unserem Beispiel oder eben die Tiefbaubesitzer unter der Feuerwehr stellen darf, erschließt sich der Bürgerschaft nicht.

Berlin hatte seinen Flughafen, LA sein Feuerwehrhaus? Hoffentlich nicht.

Aktualisierung: 2.06.2021, 13.09 Uhr

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