in der letzten Gemeinderatsitzung
Mehrmals hatte AGORA-LA in der letzten Woche die Berichterstattung zur Gemeinderatsitzung fortsetzen wollen, immer kam dieses Coronathema dazwischen. Jetzt aber:
Es ist nicht immer ärgerlich, dass Sitzungsvorlagen nicht ganz mit dem übereinstimmen, was dann die Grundlage für die Aussprache ist. Denn es hatte sich wohl erst kurz vorher eine Lösung zur barrierefreien Begehung des Schlosses ergeben. Aber der Reihe nach.
„Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des Bauabschnitts 1, Ufermauersanierung innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens, zu.“
So lautete der Beschlussvorschlag. Weiter wird erläutert: „Das wird ermöglicht, weil aufgrund eines günstigen Verlaufs der bisher genehmigten und größtenteils ausgeführten Natursteinarbeiten sich die Möglichkeit ergibt, weitere z.T. direkt anschließende kleinere Abschnitte der sanierungsbedürftigen Bereiche mit auszuführen. Somit wird eine Steinsanierung geschädigter Bauteile vorweggenommen und maximale Originalsubstanz erhalten.” Warum muss dieser Vorschlag genehmigt werden? Das verlangen wohl die Förderrichtlinien.
Aber wichtig ist das, was nicht in den Unterlagen stehen konnte. Die Version 4 einer barrierefreien Erschließung im Pächterbereich. Das Schloss benötigt diese nämlich für den Pächterbereich und die Gemeindenutzung im Erd- und Obergeschoss. Diese Version 4 hatte sich erst in den Mittagsstunden des Sitzungstages ergeben.

Ein weiterer Vorschlag der Verwaltung ist ein „Erschließungssteg an der westlichen Loggia, auch getrennt nutzbar, für die Nutzungsbereiche EG (Pächter) und OG (Gemeinde). Die der sehr moderne, horizontale Steg aus Stahl und Glas mit einer seitlich angelagerten Plattformhubeinrichtung für Menschen mit Behinderung und einer frei zugänglichen Außentreppe am Ende des Stegs löst die barrierefreie Erschließung als reversibles neues Bauelement mit hohem attraktivem Mehrwert,” so heißt es in der Sitzungsvorlage.
Wie dieser Steg (s.u.) auszusehen hat, wurde von allen Fraktionsmitgliedern konstruktiv diskutiert, nachdem Albrecht Weber die Bedeutung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung betonte: „Der Steg ist eine Lösung, die wirklich gleichberechtigt für Menschen mit und ohne Behinderung ist.“ Ein Plattformlift sei das nicht, vielmehr werde mit der Steglösung ein besonderes Verständnis von Inklusion gezeigt, wenn wirklich alle diesen Steg nutzen könnten.
Der Fraktionsvorsitzende der Offenen Grünen Liste( OGL) Ulrich Ziebart wies in diesem Zusammenhang auf die Steilheit der Treppe im Schloss hin, die auch für ältere Menschen ohne Rollstuhl eine Herausforderung sei. Für die CDU sprach Gemeinderat Roman Wocher die Möglichkeit an, in der Fassade links neben der jetzigen Rampe in ein blindes Fenster einen Durchbruch für einen Plattformlift zu schaffen. Architekt Weber verwies dabei darauf, dass damit ein Eingriff in die denkmalgeschützte Fassade vorgenommen würde. Das sei immer schwierig.

Einschätzung:
Es war gut zu sehen, wie sich alle gemeinsam Gedanken um das Schloss und seine zukünftigen BesucherInnen machten. Wie es weiter geht? Zunächst gab es für diesen Teil eine Beauftragung, das Konzept zur barrierefreien Erschließung des Erdgeschosses und des Obergeschosses, sowie der Sanierung der Terrasse mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen und die Kosten zu ermitteln.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist das Verständnis von Inklusion für LA. Ein Gehbehinderter oder auch luftknapper Mitmensch erfährt mit der Stegvariante so eine wirkliche Gleichberechtigung. Eine Lift- Plattformversion verspricht dieser Gleichberechtigung nicht. Sie grenzt den behinderten Menschen eher aus.
Die Treppe, die im Schloss wohl in den 1960-iger Jahren eingebaut wurde, ist nämlich durch ihre Steilheit eine Herausforderung, die manche Schlossbesucher von gesellschaftlicher Teilhabe ausschließt. Der Steg ist ein Zugang für alle. Alle können dann über den Aufzug der Version 4 in den Genuss einer Veranstaltung kommen. Auch die Begleitpersonen können die behinderte Person über diesen Weg unkompliziert zum Aufzug der Version 4 begleiten.
Ein behinderter Mensch ist eben nicht ein Möbelstück oder ein Fass Bier, das als Last über eine Art Lastenaufzug transportiert werden kann. Der Steg setzt ein Zeichen für ein Schloss, das ohne Hindernis für alle offen steht.


Aktualisiert: 14.04 Uhr
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