seit 2020 in BW möglich
Innenminister Strobl (CDU) schreibt hier über den am 7.05. 2020 im Landtag gefassten Beschluss zur Digitalisierung von kommunalen Gremiensitzungen:
„Baden-Württemberg setzt sich bei digitalen kommunalen Gremiensitzungen an die Spitze in Deutschland, wir sind hier nun Vorreiter. In dieser schwierigen Zeit geben wir den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten durch Videotechnik. Die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse können nun auch als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden. Natürlich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben, etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal. Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Selbstverständlich können auch diese Sitzungen – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen – im Internet übertragen werden, wenn ein entsprechendes Einverständnis der Beteiligten vorliegt.”
Nicht nur für die Corona-Zeit
„Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten sollen aber nicht nur für die Corona-Zeit gelten; sie sollen auch für in der Schwere vergleichbare Fälle in der Zukunft zur Verfügung stehen, in denen ansonsten eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung nicht möglich wäre. Damit sind wir einem ausdrücklichen Wunsch aus der kommunalen Familie nachgekommen, eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Sitzungen per Videokonferenz bleiben freilich die Ausnahme, sie können und sollen nicht dauerhaft die herkömmliche Arbeit der kommunalen Gremien in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Auch kommunale Demokratie lebt von der lebendigen Auseinandersetzung vor Ort, Auge in Auge, Argument für Argument. Und das funktioniert nur, wenn man auch körperlich dabei ist. Schließlich ganz ehrlich: Auch der Schoppen nach der Gemeinderatssitzung im Ratskeller gehört dazu – und der kann und soll freilich nicht digitalisiert werden.”
Damit wird dem Öffentlichkeitsgrundsatz Rechnung getragen. Bei den in die Höhe schnellenden Infektionszahlen, die zur Gemeinderatsitzung in knapp zwei Wochen zu erwarten sind, müssten also Vorkehrungen getroffen werden, die dem Grundsatz der Öffentlichkeit folgen. So heißt es hier:
„Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist dann gewahrt, wenn die Sitzung für jedermann zugänglich ist. Eine Beschränkung nur auf Einwohner der Gemeinde ist nicht zulässig. Dementsprechend darf die Gemeinderatssitzung nur in solchen Räumen stattfinden, in denen der freie Zugang gewährleistet ist. Jedoch ist das Zutrittsrecht nicht unbegrenzt. Liegen sachliche Gründe vor, die einen Teil der interessierten Öffentlichkeit de facto ausschließen, z.B. weil der Sitzungsraum für die Menge der Zuschauer zu klein ist, stellt dies per se keinen Verstoß gegen § 35 Abs. 1 S. 1 GemO dar. So kann etwa der überfüllte Sitzungssaal geschlossen werden. Ebenfalls zulässig ist die Ausgabe von Platzkarten, wenn ersichtlich ist, dass mehr Interessierte erscheinen als in den Räumlichkeiten Platz haben. Bei der Vergabe von Platzkarten ist sodann der Gleichheitsgrundsatz zu beachten. Der faktische Ausschluss von interessierten Personen stellt abweichend von den vorgenannten Grundsätzen allerdings dann einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit dar, wenn kein Platzmangel bestand und der Gemeinderat oder der Vorsitzende die Beschränkung kannte oder hätte erkennen können. (Hervorhebung AGORA-LA)
Der Platzmangel besteht, wenn die Sitzung im Münzhof stattfindet. Das hat sich in der letzten Sitzung im Dezember gezeigt. Das ist bekannt. Es ist auch bekannt, dass das Tagen in der Turn-und Festhalle oder eine digitale Sitzung diesen Platzmangel beheben könnte. Die optimalere Platzsituation dort ist allen bekannt.
Eine Sitzung im Münzhof würde viel Menschen abhalten zu kommen, wenn Omikron so hoch ansteckend ist. Sie wären ausgeschlossen. Will man das? (vgl. auch hier)
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