1. Pressemitteilung: Kressbronn, 13.04.2022

Gewässerschau am Nonnenbach durchgeführt – 14 Beanstandungen

In regelmäßigen Abständen müssen nach dem Wassergesetzt Baden-Württemberg Träger der Unterhaltungslast eine Gewässerschau an ihren Gewässern durchführen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist auf ihrem Gemeindegebiet u. a. Trägerin der Unterhaltungslast für den Nonnenbach. Am 15. März wurde daher in Kressbronn a. B. mit Vertretern des Landwirtschaftsamtes und des Amtes für Wasser- und Bodenschutz sowie dem Gewässerwart des Angelsportvereins Kressbronn a. B. entlang des Nonnenbachseine Gewässerschau durchgeführt. Dabei wurde der Nonnenbach von der Mündung flussaufwärts bis zur Festhalle, das Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld besichtigt. Die Gewässerschau dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Bei der Gewässerschau wurden 14 Feststellungen unterschiedlicher Art aufgenommen. Im Wesentlichen handelt es sich um Ablagerungen in Ufernähe, standortfremde Bepflanzungen, illegale Zugänge zum Bach (Treppen) und Uferverbauungen. Diese Beanstandungen wurden erfasst und in entsprechenden Erhebungsbögen dokumentiert. Die Erhebungsbögen werden nun von der Ortspolizeibehörde geprüft und ggf. werden die Anrainer entsprechend informiert und um Rückbau gebeten. 

Durch die Gewässerschau leistet die Gemeinde einen Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohnerinnen und Anwohner des Nonnenbachs. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers vermieden, bzw. beseitigt werden.

2. Pressemitteilung: Kressbronn, 19.04.2022

20 Bäume und 35 Sträucher auf dem Gemeindegebiet gepflanzt

Die Gemeinde Kressbronn a. B. unterhält zur Baumverwaltung ihrer Bestände ein digitales öffentliches Baumkataster. In enger Zusammenarbeit mit der Lindauer Baumpflege werden regelmäßig die Bäume besichtigt und entschieden, welche Bäume gefällt werden müssen. Für jeden Baum, der gefällt werden muss, wird ein neuer Baum gepflanzt, wenn auch nicht immer an derselben Stelle. Ziel der Gemeinde ist es, auch für künftige Generationen die Baumbestände zu erhalten und zu vermehren. In diesem Jahr wurden 20 Bäume und 35 Sträucher als Ersatz- und Neubepflanzung eingesetzt. Der Gemeinde ist es wichtig, dass sich der öffentliche Baumbestand in seiner Artenvielfalt in einem hochwertigen Zustand befindet und die Standsicherheit der Bäume gewährleistet ist.

Von links:Andreas Dorn, Dennis Ewerlein und Jürgen Zimmerer-Meister (im Bagger) vom Bauhof der Gemeinde setzen im Seepark einen neuen Baum

3. Pressemitteilung: Kressbronn, 20.04.2022

Starkregenrisikomanagement wird mit knapp 90.000 Euro vom Land gefördert

In Folge der Klimaerwärmung wird in Zukunft mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen sein. Starkregenereignisse sind räumlich begrenzte Regenereignisse mit einer sehr hohen Niederschlagsmenge und Intensität. Sie stellen ein sehr schwer zu kalkulierendes Risiko dar. Dazu kommt, dass Starkregen eine extrem kurze Vorwarnzeit und damit eine sehr unsichere Warnlage besitzt. Starkregenereignisse können außerdem, anders als Hochwasserereignisse, abseits und völlig unabhängig von Gewässern auftreten. Ein absoluter Schutz gegen die negativen Auswirkungen, die mit Starkregenereignissen einhergehen, ist nicht möglich. Das Gefährdungsrisiko sowie das Schadenspotenzial können allerdings durch geeignete Vorsorgemaßnahmen verringert werden. Der Gemeinderat hat daher im Februar die Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzeptes mehrheitlich beauftragt. Hierin werden zunächst die Gefahren durch Überflutung nach Starkregen dargestellt und eine Risikoanalyse der Überflutungsgefährdung durchgeführt. Daraus resultierend soll ein Handlungskonzept erstellt werden, welches Maßnahmen darlegt, die starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene verhindern bzw. vermindern sollen. Die Erstellung des kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzeptes wird einen zeitlichen Umfang von etwa zwei bis drei Jahren beanspruchen. Es wird mit knapp 90.000 Euro vom Land Baden-Württemberg gefördert. „Die Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzepts für unsere Gemeinde ist zwar keine Pflichtaufgabe, aber schon alleine die Höhe der Förderung durch das Land mit 70 % zeigt, welch hohen Stellenwert es hat. Wir als Gemeinde haben eine Vorsorgepflicht gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern. Es ist wichtig, ein Handlungskonzept zur Verhinderung starkregenbedingte Überflutungsschäden zu erstellen, an dem sich jeder einzelne dann orientieren kann“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger.

Foto: Pressestelle Rathaus Kressbronn

Anmerkung AGOAR-LA:

Informationskaskaden aus dem Rathaus Kressbronn, seit Wochen.

AGORA-LA hat die jüngsten grünen Themen aus dem Rathaus auf eine Seite gepackt, damit nicht der Eindruck entsteht, dass man im Wahlkampf um das Bürgermeisteramt in Kressbronn im Herbst mit dem Verbrauch von ständig neuen AGORA-LA-Seiten einseitige Informationspolitik betreibt. Hinweis: Wir sind kein Amtsblatt.

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