Wohnraum für sozial Benachteiligte

Vorzeigegemeinde LA?

Eine Einschätzung

Nun ist er also für die Öffentlichkeit nachlesbar, der Inhalt des Umwandlungsantrages zum Mooser Weg. (vgl. hier). Eingefordert wurde er immer wieder zuletzt von der Fraktionsvorsitzenden der FWV, Susanne Porstner, in der Aprilsitzung des Gemeinderates unter „Verschiedenes“.

Eine Umwandlung nach §33a Naturschutzgesetz kann nur mit einem öffentlichen Interesse begründet werden. Ob die Eigenheimträume, mit denen sich Befürworter der Bebauung für junge einheimische Familien mit dem von CDU/FWV Resch-Konzept in den Schlaf wiegen, wohl dazu gehören? Mit diesem Konzept setzt die Gemeinde ein Zeichen. Sie hat tatsächlich die Benachteiligten der Gesellschaft im Blick, die ggf. für die Bebauung mit Geflüchtetenunterkünften die Umwandlung ermöglicht.

Als langjährige ehrenamtliche Betreuerin der Geflüchteten in Langenargen kann ich diese Argumentationslinie nur begrüßen. Aber ist sie realistisch?

Werden denn Einheimische, die auf dieser teuren Wiese einiges an Geld für ihre Eigenheime in die Hand nehmen müssen, damit einverstanden sein, wenn sie in direkter Nachbarschaft von Flüchtlingsunterkünften leben müssen? Tür an Tür mit Menschen, die nicht nur durch ihren Flüchtlingsstatus in Obdachlosigkeit bisher in von der Gemeinde angemieteten Wohnraum leben, neben gut situierten Häuslebauern? Dazu war die Intigrationsbereitschaft der heimischen Bevölkerung bislang eher überschaubar.

Es hat sich nämlich im Ort jahrelang niemand für die Unterkünfte von Geflüchteten und deren miserablen Zustand interessiert. Auch die Nachbarschaft zu diesen Familien wurde nicht unbedingt gewünscht.

Eine Umwandlung einer Streuobstwiese kann nur erfolgen, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. ( vgl. hier) Es müssen die Belange des Gemeinwohles über den Individualinteressen stehen. Das Interesse einiger Bauwilliger ist ein rein privates. Sie sind nicht von Obdachlosigkeit bedroht. Sie wohnen bereits irgendwo. Die Unterbringung Geflüchteter zur Begründung des öffentlichen Interesses zieht jedoch in diesen Tagen bei Behörden.

Wenn Einheimische auf dieser umgewandelten Scholle bauen wollen, müssten sie also in der Nachbarschaft die Menschen in weniger begüterten Verhältnissen akzeptieren. Es könnte ein Lehrstück für gelebte Toleranz und Integrationsbereitschaft sein, ein Leuchtturmprojekt für andere Gemeinden. 

Im Falle der Bebauung werden die Behörden und die Bürgerschaft im Anschluss an die Abstimmung sehr genau hinschauen, inwieweit das öffentliche Interesse tatsächlich gewahrt wurde. 

Der Bürgermeister handelte mit dem Antrag unter Berücksichtigung des Zeitdruckes, der entstehen könnte, wenn man sich am 9.7.2023 für eine Bebauung ausspricht. Ende 2024 läuft der §13bBaugesetz aus: „ [. . .]  der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.“

Das öffentliche Interesse im Umwandlungsverfahren ist also formuliert. Ob das reicht, wird das Landratsamt prüfen. Vermutlich nicht vor dem Bürgerentscheid. Der §13b Baugesetzbuch, nach dem gebaut werden soll, ist übrigens schon lange in der Kritik:
„Ganz überwiegend werden im Rahmen von § 13b Bauweisen realisiert, die nicht den Wohnungsbedarf finanziell Schwächerer bedienen (Geschosswohnungsbau), sondern die Nachfrage Gutsituierter nach repräsentativen Einfamilienhäusern.(vgl.Hier)“

Schön, dass dann unsere geflüchteten MitbürgerInnen, die längst Schulabschlüsse, Arbeitsplätze und ein Bleiberecht erlangt haben, sowie andere Mitmenschen, die in prekären Verhältnissen leben, möglicherweise Chancen auf eine menschenwürdigere Umgebung haben. Wenn sich die BürgerInnen für eine Bebauung dieser Wiese entscheiden.

Text des Umwandlungsantrages hier

Aktualisierung:

Inzwischen scheint die soziale Frage LA erreicht zu haben, Friedrichshafenerstr. Richtung LA Foto (c) AGORA-LA heute, 11.54 Uhr

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1 thoughts on “Wohnraum für sozial Benachteiligte

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  1. Hallo Frau Krieg, herzlichen Glückwunsch zu diesem Beitrag „Wohnraum für sozial Benachteiligte“, hoffentlich wird er von den „richtigen Leuten“ verstanden.
    Viele Grüße Jutta Trauter

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