Auftritt der Artistenfamilie

Ende vor dem Anfang des Mitmach-Zirkusses?

Wir erinnern uns: das Bild eines Wanderzirkus im Wahlkampf. AGORA sprach von einem Mitmach-Zirkus, in dem die Gewinner der Wahl als Attraktion der Manege zusammen mit dem Publikum auftreten wollten. Das ist im Moment nur in eingeschränkter Form gelungen. Die Interimssitzung von Anfang Juni wurde dem Anspruch auf einen Mitmach-Zirkus, in dem alle Beteiligten auftreten, nicht gerecht. Es wurden dort wichtige Entscheidungen vor der Vereidigung des neuen Gemeinderates getroffen, so dass die Neuen im Publikum zuschauen mussten. Das wäre vermeidbar gewesen!

Auch ist laut § 38, 2 GemO innerhalb von vier Wochen die Niederschrift dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Die letzte Sitzung war am 5. Juni 2019. Nach den Informationen aus der Verwaltung gestern wird weder das Kurzprotokoll noch das Langprotokoll zur Unterschrift krankheitsbedingt in der Sitzung am Montag vorliegen. Das ist in diesem Fall besonders ärgerlich, weil die Diskussion um eine mögliche Verschiebung einzelner Tagesordnungspunkte in der Sitzung vom Juni so nicht für die Öffentlichkeit konsequent nachvollziehbar ist!

Wenigstens zur nächsten und letzten Gemeinderatssitzung am kommenden Montag in der Interimszeit sollten die Mitglieder aller Fraktionen jedoch ihrem besonderen Status eines geschäftsführenden Gemeinderates entsprechen. Aber leider werden erneut dort Themen (z.B. Gestaltung des Friedhofs) behandelt, die eben nicht auf die Tagesordnung eines geschäftsführenden Gemeinderates gehören. Für die Gestaltung eines Friedhofs braucht es eine durchdachte Gesamtkonzeption, an der die neuen Gemeindererät*innen von Anfang an beteiligt werden müssen. Diese Haltung den Neuen gegenüber, egal aus welcher Fraktion, gehört sich nicht, ist jedoch leider nach der Kommunalwahl mit neuen Mehrheiten oder ganz neuen Listen in vielen Gemeinden in BW üblich. Gerne verschiebt man deren Auftritte noch oder entscheidet als geschäftsführender Gemeinderat möglichst lange ohne sie.

Die bereits an dieser Stelle viel zitierte Gesetzesänderung vom 28.10.2015 ist zu berücksichtigen. Sie war bekanntermaßen schon in der letzten Gemeinderatssitzung nicht beachtet worden. Sie besagt, dass der geschäftsführende Gemeinderat keine „Entscheidung von erheblicher Bedeutung treffen kann, wenn die Entscheidung zeitlich bis zum Zusammentreten des neu gewählten Gemeinderates aufgeschoben werden kann.“ (§ 30 Abs. 2,Satz 4, GemO) Warum stößt man die neuen Mandatsträger immer wieder so vor den Kopf?

Die neuen müssen gemeinsam mit den alten Gemeinderäten ihre Rechte einfordern. Ansonsten werden sie bestenfalls zu Randfiguren eines Flohzirkusses!

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