Halbe Pirouette Feuerwehrhaus

Spitzentänze ohne Diskussion ?

Es  gibt  Probleme mit den Eigentümern der Tiefgarage unter dem neuen  Feuerwehrhaus. Die wollen  klagen, weil sie mit der von ihnen verlangten  Renovierung  nicht einverstanden sind.  Deshalb muss nun neu geplant werden. Das Gebäude soll um 180 Grad gedreht  werden.  (s. Sitzungsvorlage hier) Die Schwäbische Zeitung berichtet hier über den Tagesordnungspunkt der vergangenen Gemeinderatssitzung:

Wir sind gesprächsbereit und hoffen weiterhin, dass wir mit der Eigentümergemeinschaft eine gütliche Einigung erreichen können“, betonte Achim Krafftin der Sitzung im Münzhof. Für den Fall, dass die Verständigung nicht funktioniert, will Langenargens Bürgermeister einen Plan B entwerfen lassen – was der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen (Herbert Tomasi und Karl Schmid, beide SPD) und ohne Diskussion absegnete.“

So sang und klanglos? AGORA hatte sich eigentlich auf längere Diskussion zu dem Punkt eingestellt. Es gab keine Diskussion zu diesem  im wahrsten Sinne des Wortes schwerwiegenden Thema. Nichts. Einfach abgenickt? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es hat den Anschein, dass die  Diskussion darüber an anderer Stelle  geführt wurde. Vielleicht nichtöffentlich? Es fand ja eine nichtöffentliche  Sitzung vor 17 Uhr statt. Das war auf dem Aushang auf der Tür zum Münzhof zu lesen.

AGORA erinnert mal wieder an das  Gerichtsurteil von Ummendorf. Dort ging es  inhaltlich zwar um die Bauplatzvergaben- könnte  bei  uns  auch noch  relevant werden-, aber ein wichtiger Satz ist in dem  Urteil zum Thema Öffentlichkeit zu  lesen:

: „Eine nichtöffentliche Vorberatung durch den Gemeinderat widerspricht grundsätzlich der klaren Regelung des § 35 GemO. Es kann dahingestellt bleiben, ob es unter besonderen Umständen zulässig ist, im Interesse einer sachlich gut vorbereiteten und auch reibungslos ablaufenden Behandlung in öffentlicher Sitzung eine der Information der Gemeinderäte und des Bürgermeisters dienende Vorbehandlung durchzuführen; denn jedenfalls darf eine solche nichtöffentliche Vorberatung nicht — wie hier geschehen — die Sachdiskussion vorwegnehmen.“

An anderer Stelle heißt es dort:

„. . . dass in der öffentlichen Sitzung, in der die Beschlussfassung erfolgen soll, der zugrundeliegende eigentliche Willensbildungsprozess des Gemeinderats aus den vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen zumindest in seinen Grundsätzen offengelegt wird“ (Hervorhebung AGORA)

Soweit der Richter in der Causa Ummendorf.

Sollte es so gewesen sein, dass nichtöffentlich beraten wurde, dann ist für die Bürgerschaft nicht nachvollziehbar, wie diese Abstimmung zu so einer wichtigen Entscheidung, die sicher wieder mit höheren  Kosten verbunden sein wird, zustande gekommen ist.

Warum  haben zwei  Gemeinderäte dagegen gestimmt? Warum haben alle anderen dafür gestimmt? Wie hat  die Verwaltung in der Sache agiert? Die Willensbildung des Gemeinderats  ist für die  Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Wurde vielleicht die Sachdiskussion vorweg genommen? 

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