Nicht nur Corona: Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT)

Dieser Ausschuss tagt heute um 18.00Uhr und es steht erneut ein Punkt auf der Tagesordnung, der bereits schon einmal Thema war. AGORA berichtete hier. Es geht um das Bauvorhaben „Am Rosenstock”. Man hatte damals das Einvernehmen verweigert und nun wird das Bauvorhaben erneut zur Diskussion gestellt, nachdem das Bauvolumen in einer überarbeiteten Planung verringert wurde. Zum Bauvorhaben liegen erneut umfangreiche Einwände der direkten AngrenzerInnen vor, die dem Gemeinderat bereits zuvor vorgelegt wurden. Um die nötige Öffentlichkeit zu schaffen, ist ein Angrenzer auf AGORA mit der Bitte, seine Einwände zum besseren Verständnis vorab zu veröffentlichen, zugekommen.
AGORA hat sich entschieden der Bitte nachzukommen. Es handelt sich hier nämlich nicht nur um die Interessen einzelner AngrenzerInnen, sondern die Entscheidung über das Projekt steht beispielhaft für künftige Entscheidungen über Bauvorhaben in gewachsenen Siedlungsstrukturen in LA.
Das gesamte Schreiben liegt AGORA vor, es werden jedoch nur ausgewählte Abschnitte zitiert. Der Angrenzer Philip Kiefer schreibt an das Ortsbauamt, den Bürgermeister und den Gemeinderat:
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1. Irreführende Bezeichnung des Bauvorhabens
Zunächst möchte ich einwenden, dass die Bezeichnung des Bauvorhabens absolut irreführend ist. Tatsächlich ist nicht der Bau von »zwei Mehrfamilienhäusern« mit Tiefgarage geplant, sondern der Bau eines einzigen langgestreckten, fast 30 Meter langen Wohnblocks mit Tiefgarage, der aus den drei lückenlosen Teilgebäuden »Haus A«, »Haus B« sowie dem Verbindungs-Teilgebäude »Treppenhaus« besteht. Eine rechtskräftige Baugenehmigung kann meines Erachtens nur bei einer exakten Benennung des Bauvorhabens erlangt werden, die das Bauvorhaben korrekt bezeichnet und sämtliche Teilgebäude einbezieht.

Es ist unredlich, bei dem Bauvorhaben von zwei getrennten Häusern zu sprechen, da es sich doch ganz offensichtlich um ein einziges durchgehendes Gebäude handelt. Das geplante Gebäude hätte eine Länge von fast 30 Metern, würde alle umliegenden Gebäude überragen und diese buchstäblich in den Schatten stellen.
2. Bebauungsmaß in reinen Wohngebieten wird nicht beachtet
Das Maß der Bebauung entspricht in seinen Dimensionen nicht der Baunutzungsverordnung, die in § 17 die Obergrenzen für reine Wohn- und ferienhausgebiete (und um ein solches handelt es sich de facto Am Rosenstock 15) klar definiert. Das Grundstück Am Rosenstock 15 hat eine Fläche von nur 599 m², von denen gemäß dem Plan deutlich mehr als die erlaubten 40 Prozent überbaut werden sollen.

Die Benutzungsverordnung soll genau das verhindern, was hier geplant ist: dass Grundstücke zu extrem bebaut werden. (P.Kiefer)
3. Verstöße gegen die Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Die Bauplanung weist folgende gravierende Mängel auf, die gegen die Landesbauordnung für Baden-Württemberg verstoßen und gegen die ich hiermit die folgenden Einwendungen erhebe:
- Die Tiefgaragenzufahrt sowie der Stellplatz 4 befinden sich an der Straßenkreuzung Rosenstraße/Am Rosenstock; die Rosenstraße, auf welche die Tiefgaragenzufahrt sowie der Stellplatz 4 hinausführen, ist besonders im Sommer relativ stark befahren, unter anderem mit regem Omnibusverkehr (Linienbusse, Schulbusse, »Echt Bodensee«-Busse), regem Fahrradverkehr (direkt bei der Ausfahrt der geplanten Tiefgaragenzufahrt ist ein Fahrradfahrer und der Hinweis »Radnetz« auf die Straße gezeichnet, besser wäre der Hinweis »Lebensgefahr!«) sowie Berufsverkehr; an die Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 halten sich nur wenige Kraftfahrer, auch die Radler sind zügig unterwegs; sowohl die Tiefgaragenzufahrt als auch der noch näher an der Kreuzung gelegene Stellplatz 4 sind deshalb an dieser Stelle stark verkehrsgefährdend.

- Alle vier äußeren Stellplätze befinden sich an ungeeigneten Stellen und können deshalb meiner Meinung nach nicht als Stellplätze gemäß der Landesbauordnung für Baden-Württemberg betrachtet werden: Für den in den Bauunterlagen ausgewiesenen Stellplatz 1 gibt es keine Zufahrt, da sich der Stellplatz 2 davor befindet und die Zufahrt zu Stellplatz 1 blockiert; der Stellplatz 3 ist unmittelbar vor der Haustür des Gebäudes geplant; der Stellplatz 4 führt, wie bereits erwähnt, auf die Kreuzung Rosenstraße/Am Rosenstock hinaus. Übrigens: Wo die Besucher der sechs Familien parken sollen, wird nicht erklärt.
- Der in den Bauunterlagen ausgewiesene »Kinderspielplatz« ist ein schmaler Grasstreifen, der sich an einer sehr kinderunfreundlichen Ecke direkt bei zwei Geräteschuppen des angrenzenden Feriendorfes befindet; der »Kinderspielplatz« grenzt außerdem unmittelbar an die Tiefgaragenzufahrt an, was ich als sehr gefährlich für spielende Kinder einschätze; darüber hinaus wurde bei der Flächenberechnung dieses wohl eher alibimäßigen »Kinderspielplatzes« die Grundstücksbegrenzung außer Acht gelassen (momentan eine ca. einen halben Meter breite Hecke); es handelt sich somit nicht um einen vollwertigen Kinderspielplatz.

- Für die Tiefgaragenzufahrt wurde kein Abstand zu meinem eigenen Grundstück eingeplant, sondern diese soll komplett, wie eine Straße, an meinem Garten entlangführen; auch hier wurde es unterlassen, Fläche für eine angemessene Grundstücksbegrenzung einzuplanen (momentan ein ca. einen halben Meter breiter lebender Zaun aus Efeu sowie die Garagenmauer).
- Auf das Grundstück Flst. Nr. 760/2, für das ursprünglich nur ein einziges Einfamilienhaus vorgesehen wurde, soll ein fast 30 Meter langer Wohnblock gebaut werden. Das Gebäude soll in deutlicher Abweichung zu den umgebenden Häusern förmlich auf das Grundstück gezwängt werden. Der Wohnblock ist außerdem nicht nur länger, sondern auch höher als alle umliegenden Gebäude und überragt diese zum Teil um mehrere Meter. Grünflächen sind in nur sehr geringem Umfang vorgesehen. Bei allen umgebenden Häusern sind deutlich größere Grünflächen zu finden. Der »Blick ins Grüne« soll quasi kostenlos von den Nachbarn bezogen werden, während gleichzeitig deren Immobilienwerte beeinträchtigt werden. Die ganze Planung wirkt provisorisch, was sich unter anderem in der unsinnigen Positionierung der Stellplätze zeigt.
4. Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Zusätzlich zu den Einwendungen, die sich auf Mängel bei der Bauplanung bzw. Verstöße gegen die Landesbauordnung für Baden-Württemberg beziehen, möchte ich die folgenden persönlichen Einwendungen machen, die in ihrer Summe einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei der Bauplanung belegen (= mutmaßliche Verstöße gegen § 1 BauGB sowie gegen § 15 BauNVO) und die so oder ähnlich nicht nur mich, sondern auch die anderen Nachbarn rund um das besagte Grundstück betreffen:
- Die Teilgebäude »Haus A« und »Treppenhaus« sollen, gemäß den Bauunterlagen, in den jetzigen Garten des Grundstücks Flst. Nr. 760/2 gebaut werden, und zwar nur wenige Meter von meinem eigenen Grundstück entfernt. Dies lehne ich ab, da es für mich die folgenden Nachteile mit sich bringt und den Wert meiner eigenen Immobilie beeinträchtigt:
- erheblich verschlechterte Lichtverhältnisse auf meinem Grundstück sowie in meinem Haus, unter anderem das Fehlen von Morgensonne sowie weniger Tageslicht in mehreren Räumen; entsprechend auch eine verringerte Heiz- und Trocknungsfunktion der Sonne für meine eigene Immobilie; da mein eigenes Haus bereits sehr alt ist (Baujahr 1958) ist diese Trocknungsfunktion der Sonne essenziell, um die Gebäudesubstanz zu erhalten
- ein erheblich zum Negativen veränderter Ausblick aus meinem Garten, von meiner Terrasse, von meinem Balkon und aus verschiedenen Fenstern: statt auf Grün oder in den Himmel würde ich auf Betonwände oder in fremde Fenster blicken; auch dies mindert den Wert meiner eigenen Immobilie enorm
- generell ein erheblich zum Negativen hin verändertes Wohnumfeld; ich habe mein Haus 2013 auch aufgrund des ruhigen, gemütlichen und reichlich begrünten Wohnumfelds gekauft; dieses Wohnumfeld ist Bestandteil des Werts meiner eigenen Immobilie, und ich möchte dieses Wohnumfeld erhalten wissen
- Auf dem Grundstück Flst. Nr. 760/2 soll eine Tiefgarage entstehen. Die Tiefgaragenzufahrt soll, gemäß den Bauunterlagen, unmittelbar an mein eigenes Grundstück angrenzen und, wie eine Straße, an meinem gesamten Garten entlangführen. Dies lehne ich ab, da es für mich die folgenden Nachteile mit sich bringt und den Wert meiner eigenen Immobilie beeinträchtigt:
- zusätzliche erhebliche Lärmfreisetzungen (durch ein- und ausfahrende PKW sowie eventuell durch die Tiefgaragenlüftung); dies bringt einen erheblichen Verlust meiner eigenen Wohnqualität und meines Immobilienwerts mit sich
- zusätzliche erhebliche Abgasfreisetzungen (durch ein- und ausfahrende PKW sowie eventuell durch die Tiefgaragenlüftung) ; auch dies bringt einen erheblichen Verlust meiner eigenen Wohnqualität und meines Immobilienwerts mit sich
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Als das vorherige Bauvorhaben (B.T.-Nr. 58/2020) in der Sitzung des Technischen Ausschusses behandelt wurde, kam zur Sprache, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden müsse. Das ist klar, dagegen habe ich auch nichts einzuwenden und ich bin durchaus kompromissbereit. Der Preis für den Wohnraum richtet sich aber nach dem Markt, denn Wohnungen werden zu ihren Marktpreisen verkauft. Wenn billig gebaut wird, wird deshalb nicht der Wohnraum billiger, sondern der Bauherr macht mehr Gewinn – auf meine Kosten und auf Kosten meiner Nachbarn. Es darf einfach nicht sein, dass ein fast 30 Meter langer Wohnblock, der noch dazu höher sein soll als die benachbarten Gebäude, in so geringem Abstand zu mehreren Einfamilienhäusern gebaut wird, jedenfalls nicht in der dörflichen Atmosphäre rund um den Rosenstock 15.
Ich fordere Sie hiermit auf, aus den genannten Gründen das Bauvorhaben in dieser mangelhaften und rücksichtslosen Form abzulehnen und vom Bauherrn eine dem Grundstück und der Umgebung angemessene Bebauung zu verlangen.
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Hinweis: Lassen Sie sich kostenlos testen, wenn Sie in die Sitzung kommen! Gewöhnen Sie sich die Testungen auch für Ihre Kinder und Jugendliche einfach an!
LA ist stärker als CORONA und seine Mutantenbiester!
Infos hier und hier. Und ab Montag zusätzlich im Testzentrum in der Kleinen Turnhalle!
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