Pressemitteilung NABU
Stuttgart – Ein besonders schönes Ei hat das Umweltministerium allen Aktiven im Streuobstschutz in der Osterwoche ins Nest oder vielmehr in die Baumhöhle gelegt. Der „Vollzugserlass zum Schutz von Streuobstbeständen“ gibt für den NABU Baden-Württemberg Anlass zur Hoffnung, dass es mit dem Schutz dieser einzigartigen, artenreichen Kulturlandschaft doch noch klappt: „Wir sind gespannt, ob dieser dritte Erlass zum Streuobstschutz in der Lage sein wird, die massive Bautätigkeit in den Streuobstbeständen im Land endlich zu stoppen, und halten weiterhin die Augen offen“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Dass der Erlass mit dem Landwirtschaftsministerium sowie dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen abgestimmt sei, sieht der NABU als gutes Zeichen. „Allerdings ist es kein gutes Zeichen, dass es innerhalb weniger Monate gleich drei Erlasse braucht, damit Landratsämter ein geltendes Gesetz richtig auslegen. Das zeigt, dass das Gesetz selbst zu viel Interpretationsspielraum lässt. Sollte sich der Streuobstwiesenschutz mit diesem dritten Erlass nicht verbessern, wird das Gesetz angepasst werden müssen“, so Enssle.
Zum europaweiten Tag der Streuobstwiese am 29. April ruft der NABU die Unteren Naturschutzbehörden als Prüfinstanz von kommunalen Bauvorhaben dazu auf, diesen neuen Erlass bei der Anwendung des § 33a Landesnaturschutzgesetz stringent umzusetzen. „Der neue Erlass präzisiert: Erhaltenswert ist eine Streuobstwiese auch dann, wenn sie als Ruhe- und Fortpflanzungsstätte einer europaweit geschützten Art wie zum Beispiel der Zwergfledermaus oder der Zauneidechse geeignet ist. Dies gilt selbst, wenn die Art aktuell nicht nachgewiesen wird“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende. Diese Klarstellung hält der NABU für sehr wichtig. „Ziel des Paragraphen ist es ja, die Streuobstbestände in möglichst großem Umfang zu erhalten und vor der Zerstörung durch Bebauung zu schützen. Die UNESCO hat die Streuobstbestände in Baden-Württemberg als immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet und damit samt ihrer alten Obstbaumriesen und typischen Artenausstattung unter besonderen Schutz gestellt. Diese einzigartige Kulturlandschaft gilt es für die Zukunft zu erhalten.“
Hintergrund:
Die Streuobstwiesen mit ihren Hochstamm-Bäumen sowie Specht- und Baumhöhlen bieten brütenden Vögeln, Fledermausarten und Insekten ein wertvolles Zuhause. Streuobstwiesen sind mit mehr als 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie über 6.000 Obstsorten allein in Deutschland
ein Biodiversitäts-Hotspot. Darüber hinaus speichern sie Wasser und Kohlendioxid. Als Kaltluftentstehungsgebiete können sie Hitzestress in Wohngebieten vorbeugen.
Der Tag der Streuobstwiese findet jedes Jahr Ende April als Mitmach- und Erlebnistag statt. Aktive Streuobstfreundinnen und -freunde aus ganz Europa veranstalten verschiedenste Aktionen rund um das Immaterielle Kulturerbe „Streuobstanbau“ und laden zur Teilnahme ein. Hintergründe und Programm unter www.orchardseverywhere.com.
Den Auftakt am Tag der Streuobstwiese bildet die europäische Pressekonferenz am 27. April um 10 Uhr, die Sie auf der Webseite im Livestream verfolgen können.
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Anmerkung AGORA-LA:
In der Gemeinderatssitzung von letztem Montag hatten die beiden Gemeinderäte Wocher( CDU) und Dillmann( FWV) unter dem Punkt „Verschiedenes”nach dem Sachstand zum Mooser Weg gefragt. Es war die Frage, ob der Mooser Weg vom Tisch sei. Bürgermeister Münder hatte dort bereits gesagt, dass geprüft werde, in weit ein öffentliches Interesse am Erhalt der Wiese bestehe. Es sei noch nichts entschieden. Gemeinderat Dillman vergewisserte sich: „Das Landratsamt hat also nicht gesagt, dass da überhaupt nichts ginge.”
Nach der Verschärfung mit demTextpassus: „Erhaltenswert ist eine Streuobstwiese auch dann, wenn sie als Ruhe- und Fortpflanzungsstätte einer europaweit geschützten Art wie zum Beispiel der Zwergfledermaus oder der Zauneidechse geeignet ist. Dies gilt selbst, wenn die Art aktuell nicht nachgewiesen wird“ darf man gespannt sein, zu welcher Einschätzung der Wiese die Behörden im Landratsamt kommen werden.