Nachgefragt: Schon vor längerer Zeit
Inzwischen steht ein Bauträgerschild am Grundstück Rosenstock. Erinnerungshilfen hier.

In dem Zusammenhang mit der Entscheidung im Ausschuss Umwelt und Technik (AUT) hier ging es anschließend um die Rolle des Regierungspräsidiums Tübingen, das in der Sache eine Einschätzung mit Hilfe von Luftaufnahmen abgegeben haben sollte. AGORA-LA hat eine Presseanfrage an den Leiter der Baurechtsbehörde, Christoph Metzler, gestellt. Die Antwort ist umfangreich und liegt schon seit einiger Zeit auf AGORA-LAs Schreibtisch. Zunächst die Fragen vom 17.11.2021:

1. Es hat nach Aussagen der Nachbarschaft eine Rückmeldung des Regierungspräsidiums (RPT) Tübingen zur Einschätzung der Situation vor Ort mit Blick auf die Umgebungsbebauung gegeben. Ist es richtig, dass eine Stellungnahme des RP ohne Begehung durch die zuständigen BehördenvertreterInnen Grundlage der Beurteilung gewesen ist?
2. Ist es in diesem Zusammenhang richtig, dass das RPT keine Einwände gegen die vom Bauherrn angestrebte Bebauung hat?
3. Haben Sie als Baurechtsbehörde gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung darauf gedrungen, dass eine Ortsbesichtigung nötig sei, um so zu einer besseren Einschätzung in Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamten Quartiers zu gelangen?
4. Halten Sie eine Beurteilung im Sinne einer nachhaltigen Ortsentwicklung in diesem Quartier per Luftaufnahme für angemessen?
5. Welche Abteilung im RP Tübingen ist für die Erstellung der Expertise zuständig?
Jetzt bitte Luft holen und in Etappen lesen: Die ausführliche Antwort aus Oberdorf vom 18.11.2021:
Sehr geehrte Frau Krieg,
gerne beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage vom 17.11.2021, wobei wir uns dafür entschieden haben, den komplexen Sachverhalt etwas ausführlicher darzustellen, da wir sicherstellen wollen, dass die verschiedenen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Behörden und Träger öffentlicher Belange auch richtig verstanden werden:
Zunächst darf festgestellt werden, dass das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Behörde nur dafür verantwortlich ist, Entscheidungen der Unteren Baurechtsbehörde, als zuständige Behörde für Baugenehmigungen, auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. In der konkreten Angelegenheit wurde noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, die Außenwirkung entfaltet, weshalb das Regierungspräsidium auch nur beratend herangezogen werden konnte. Das baurechtliche Verfahren ist nun bereits seit 16.12.2020 bei der Unteren Baurechtsbehörde des GVV Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen anhängig, nach mehreren Planänderungen in der Sache wurde nun eine Planung vorgelegt, welche nach Auffassung der Unteren Baurechtsbehörde als genehmigungsfähig angesehen wird, weshalb nach der ausdrücklichen Regelung des § 58 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg auch eine Baugenehmigung erteilt werden muss. Der Unteren Baurechtsbehörde steht hier kein Ermessen zu. Die Genehmigungsfähigkeit und damit die wesentliche Frage der Voraussetzungen des § 34 BauGB, ob sich das Bauvorhaben bezüglich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wurde im Rahmen des Verfahrens auch von der Gemeinde Langenargen mit “Ja” beantwortet.
Zwar war das Ergebnis im AUT knapp, allerdings kommt es in einer Demokratie nur darauf an, ob eine Mehrheit sich dafür entscheidet. Ob sich jeder einzelne Entscheidungsträger ein Bild vor Ort gemacht hat, kann leider nicht beantwortet werden, aufgrund der sehr langen Verfahrensdauer kann aber festgestellt werden, dass jeder die Zeit dafür hatte.
Aufgrund der gemeindlichen Planungshoheit kann das Erteilen des Einvernehmens nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn es objektiv falsch erteilt wurde. Diese Prüfung erfolgt zunächst im baurechtlichen Verfahren durch die Untere Baurechtsbehörde, wenn diese davon ausgeht, dass das Einvernehmen rechtmäßig zustande kam, muss die Baugenehmigung erteilt werden, erst dann entfaltet die Entscheidung der Gemeinde eine Außenwirkung und kann gegebenenfalls durch Widerspruch überprüft werden
.
Aufgrund des langen Verfahrens und der doch nicht unerheblichen Anzahl der Einsprüche wurde das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21, vorab um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Das Regierungspräsidium hat von uns die Planungsunterlagen erhalten, gleichzeitig haben wir die Maße der wichtigen Referenzgebäude übermittelt. Zu diesen Unterlagen hat sich das Regierungspräsidium nach unserer Kenntnis selbst durch Luftbilder versichert, wie sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Hierzu muss festgestellt werden, dass zuletzt nur noch die Frage des Einfügens anhand der GRZ, hier wird in dem Rahmen des § 34 BauGB nur die sichtbare Überbauung des Grundstücks bewertet, zu klären war. Diese Frage kann aus unserer Sicht durchaus anhand eines Luftbildes beantwortet werden. Wir sind dem Regierungspräsidium Tübingen dankbar, dass wir eine Einschätzung vorab erhalten haben, obwohl diese noch gar nicht zuständig gewesen wäre, wir haben nicht darum gebeten, sich ein Bild vor Ort zu machen. Gleichzeitig steht es der Unteren Baurechtsbehörde nicht zu, der übergeordneten Behörde zu sagen oder vorzuschreiben, wie diese zu einer Einschätzung kommen, weshalb wir Sie in diesem Zusammenhang bitten, sich direkt an das RP Tübingen zu wenden.
Die Einschätzung des RP Tübingen ging zuletzt dahin, dass sie es nicht ausgeschlossen haben, dass sich das Bauvorhaben in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung einfügen würde. Das gemeindliche Einvernehmen war daher aus unserer Sicht nicht fehlerhaft, hier kann daher die Entscheidung der Gemeinde Langenargen in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung nicht angezweifelt werden. Im konkreten Fall teilt die Untere Baurechtsbehörde die Einschätzung der Gemeinde Langenargen, weshalb sich auch die Frage einer nachhaltigen Ortsentwicklung im konkreten Fall nicht stellt. Zwar verändert sich die Bebauung des konkreten Grundstücks, allerdings sind Bebauungen in dieser Größenordnung in der näheren Umgebung tatsächlich schon vorhanden. Zu dieser speziellen Frage konnten wir uns erst am letzten Montag im Rahmen eines Ortstermines mit den Anwohnern nochmals austauschen, haben dabei auch vermittelt, wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist.
Sollten weitere Fragen vorhanden sein, können Sie sich gerne nochmals an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Metzler
Fachbereich Bauverwaltung
Auch das RP Tübingen hat dann am 24.11.2021 zu einer entsprechenden Nachfrage von AGORA-LA geschrieben:
Sehr geehrte Frau Krieg,
danke für Ihre Anfrage.
Das Regierungspräsidium Tübingen wurde von der Unteren Baurechtsbehörde des GVV EKL um eine Einschätzung des Bauvorhabens gebeten. Hierbei handelt es sich um eine erste Einschätzung im Rahmen der Fachaufsicht, die für die Untere Baurechtsbehörde jedoch keine bindende Wirkung hat. Eine abschließende Einschätzung konnte das Regierungspräsidium nicht abgeben, da uns keine vollständigen Informationen in diesem Fall vorliegen. Die fachliche Zuständigkeit zur Beurteilung des Vorhabens liegt bei der Unteren Baurechtsbehörde. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir zu dem konkreten Bauvorhaben sowie zu der Frage, ob das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, keine Auskunft geben können. Bitte wenden Sie sich an die Untere Baurechtsbehörde.
[. . . .]
Freundliche Grüße
Dirk Abel
LEITER KOORDINIERUNGS- UND PRESSESTELLE
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGE
So, da weiß man doch Bescheid. Oder?
Die untere Baurechtsbehörde verweist auf das RP Tübingen, dieses wiederum an die untere Baurechtsbehörde zurück! Das erinnert an den Passierschein-Klassiker:
Was man aus dem Briefwechsel für die Zukunft lernen kann?
Wenn wir gewachsene Quartiere in LA nicht mit überdimensionierten Klötzen verschandeln wollen, müssen Politik und Verwaltung sich im Vorfeld überlegen, wie LA in Zukunft aussehen soll. Auch entsprechende Bebauungspläne helfen, im Bestand Klötze zu verhindern. Die VerkäuferInnen verkaufen natürlich gern an den Meistbietenden. Das sind in der Regel größere Bauträger. Wären seitens der Politik und der Gemeinde Quartiere zuvor im Bestand gesichert und mit entsprechenden Auflagen an die Umgebungsbebauung verbunden, müsste auch ein Bauträger entsprechend bauen.
Außerdem braucht es endlich eine Bedarfsanalyse zum Thema Bauen und Wohnen. Nicht jeder Neublauklotz darf mit dem Argument die Gremien passieren , bezahlbaren Wohnraum schaffen zu wollen. Ein schier nicht enden wollendes Narrativ! AGORA-LA hatte hier hier und hier geschrieben.
Das Gemeinde- Entwicklungskonzept, dessen Beauftragung noch unter Bürgermeister Krafft beauftragt wurde, hatte diese Bedarfsanalyse offensichtlich nicht auf dem Schirm.
Übrigens, in der nächsten Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 poppt ein altes Thema wieder auf: Es wird über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages an den Gemeinderat, der sich mit der Bebauung am Mooser Weg erneut befassen soll, entschieden.
Hier geht’s zur Tagesordnung
Handelt es sich um ein 6 Familienhaus? Solche gibt es mehrere im Quartier (z.B. Fränkel ca 6 MFH) Auch am Rosenstock in Richtung Bahnlinie mehrere große Wohnhäuser genauso Richtung See. Es fehlt doch an Wohnraum! Das nennt man Verdichtung!!